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Adoption / Adoptionsvermittlung

Fragen und Antworten im Hinblick auf eine Adoption

Adoption / Adoptionsvermittlung

Allgemeine Informationen

Ein Kind zur Adoption zu geben, ist die weitreichendste und einschneidendste Entscheidung. Durch diesen Schritt erhält das Kind rechtlich neue Eltern. Adoption bedeutet, dass die verwandtschaftlichen Bindungen zwischen leiblichen Eltern und Kind vollständig erlöschen und das Kind zum ehelichen Kind der Adoptiveltern erklärt wird. Es erhält den Familiennamen der Adoptiveltern und ist nur noch der neuen Familie gegenüber verpflichtet. Eine Adoption konfrontiert alle Beteiligten mit ungewöhnlichen Lebensumständen. Gelingt es den Erwachsenen, diese besondere Lebenssituation zu akzeptieren und wahrheitsgemäß mit den dazugehörigen Informationen umzugehen, ist das die beste Voraussetzung dafür, dass sich ein Adoptivkind zu einem selbstbewussten und zufriedenen Menschen entwickeln kann.

Die Adoptionsvermittlungsstelle berät Frauen beziehungsweise Ehepaare, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption freizugeben. Die ratsuchenden Personen werden auf dem Weg der Entscheidungsfindung begleitet. Es werden Alternativen und Hilfsangebote aufgezeigt, die es möglich machen, das Kind unter Umständen selbst zu betreuen. Entscheiden sich Mütter beziehungsweise Eltern für eine Adoption, können sie ihre Wünsche und Erwartungen über mögliche Adoptiveltern mitteilen. Erörtert werden auch die einzelnen Formen der Adoption, wie zum Beispiel die offene und halboffene Adoption. Die Beratung beinhaltet Informationen über den Ablauf des Adoptionsverfahrens. Alle Anfragen und Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt.

Ehepaare, die sich für eine Adoption eines Kindes bewerben, werden beraten und auf ihre Eignung hin überprüft. Es werden Fragen der Motivation, der Einstellung zu den abgebenden Müttern / Vätern, der eigenen Lebensgeschichte und den Vorstellungen von Erziehung und Lebensgestaltung besprochen.

Die folgenden Informationen behandeln die wichtigsten Fragen, die sich im Hinblick auf eine Adoption stellen. Für nähere Informationen oder Rückfragen können Sie sich jederzeit an die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes wenden.

Eine Adoption dauert ein Leben lang. Adoptiveltern machen in aller Regel die Erfahrung, dass Adoption ein glücklicher Weg sein kann, eine Familie zu gründen. Über die Verantwortung von leiblichen Eltern hinaus ergeben sich aber für Adoptiveltern zusätzliche Aufgaben: Viele Adoptivbewerber sind kinderlos, sie müssen sich mit der Tatsache der Kinderlosigkeit abfinden und sie verarbeiten, oft ein schmerzlicher Prozess. Adoptiveltern werden früher oder später das Kind über die Tatsache seiner Adoption und seine Herkunft aufklären müssen, was ihnen oft schwerfällt. Adoptivfamilien, die ein älteres oder ein behindertes Kind oder eine Geschwistergruppe aufnehmen, stehen vor besonderen Anforderungen an ihre Erziehungsfähigkeit, ihre Geduld und Toleranz.

Bedenken Sie bitte, dass es sehr viel mehr adoptionswillige Eltern als zur Adoption freigegebene gesunde Säuglinge und Kleinkinder gibt. Viele Adoptionsbewerber müssen auf der Suche nach einem Kind enttäuscht werden.

Weitere Einzelthemen

Wichtig ist, dass Sie sich genügend Zeit nehmen, gemeinsam mit Ihrem Partner über den Adoptionswunsch nachzudenken und sich auch mit der Alternative eines Lebens ohne Kinder befassen. Scheuen Sie nicht, sich der Fachkraft der Vermittlungsstelle, die Sie in Ihrem Entscheidungsprozess begleitet und berät, mit Ihren Fragen anzuvertrauen.

Manche Adoptionsbewerber haben während des jahrelangen vergeblichen Wartens auf ein eigenes Kind ein Wunschbild entwickelt. In ihrer Vorstellung ist es ein stets zärtliches, hilfsbedürftiges und liebebedürftiges, dankbares Wesen. Im Gegensatz zu diesem "Traumkind" ist das "reale Kind" vom ersten Tage seines Daseins in der Familie an anspruchsvoll, lebhaft und anstrengend. Es fordert Sie mit "Haut und Haaren".

Manche Eltern, die ihr Kind durch Tod verloren haben, versuchen, durch die Adoption den erlittenen Verlust zu überwinden. Oft wird dieser Wunsch jedoch zu früh ausgesprochen, verbunden mit der Hoffnung, mit Hilfe des Adoptivkindes über den Verlust besser hinweg zu kommen.

Problematisch wäre es auch, wenn nur einer von Ihnen den Wunsch hat, ein Kind aufzunehmen. Der "überredete" Partner wird in Krisensituationen vielleicht nicht genügend bereit sein, sich für das Kind und die Familie einzusetzen.

Ein Kind darf nicht überwiegend zu einem Zweck, sondern sollte einfach um seiner selbst willen aufgenommen werden.

Die Fachkräfte in den Vermittlungsstellen haben den verantwortungsvollen Auftrag, für zur Adoption freigegebene Kinder die "richtigen" Eltern zu finden.
Sie setzen sich dafür ein, dass günstige Voraussetzungen für eine glückliche Entwicklung des Kindes in einer neuen Familie geschaffen und für das Kind wie die Adoptivbewerber abträgliche Fehlentscheidungen vermieden werden.

Die Feststellung der so genannten Adoptionseignung ist hierbei eine besonders schwierige Aufgabe. Sie fordert sowohl von der Fachkraft als auch von Ihnen die Bereitschaft, intensiv zusammenzuarbeiten.

Die Fachkraft der Vermittlungsstelle wird in den Gesprächen mit Ihnen versuchen, Ihre Fragen zu beantworten, aber auch selber vieles von Ihnen wissen wollen. Vielleicht erscheinen Ihnen dabei einige Fragen zunächst unverständlich und unnötig. Dazu ist wichtig zu wissen, dass es bestimmte Voraussetzungen für die Vermittlung eines Kindes gibt.

Neben den gesetzlichen Voraussetzungen werden unter anderem auch Ihre Wohnverhältnisse und Einkommensverhältnisse angesprochen. Es geht nicht darum, dass nur "reiche" Bewerber ein Kind bekommen, sondern ob für ein Kind ausreichend Platz vorhanden ist und Sie auf Dauer dem Kind den notwendigen finanziellen Rahmen sichern können.

Damit gewährleistet ist, dass ein Kind nicht zu einschlägig Vorbestraften vermittelt wird, muss ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden. Zur Klärung der gesundheitlichen Eignung werden Sie um die Vorlage eines ärztlichen Attests gebeten.

Das Gespräch über Ihre eigene Lebensgeschichte und Ihre Partnerschaft, die Auseinandersetzung mit Ihren Vorstellungen vom Familienleben und von der Erziehung eines Adoptivkindes soll auch dazu beitragen, dass Sie eine verantwortungsbewusste Entscheidung treffen können.

Adoptiveltern müssen nicht "besser" sein als andere Eltern. Aber ein Adoptivkind wird besondere Anforderungen an seine Eltern stellen.

Als besonders belastend und unangenehm mag Ihnen die Zeitdauer des Bewerbungsverfahrens erscheinen und vor allem die Ungewissheit, ob Ihnen überhaupt ein Kind vermittelt werden kann. Um Enttäuschungen und Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig zu wissen, dass Ihnen auch nach Abschluss der Beratungsgespräche oft nicht gesagt werden kann, ob und wann Ihnen ein Kind vermittelt werden kann.

Versuchen Sie, diese Zeit des Wartens für sich selbst zu nutzen. Informieren Sie sich über verschiedene Formen und Möglichkeiten der Adoption und überdenken Sie getroffene Entscheidungen, eigene Wünsche, Bedürfnisse und Ängste.

Die Vermittlungsstellen suchen nicht nur für gesunde Kleinkinder Eltern, sondern auch für ältere und behinderte Kinder. Oft besteht zwar nicht die Möglichkeit, dass ein Kind zur Adoption vermittelt werden kann; dafür aber werden vielleicht Pflegeeltern gesucht, bei denen ein Kind über kürzere oder längere Zeit oder auf Dauer leben kann.

Für die Adoption eines Kindes sind eine Reihe von juristischen Voraussetzungen zu erfüllen, die hier in den wichtigsten Teilen wiedergegeben werden.

Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. (§ 1741 Abs. 1 BGB)

Vom Gesetzgeber ist ein Mindestalter für Adoptiveltern vorgeschrieben: Es liegt bei 21 beziehungsweise 25 Jahren für die Ehepartner und bei 25 Jahren für Alleinstehende (§ 1743 BGB). Bei einem Eltern-Kind-Verhältnis ist auch der Altersunterschied zwischen den Annehmenden und dem Kind zu berücksichtigen. Aus pädagogischen und entwicklungspsychologischen Gründen soll ein Altersabstand wie zwischen zwei Generationen bestehen. Zu bedenken ist, dass auch das heranwachsende Kind belastbare Eltern benötigt. Der Altersabstand sollte daher nicht größer als 35 bis 40 Jahre sein. Oberhalb dieses Bereichs wird eine Vermittlung nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen.

In der Regel soll ein Kind von einem Ehepaar aufgenommen werden. Die Adoption ist dann nur gemeinschaftlich möglich. Eine Adoption durch eine nicht verheiratete Person ist ebenfalls möglich (§ 1741 BGB).

Bei der Adoption eines Kindes ist grundsätzlich die Einwilligung der Eltern erforderlich (§ 1747 BGB). Diese Einwilligung kann frühestens erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist.

Mit dem Wirksamwerden der Einwilligung der Eltern ruht deren elterliche Sorge und das Jugendamt wird Vormund des Kindes.

Die Adoptionseltern sind berechtigt in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden sowie den Inhaber der elterlichen Sorge in solchen Angelegenheiten zu vertreten ( § 1688 BGB).

Mit dem Ausspruch der Adoption erhält das Kind die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes der Annehmenden. Die Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes zu den bisherigen Verwandten und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten erlöschen (§§ 1754 ff. BGB). Ausnahmen dazu bestehen bei Verwandtenadoptionen und Stiefelternadoptionen.

Das Kind erhält als Geburtsnamen den Familiennamen der Annehmenden. Auf Antrag kann der Vorname des Kindes geändert werden, wenn dies dem Wohle des Kindes entspricht (§ 1757 BGB).

Das Landesjugendamt - Zentrale Adoptionsstelle - ist seit Inkrafttreten des Haager Adoptionsübereinkommens als Auslandsvermittlungsstelle tätig.

Außerdem unterstützt die Zentrale Adoptionsstelle die örtlichen Vermittlungsstellen, wenn ein Kind schwer zu vermitteln ist, bei Adoptionen mit Auslandsberührungen und in sonstigen schwierigen Einzelfällen.

Bei Kindern, die dem Landesjugendamt zur Vermittlung in eine Adoptivfamilie oder Pflegefamilie gemeldet werden, handelt es sich meist um ältere Kinder mit besonderen Verhaltensauffälligkeiten oder um Kinder, deren weitere Entwicklung sich noch nicht hinreichend beurteilen lässt. Oft sind es auch körperlich oder geistig behinderte Kinder.
Die Suche nach geeigneten Eltern erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Vermittlungsstellen.

Für die Vermittlung von Kindern zu Adoptiveltern sind die Adoptionsvermittlungsstellen beim örtlichen Jugendamt oder die anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen der freien Wohlfahrtsverbände zuständig. Auch wenn Sie sich für die Adoption eines Kindes aus dem Ausland interessieren, ist es erforderlich, sich an die Vermittlungsstellen zu wenden. Private Vermittlungen durch andere Personen oder Institutionen sind gesetzlich verboten.
Werden für ein bestimmtes Kind Adoptiveltern gesucht, so klärt die Fachkraft die Wünsche der leiblichen Eltern und die Bedürfnisse des Kindes ab. Unter den gemeldeten Bewerbern werden dann die für das Kind am besten geeigneten ausgewählt. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob diese Adoptivbewerber unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Kindes und seiner besonderen Bedürfnisse für die Annahme des Kindes in Betracht kommen.

Nach einer Phase des gegenseitigen Kennenlernens wird das Kind in Adoptionspflege gegeben. Sie werden während dieser Zeit weiterhin von der Fachkraft der Vermittlungsstelle betreut und beraten. Die Adoption darf nur dann ausgesprochen werden, wenn nach einer angemessenen Zeit der Adoptionspflege (in der Regel ist dies bei Säuglingen ein Zeitraum von einem Jahr) die Vermittlungsstelle beurteilen kann, dass die Adoption dem Wohl des Kindes dient und ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen wird. Bereits während dieser Zeit sind Sie dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.

Der Antrag auf Adoption ist von einem Notar zu beurkunden, ebenso die Einwilligungen der Eltern und des Kindes beziehungsweise seines gesetzlichen Vertreters. Die Einwilligung der leiblichen Eltern kann frühestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes beurkundet werden. Vor dieser endgültigen Erklärung haben die Eltern das Recht, ihre Entscheidung zu widerrufen und das Kind zu sich zu nehmen. In dieser Situation wären Sie verpflichtet, das Kind herauszugeben.

Der Antrag ist beim Vormundschaftsgericht einzureichen. Für das Adoptionsverfahren ist das Vormundschaftsgericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Mit dem Beschluss des Vormundschaftsgerichts, mit dem die Adoption ausgesprochen wird, ist das Adoptionsverfahren beendet. Sie haben jedoch nach wie vor einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Vermittlungsstelle.

Für die Vermittlung des Kindes und das gerichtliche Verfahren entstehen für Sie keine Kosten. Sie müssen nur die notarielle Beurkundung und die Gebühren für Ihre persönlichen Urkunden bezahlen.

Die Adoption wird vielfach nur im Zusammenhang mit Säuglingen oder Kleinkindern als eine Möglichkeit der Familiengründung gesehen und eventuell denken auch Sie zunächst nur in diese Richtung.
Doch auch zahlreiche ältere, schwierige oder behinderte Kinder warten auf eine Familie, die ihnen Sicherheit und Geborgenheit gibt.
Es können Kinder sein, die bereits im schulpflichtigen Alter sind. Manche von ihnen zeigen Verhaltensauffälligkeiten - sie sind zum Beispiel besonders aggressiv oder ängstlich - oder haben eine Lernbehinderung und können nicht in eine Regelschule gehen. Einzelne Kinder haben eine körperliche oder geistige Behinderung.
Die Erfahrung zeigt, dass auch die Vermittlung von älteren oder behinderten Kindern für die gesamte Familie Freude und Zufriedenheit bringen kann. Bei diesen Kindern ist jedoch eine längere und behutsamere Kontaktanbahnung notwendig, wie zum Beispiel Besuche im Kinderheim. Diese Kontakte können sich über eine längere Zeit hin erstrecken, wobei Sie als künftige Adoptiveltern viel Geduld, Toleranz und Einfühlungsvermögen benötigen. Während der Kontaktanbahnung und Adoptionspflegezeit werden Sie von der Vermittlungsstelle entsprechend unterstützt.

Sie sollten sich aber stets kritisch fragen, ob Sie ein Kind annehmen können, das Ihre besondere Unterstützung benötigt. Die Adoption eines älteren, verhaltensauffälligen oder behinderten Kindes darf keine "Notlösung" sein, um doch noch ein Kind vermittelt zu bekommen. Damit würden weder Sie noch das Kind glücklich werden.

Sie fragen sich vielleicht, warum Kinder, die in Heimen leben, nicht zur Adoption freigegeben werden. Dies kann verschiedene Gründe haben: Viele Kinder sind vorübergehend im Heim untergebracht, weil sich ihre Eltern zum Beispiel wegen Krankheiten nicht hinreichend um sie kümmern können. Andere Kinder sind zum Zweck einer therapeutischen Behandlung für eine bestimmte Zeit im Heim. Waisenkinder werden überwiegend von nahen Verwandten aufgenommen.

Doch auch dort, wo eine Adoption aus pädagogischer Sicht sinnvoll erscheint, scheitert sie häufig an rechtlichen Schwierigkeiten. Grundsätzlich müssen die leiblichen Eltern in eine Adoption einwilligen. Nur in Ausnahmefällen kann das Vormundschaftsgericht die Einwilligung der leiblichen Eltern ersetzen, wenn diese sich beispielweise über einen längeren Zeitraum gleichgültig gegenüber ihrem Kind verhalten oder besonders schwere Pflichtverletzung begangen haben.

Heime und Jugendämter stehen in engem Kontakt und versuchen zu klären, ob für bestimmte Kinder die Vermittlung zu Adoptiveltern möglich ist. Es können aber gerade für ältere oder behinderte Heimkinder oft keine Familien gefunden werden, die zur Aufnahme bereit und geeignet sind.

Vielleicht beschäftigen Sie sich mit dem Gedanken, ein Kind aus einem Land der so genannten Dritten Welt oder einem osteuropäischen oder südosteuropäischen Land aufzunehmen.
Nach In-Kraft-Treten des Haager Adoptionsübereinkommens am 1. Januar 2002 ist das örtliche Jugendamt grundsätzlich nicht mehr zur Adoptionsvermittlung berechtigt. Es berät aber weiterhin Ehepaare die sich für die Aufnahme eines ausländischen Kindes interessieren oder erstellt den erforderlichen Sozialbericht, wenn er von einer anerkannten Auslandsadoptionsvermittlungsstelle angefordert wird.
Für Auslandsadoptionen sind jetzt neben der Zentralen Adoptionsstelle beim Landesjugendamt auch anerkannte Vermittlungsstellen in freier Trägerschaft zuständig. Die Adressen können beim Bundeszentralregister für Auslandsadoptionen erfragt werden.

Wenn Sie sich für die Adoption eines Kindes aus dem Ausland interessieren, sollten Sie sich kritisch fragen, aus welchen Gründen Sie eine Auslandsadoption anstreben. Möglicherweise resultiert dieser Wunsch aus der Tatsache, dass es in Deutschland nur sehr wenige gesunde Kleinkinder gibt, die zur Adoption freigegeben werden. Das ausländische Kind darf jedoch nicht als Kind zweiter oder dritter Wahl gesehen werden. In jedem Fall sollten Sie sich mit der Frage befassen, aus welchem Kulturkreis und mit welcher Hautfarbe Sie sich ein Kind vorstellen können.

Die Aufnahme eines Kindes aus dem Ausland wird an Sie besondere Anforderungen stellen. Über physische und psychische Beeinträchtigungen des Kindes bestehen zum Zeitpunkt der Vermittlung unter Umständen noch Unsicherheiten. Hinzu kommt, dass über die Herkunftsfamilie oft nichts oder nur sehr wenig bekannt ist.

Insbesondere mit beginnender Pubertät wird sich der heranwachsende Adoptierte stärker mit seiner Herkunft auseinander setzen und sein Anderssein und Aussehen durch die Reaktionen der Umwelt bewusster erleben. Die Bewältigung solcher Probleme wird auch von Ihrer Bereitschaft und der des Adoptivkindes abhängig sein, Konflikte auszutragen und fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Sicherlich machen Sie sich Gedanken über die Herkunftsfamilie des Kindes. Vielleicht haben Sie Befürchtungen, dass das Kind irgendwelche Eigenarten oder Krankheiten "mitbekommen" hat. Sollte dies der Fall sein, so wird Sie die Fachkraft der Vermittlungsstelle über eventuelle Schwierigkeiten (zum Beispiel Erbkrankheiten in der Familie, Schwangerschaft mit Komplikationen) informieren und mit Ihnen besprechen, ob Sie dieses Kind aufnehmen wollen. Zögern Sie nicht, Fragen zu stellen und ihre eigenen Ängste zu äußern. Die Fachkraft hat dafür volles Verständnis.
Die Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle wird Ihnen in jedem Fall vor der Vermittlung mitteilen, welche Informationen zu dem Kind vorliegen.

Leiblichen Eltern fällt der Entschluss, ihr Kind zur Adoption freizugeben, sehr schwer. Eine Frau, die diesen Schritt erwägt, befindet sich oft in einer existentiellen Notlage. Meist ist es ein langer, schmerzlicher und von großen Zweifeln gekennzeichneter Entscheidungsprozess. Oft kann oder will ihr der Vater ihres Kindes oder ihre Familie keine Unterstützung bieten. Zum Teil wird massiver Druck auf die leibliche Mutter ausgeübt, das Kind zur Adoption freizugeben.

Die Entscheidung, sein Kind zur Adoption freizugeben, wird von keinem Elternteil leichtfertig getroffen. Sie entspringt nicht mangelnder Liebe zum Kind, sondern ist in der Regel das Ergebnis von persönlichen, unüberwindbaren Schwierigkeiten. Die werdenden Mütter sehen sich meist nicht imstande, Berufstätigkeit oder Ausbildung mit der Erziehung eines Kindes zu vereinbaren. Sie befürchten oft eine erhebliche Chancenungleichheit bezüglich ihres weiteren Lebensweges. Teilweise fühlen sie sich auch durch die frühe Mutterrolle überfordert. In jedem Fall ist es für das Kind wichtig, dass Sie die Gründe der Adoptionsfreigabe verstehen können.

Die meisten Adoptionen werden noch unter der Wahrung des Inkognitos durchgeführt: Die leiblichen Eltern erfahren weder Name noch Adresse der zukünftigen Adoptiveltern, sondern nur allgemeine Informationen über deren Lebensumstände.

Adoptionen müssen jedoch nicht inkognito erfolgen. Eine "offene Form" der Adoption bedeutet, dass mehr Informationen zwischen Ihnen und den leiblichen Eltern ausgetauscht werden. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass Sie die leiblichen Eltern bei einem einmaligen Treffen persönlich kennenlernen, ohne dass dabei Name und Adresse genannt werden. Es können auch Fotos des Kindes oder Briefe über die Entwicklung des Kindes über die Adoptionsvermittlungsstelle an die leiblichen Eltern weitergeleitet werden. Ebenso könnten die leiblichen Eltern dem Kind Fotos, Briefe oder auch Geschenke über die Vermittlungsstelle zukommen lassen. Möglich wäre auch eine ganz offene Adoption mit persönlichen Kontakten auch nach der Vermittlung.

Dieser wechselseitige Informationsaustausch kann für alle Beteiligten, nicht nur für die leiblichen Eltern und die spätere Entwicklung des Kindes, sondern auch für Sie hilfreich sein. Die Entscheidung darüber, ob eine Inkognito-Adoption oder eine Form der offenen Adoption erfolgen soll, muss für jeden Einzelfall getroffen werden. Grundsätzlich wird von der Fachkraft (in Übereinstimmung mit Herkunftseltern und Adoptiveltern) abgeklärt, welche Form der Adoption als angemessen erscheint und von den Beteiligten getragen werden kann.

In der Zeit des Wartens, Überlegens und Prüfens können Ihnen eventuell einige der folgenden Literaturempfehlungen behilflich sein.

Bobinger, E. (1994)
Wir adoptieren ein Kind.
Psychologische Entscheidungshilfen. Verfahrens und Rechtsfragen, Unterlagen, Ämter.
München: Heyne Taschenbuch

Bundesverband der Pflege und Adoptiveltern e. V. (1993)
Handbuch für Pflegeeltern und Adoptiveltern
Idstein: Schulz-Kirchner

Gerber, U. (1987)
Ja - zum angenommenen Kind.
Orientierungshilfen für Adoptiveltern und Pflegeeltern.
Stuttgart: Quell-Verlag

Oberloskamp, H. (1993)
Wie adoptiere ich ein Kind? Wie bekomme ich ein Pflegekind?
München: C. H. Beck

Rosenberg, M. (1989)
Die Verweigerung.
Frankfurt: Fischer-Taschenbuch

Swientek, C. (1993)
Wer sagt mir wessen Kind ich bin?
Freiburg: Herderverlag

Wacker, B. [Hrsg.] (1994)
Adoption aus dem Ausland.
Erfahrungen, Probleme, Perspektiven.
Reinbek: Rowohlt Taschenbuch

Weyer, M. (1985)
Adoption gelungen?
Stuttgart: Quell-Verlag

Wiemann, I. (1994)
Ratgeber Adoptivkinder.
Familienbeispiele, Informationen, Konfliktlösungen.
Reinbek: Rowohlt Taschenbuch

Sieber / Stamer (1996)
Rabenmütter?
Frankfurt: Fischer