Dienstleistungen und Infos

Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema sexuell übertragbare Infektionen für alle, die sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Sprechstunde zur sexuellen Gesundheit

Untersuchung auf sexuell übertragbare Krankheiten

Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, müssen sich seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2001 nicht mehr auf sexuell übertragbare Infektionen (früher Geschlechtskrankheiten) untersuchen lassen.

Sexuelle Dienstleistungen werden zum Beispiel in Bordellen, in Laufhäusern, in FKK- und Sauna-Clubs, als Escort- und Begleit-Service oder als Wohnungsprostitution angeboten.

Die Untersuchungspflicht wurde abgeschafft weil,

  • sexuell übertragbare Infektionen nur rückwirkend festgestellt werden können und Untersuchungen somit keinen sicheren Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen bieten. Verschiedene Infektionen haben unterschiedliche diagnostische Fenster. Das ist die Zeit, die zwischen einer Ansteckung und der sicheren Diagnose vergeht. Manche Infektionen können erst bis zu drei Monate nach der Ansteckung festgestellt werden. In dieser Zeit kann eine Infektion aber bereits an Andere weiter gegeben werden.
  • Pflichtuntersuchungen von Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, suggerieren, dass die Verantwortung für die Gesundheit einseitig bei den Anbieterinnen beziehungsweise Anbietern liegt. Der Gebrauch von Kondomen ist aber unabhängig von der Teilnahme an Untersuchungen immer für Beide zu empfehlen.
  • die Einhaltung der Untersuchungspflicht nicht überprüfbar ist, da sich viele Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter nicht anmelden.

Das Gesundheitsamt bietet Tests auf die häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen in aufsuchender Arbeit an. Dieses Angebot kann auch in der Außenstelle des Gesundheitsamtes im WIR-Zentrum wahrgenommen werden.

Falls bei einer Sexarbeiterin beziehungsweise einem Sexarbeiter eine sexuell übertragbare Infektion festgestellt wird, führt das nicht zu einem Tätigkeitsverbot.

Ziel ist es, Patientinnen und Patienten zu informieren, zu beraten und medizinisch zu behandeln. Leider gelingt dies wegen Sprach- und Verständnisproblemen, des häufigen Standortwechsels von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern und fehlender Erreichbarkeit nicht in allen Fällen. Es gibt auch sexuell übertragbare Infektionen, die nicht heilbar sind, zum Beispiel HIV.

Wir empfehlen daher allen, die sexuelle Dienstleistungen nutzen, bei allen sexuellen Kontakten Kondome zu verwenden. Diese dienen sowohl dem eigenen Schutz als auch dem Schutz der Sexualpartnerinnen und -partner.

Auch Oralverkehr (Kontakt vom Mund zu Geschlechtsorganen) und Analverkehr (Darmverkehr) können zu einer Übertragung von sexuell übertragbaren Infektionen führen. Daher werden Kondome auch bei diesen Kontakten empfohlen.

Manche sexuell übertragbare Infektionen lassen sich trotz Verwendung eines Kondoms nicht verhindern. Die Benutzung vermindert jedoch die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung.

Weitere Hinweise

HIV-Tests und Tests auf Chlamydien, Tripper und Syphilis können Sie kostenlos und anonym durchführen lassen.

Tests und Beratungen finden nur nach vorheriger Terminabsprache statt, vorzugsweise per Online-Terminkalender  Online-Terminkalender, E-Mail oder unter 0234 976-19950. Termine können bis zu 14 Tage im Voraus gebucht werden. Falls eine Terminbuchung mit dem Online-Kalender nicht möglich sein sollte, vereinbaren Sie bitte einen Termin per E-Mail.

Die Tests werden anonym mit einem Passwort durchgeführt, das Sie selbst auswählen. Ihre E-Mail zur Terminvergabe wird nach erfolgter Terminabsprache sofort gelöscht.

Tests und Beratungen finden nur nach vorheriger Terminabsprache statt.

Diplom Psychologin
Gesundheitsamt

Frau Wach

Telefonnummer
0234 97619950
Faxnummer
0234 910-793233
Zimmer 9 ("Walk in Ruhr", Große Beckstraße 12)
E-Mail Adresse
JWach@bochum.de

Adresse / Kontakt

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Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit im WIR
Große Beckstraße 12
44777 Bochum

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Öffnungszeiten

Dienstag:
11:00 bis 13:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr

Mittwoch und Donnerstag:
08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

Freitag:
08:30 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr

Es ist zwingend eine Terminvereinbarung erforderlich!

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P5 in der Brückstraße (www.parken-in-bochum.de).
Kostenpflichtige Einstellplätze gibt es an der Bleichstraße, Große Beckstraße und Untere Marktstraße.

Barrierefreier Zugang

Es gibt einen barrierefreien Zugang mit Aufzug. Dieser befindet im Bereich des Haupteingangs des St.-Elisabeth-Krankenhauses, Bleichstraße 15, bitte den roten Punkten folgen.

Hinweise

Eine Infotheke ist sowohl im Eingangsbereich des WIR als auch im Eingangsbereich des St. Elisabeth-Hospitals vorhanden.