Bevor Sie eine Tätigkeit aufnehmen dürfen, bei der Sie gewerblich in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, müssen Sie an einer Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz teilnehmen. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie diese bequem online durchführen.
Belehrung zum beruflichen Umgang mit Lebensmitteln
Dienstleistungen und Infos
An der Belehrung vom Gesundheitsamt der Stadt Bochum können nur Personen teilnehmen, die ihren Wohnsitz in Bochum haben oder in Bochum arbeiten.
Wenn Sie nicht in Bochum wohnen, müssen Sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie in Bochum arbeiten (bitte beachten: Besondere Hinweise für Arbeitgeber).
Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Bitte beachten Sie:
- Sie können die Belehrung online durchführen.
- Spontane Termine im Gesundheitsamt können leider nicht angeboten werden. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, online teilzunehmen, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Hierfür können Sie die digitalen Terminkalender nutzen.
- Wenn Sie nicht gut Deutsch sprechen, bringen Sie bitte eine Person zum Übersetzen mit.
Um die Online Belehrung durchzuführen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Schauen Sie sich das Belehrungsvideo an
Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz
- Melden Sie sich im personalisierten Bereich an
- Geben Sie Ihre persönliche Daten ein
- Schließen Sie die Erfolgskontrolle (Multiple Choice) ab
- Laden Sie Ihren Ausweis und ggf. die Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten (bei Minderjährigen) hoch
- Bezahlen Sie die Gebühr
- Überprüfen Sie Ihre Angaben
- Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie das Zertifikat per Post oder per E-Mail
Bitte beachten:
Sollten Sie die Erfolgskontrolle nicht bestehen, kann die Gebühr nicht rückerstattet werden.
Wenn Sie bereits ein Zertifikat vom Gesundheitsamt Bochum erhalten haben und eine Zweitschrift benötigen, können Sie diese online beantragen. Nach Beantragung und Bezahlung erhalten Sie das Duplikat per Post oder per E-Mail:
Sie können die Zweitschrift auch im Gesundheitsamt beantragen und abholen. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin:
Im Bochumer Serviceportal stehen Ihnen folgende Onlinedienste zur Verfügung:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
(Belehrung und Gesundheitsinformationen für Minderjährige) - Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
(Formular zum Abschluss der Online-Belehrung: Angabe persönlicher Daten, Leistungskontrolle und Bezahlvorgang) - Anforderung einer Zweitschrift
(Formular zum Anfordern einer Zweitschrift/eines Duplikats eines bereits durch das Gesundheitsamt Bochum ausgestellten Zertifikats)
Termine im Gesundheitsamt (nur in Ausnahmefällen)
Termine im Gesundheitsamt werden nur angeboten, wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Online-Dienste zu nutzen. Für alle Termine vor Ort reservieren Sie bitte vorab einen Termin:
Merkblätter
- Hinweise für den Arbeitgeber
- Merkblätter für Beschäftigte in verschiedenen Sprachen:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Eventuell Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der hervor geht, dass Sie in Bochum arbeiten
- Gegebenenfalls eine Person zum Übersetzen
- Bei Minderjährigen Personen: eine Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten
- IfSG-Belehrung als Online-Kurs + Zustellung der Bescheinigung per Post: 27,50 Euro
- IfSG-Belehrung als Online-Kurs + Zustellung der Bescheinigung per E-Mail (PDF): 25 Euro
- IfSG-Belehrung als Online-Kurs mit Ermäßigung* + Zustellung der Bescheinigung per Post: 5 Euro
- IfSG-Belehrung als Online-Kurs mit Ermäßigung* + Zustellung der Bescheinigung per E-Mail: kostenfrei
* Ermäßigt für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen im Ehrenamt. Der benötigte Nachweis kann im Online-Dienst hochgeladen werden. Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, lassen Sie sich Ihr Ehrenamt bitte von der Einrichtung/dem Träger bestätigen. Auch über die Bochumer Ehrenamtsagentur können Sie eine Bestätigung erhalten.
- IfSG-Belehrung im Gesundheitsamt (nur in Ausnahmefällen) mit Bescheinigung: 30 Euro
- Zustellung einer Zweitschrift der Bescheinigung per Post: 12,50 Euro
- Zustellung einer Zweitschrift der Bescheinigung per E-Mail (PDF): 10 Euro
- Ausstellung einer Zweitschrift im Gesundheitsamt: 10 Euro
Zahlungsart:
Online Belehrung: Paypal, Kreditkarte
Zahlung vor Ort: EC-Karte
Termine im Gesundheitsamt werden nur angeboten, wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Online-Dienste zu nutzen. Für alle Termine vor Ort reservieren Sie bitte vorab einen Termin:
Adresse / Kontakt
Gesundheitsamt
Belehrung nach IfSG
1. OG, Zimmer 103
Bessemerstraße 47
44777 Bochum
Navigation
44793 Bochum
- E-Mail Adresse
- belehrung-gesundheitsamt@bochum.de
Öffnungszeiten
Die Belehrung findet online statt.
In Einzelfällen kann die Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt durchgeführt werden. Eine vorherige Terminabsprache oder Terminbuchung ist zwingend erforderlich.
Anfahrt / Standort
Barrierefreier Zugang
Ebenerdiger Zugang, Aufzug vorhanden.
Für Fragen zur Belehrung können Sie das Gesundheitsamt per E-Mail kontaktieren.