Bevor Sie eine Tätigkeit, bei der Sie gewerblich in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, aufnehmen dürfen, müssen Sie Ihre Teilnahme an einer Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz nachweisen.
Beruflicher Umgang mit Lebensmitteln
Informationen zur Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
Dienstleistungen und Infos
An der Belehrung am Gesundheitsamt der Stadt Bochum können nur Personen teilnehmen, die ihren Wohnsitz in Bochum haben oder in Bochum arbeiten.
Personen, die außerhalb von Bochum wohnen, ihren Arbeitsplatz jedoch in Bochum haben, können an der Belehrung teilnehmen, wenn sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie in Bochum arbeiten. (Besondere Hinweise für Arbeitgeber)
Ihr persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich.
Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Bitte beachten Sie:
- Für die Belehrung ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.
- Wenn Sie nicht gut Deutsch sprechen, bringen Sie bitte eine Person zum Übersetzen mit.
Folgender Onlinedienst steht Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
(Belehrung und Gesundheitsinformationen für Minderjährige)
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Eventuell Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der hervor geht, dass Sie in Bochum arbeiten
- Bei nicht so guten Deutschkenntnissen, eine Person zum Übersetzen
- Eventuell eine Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
- Hinweise für den Arbeitgeber
- Merkblätter für Beschäftigte in verschiedenen Sprachen:
- Gebühr für die Belehrung: 25 Euro
- Gebühr für das Ausstellen einer Zweitschrift: 5 Euro
Zahlungsart: bar und EC-Karte
Öffnungszeiten
Eine telefonische Terminabsprache ist notwendig. Die Gruppenstärke je Belehrung ist auf zwei Personen begrenzt.
Belehrungen finden halbstündlich wie folgt statt:
montags bis mittwochs und freitags
von 8 Uhr und 11:30 Uhr
dienstags von 13 Uhr bis 15 Uhr
(nur für Berufstätige)
donnerstags von 13 Uhr bis 16.30 Uhr
Wenn Sie an einem Termin nicht teilnehmen können, sagen Sie diesen bitte sofort telefonisch oder per E-Mail unter anger@bochum.de ab

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
(Zufahrt direkt neben dem Gesundheitsamt)
Barrierefreier Zugang
Gesundheitsamt
Frau Anger
- Telefonnummer
- 0234 910-3236
- Faxnummer
- 0234 910-1399
- Zimmer 102
- E-Mail Adresse
- Anger@Bochum.de