Vorausgesetzt wird ein Wohnsitz (beziehungsweise Firmensitz bei Firmenfahrzeugen) in Bochum.
Anhänger
Sie möchten einen Anhänger zulassen.
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung
Teil I (ZBS I) und Teil II (ZBS II) - bei bereits zugelassenen Anhängern gegebenenfalls Hauptuntersuchungs-Bericht
- Personalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
(bei Zulassung durch Dritte, auch dessen Personalausweis / Reisepass) - Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung mit Personalausweis bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
- Versicherungsnachweis (7-stelliger PIN-Code)
- gegebenenfalls Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Zulassung durch Dritte: Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen, Personalausweis oder Pass des Vertreters sind vorzulegen. Hierbei muss das durch den Halter und/oder Kontoinhaber/Zahler unterschriebene SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer mit vorgelegt werden.
Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Es kann bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Adresse / Kontakt
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum
0234 910-8282 Call-Center
0234 910-8211
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag:
08:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch:
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Oder nach Terminvereinbarung
Online-Terminbuchung

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.
Hinweise
Eine Infotheke ist vorhanden.