Ihr Wohnsitz beziehungsweise Firmensitz muss in Bochum sein.
Ist der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung II (ZB II) finanziert, muss dieser durch die Antragstellerin oder den Antragsteller angefordert werden.
Der Fahrzeugbrief beziehungsweise die ZB II darf ausschließlich an das Büro für Kfz-Angelegenheiten (Straßenverkehrsamt), Bulksmühle 17, in 44809 Bochum, gesandt werden. Nach der Zulassung wird der Fahrzeugbrief (ZB II) an die Bank per Einschreiben (zusätzliche Gebühren) zurückgesandt.
Bei einem reinem Standortwechsel - Halterin oder Halter bleiben gleich - kann bei einem zugelassenen Fahrzeug und gleichzeitigem Beibehalt des bisherigen Kennzeichens auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II verzichtet werden.