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Dienstleistungen und Infos
https://nw.buergerserviceportal.de/nrw/bochum/bsp_ikfz_antragstellung

Ummeldung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Bochum

Sie möchten ein auswärtiges Fahrzeug in Bochum auf eine neue Halterin beziehungsweise einen neuen Halter zulassen oder Sie haben Ihren Wohnsitz beziehungsweise Firmensitz von außerhalb nach Bochum verlegt.

Dienstleistungen und Infos

Ihr Wohnsitz beziehungsweise Firmensitz muss in Bochum sein.

Ist der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung II (ZB II) finanziert, muss dieser durch die Antragstellerin oder den Antragsteller angefordert werden.
Der Fahrzeugbrief beziehungsweise die ZB II darf ausschließlich an das Büro für Kfz-Angelegenheiten (Straßenverkehrsamt), Bulksmühle 17, in 44809 Bochum, gesandt werden. Nach der Zulassung wird der Fahrzeugbrief (ZB II) an die Bank per Einschreiben (zusätzliche Gebühren) zurückgesandt.

Bei einem reinem Standortwechsel - Halterin oder Halter bleiben gleich - kann bei einem zugelassenen Fahrzeug und gleichzeitigem Beibehalt des bisherigen Kennzeichens auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II verzichtet werden.

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Online-Dienste

Online-Terminvereinbarung

Eine Vorsprache im Büro für Kfz-Angelegenheiten ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie online buchen:

Formulare

  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
    (Bei einem reinem Standortwechsel - gleiche:r Halter:in - kann bei einem zugelassenen Fahrzeug und Beibehalt des bisherigen Kennzeichens auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II verzichtet werden.)
  • Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin bzw. des zukünftigen Halters
    (Bei Zulassung durch Dritte, auch deren Personalausweis oder Pass)
  • Versicherungsnachweis / eVB Nummer (7-stelliger PIN-Code)
  • gegebenenfalls Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung mit Personalausweis bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
  • Bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
    Fahrzeuge für minderjährige Personen können nur zugelassen werden, wenn
    • diese Person aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzung des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt oder
    • diese Person die für das zuzulassende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt und somit die Haltereigenschaften für dieses Fahrzeug erfüllt.
  • Kennzeichenschilder (bei noch zugelassenen Fahrzeugen; nicht erforderlich bei Beibehaltung des Kennzeichens)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Zulassung durch Dritte: Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters sind vorzulegen. Hierbei muss die durch den oder die Halter:in und/oder die kontoinhabende/zahlende Person unterschriebene SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer mit vorgelegt werden.

Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8282 Call-Center
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung
 

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Hinweise

Eine Infotheke ist vorhanden.


Büro für Kfz-Angelegenheiten

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0234 910-8282
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
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