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Dienstleistungen und Infos

Ummeldung eines Fahrzeuges innerhalb Bochums

Sie wollen ein Bochumer Fahrzeug auf sich oder eine neue Halterin beziehungsweise einen neuen Halter in Bochum ummelden.

Dienstleistungen und Infos

Voraussetzung ist ein Wohnsitz / Firmensitz in Bochum.

Hinweis:
Ist der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZB II) finanziert, muss diese durch die Antragstellerin oder den Antragsteller angefordert werden. Der Fahrzeugbrief beziehungsweise die ZB II darf ausschließlich an das Büro für Kfz-Angelegenheiten (Straßenverkehrsamt), Bulksmühle 17, in 44777 Bochum, gesandt werden. Nach der Zulassung wird der Fahrzeugbrief (ZB II) an die Bank per Einschreiben (Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren.) zurückgesandt.

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Online-Dienste

Online-Terminvereinbarung

Eine Vorsprache im Büro für Kfz-Angelegenheiten ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie online buchen:

Formulare

  • Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin oder des zukünftigen Halters (Bei Zulassung durch Dritte, auch deren Personalausweis/Reisepass)
  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung
    Teil I und Teil II
  • Versicherungsnachweis (7-stelliger PIN-Code)
  • gegebenenfalls Nachweis über die gültige HU
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Kennzeichenschilder (sofern sie reserviert sind oder wenn Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug: Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung mit Personalausweis 
  • bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
    Fahrzeuge für minderjährige Personen können nur zugelassen werden, wenn
    • diese Person aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzung des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt oder
    • diese Person die für das zuzulassende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt und somit die Haltereigenschaften für dieses Fahrzeug erfüllt.
  • Zulassung durch Dritte: 
    Zulassung durch Dritte: Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters sind vorzulegen. Hierbei muss das durch den oder die Halter:in und/oder die kontoinhabende/zahlende Person unterschriebene SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer mit vorgelegt werden.

Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8282 Call-Center
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung
 

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Hinweise

Eine Infotheke ist vorhanden.


Büro für Kfz-Angelegenheiten

Call-Center

Telefonnummer
0234 910-8282
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de