Voraussetzung ist ein Wohnsitz / Firmensitz in Bochum.
Hinweis:
Ist der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZB II) finanziert, muss diese durch die Antragstellerin oder den Antragsteller angefordert werden. Der Fahrzeugbrief beziehungsweise die ZB II darf ausschließlich an das Büro für Kfz-Angelegenheiten (Straßenverkehrsamt), Bulksmühle 17, in 44777 Bochum, gesandt werden. Nach der Zulassung wird der Fahrzeugbrief (ZB II) an die Bank per Einschreiben (Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren.) zurückgesandt.