Sie brauchen nichts Weiteres zu beachten.
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Sie möchten Ihr zugelassenes Fahrzeug abmelden.

- Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB I)
- Kennzeichenschilder
- bei Fahrzeug-Diebstahl oder Kennzeichen-Diebstahl: Bescheinigung der Polizei
Wenn Sie Ihr Fahrzeug endgültig stilllegen möchten, benötigen Sie zusätzlich:
- einen Verwertungsnachweis
Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Die Gebühr können Sie bar oder mit EC-Karte bezahlen.
Adresse / Kontakt
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum
0234 910-8282 Call-Center
0234 910-8211
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag:
08:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch:
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Oder nach Terminvereinbarung
Online-Terminbuchung

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.
Hinweise
Eine Infotheke ist vorhanden.