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Dienstleistungen und Infos
https://nw.buergerserviceportal.de/nrw/bochum/bsp_ikfz_antragstellung

Anschriftenänderung im Fahrzeugschein

Bei Änderung Ihrer Bochumer Anschrift müssen Sie die Adresse auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern lassen.

Dienstleistungen und Infos

Ihr Fahrzeug ist bereits in Bochum zugelassen und der geänderte Wohn- beziehungsweise Firmensitz ist ebenfalls in Bochum.

Hinweis:
Wenn Sie aus einem anderen Zulassungsbezirk nach Bochum umgezogen sind, beziehungsweise Ihren Firmensitz nach Bochum verlegt haben, handelt es sich um die Ummeldung eines Fahrzeuges. Die Änderung der Wohnanschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) kann auch in den Bürgerbüros erfolgen.

  • Kfz-Zulassung online
    Mit dem Service "Online-Zulassungsbehörde" können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.
  • Online-Terminbuchung

  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
  • geänderter Personalausweis der Halterin oder des Halters
  • Handelsregisterauszug oder geänderte Gewerbeanmeldung - bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug

Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte, Kreditkarte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8282 Call-Center
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung
 

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Hinweise

Eine Infotheke ist vorhanden.

Die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) kann auch in den Bürgerbüros erfolgen.

In welches Bürgerbüro möchten Sie?

Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie persönlich in den Bürgerbüros, telefonisch oder online buchen.


Büro für Kfz-Angelegenheiten

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Bürgerbüro

Call-Center

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115 - Ihre Behördennummer -
Faxnummer
0234 910-4072
E-Mail Adresse
buergerbuero-mitte@bochum.de

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.