Voraussetzung ist ein Wohnsitz / Firmensitz in Bochum.
Ist der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II finanziert,muss durch die Antragstellerin oder den Antragsteller bei der Bank die Übersendung des Fahrzeugbriefes angefordert werden. Der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung II darf ausschließlich an das Büro für Kfz-Angelegenheiten, Bulksmühle 17, in 44777 Bochum, gesandt werden. Der Fahrzeugbrief wird dann nach Zulassung an die Bank per Einschreiben (Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr an.) zurückgesandt.