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Dienstleistungen und Infos

Wiederzulassung eines Fahrzeuges nach Diebstahl

Ihr Fahrzeug war vor dem Diebstahl in Bochum zugelassen und soll für die gleiche Halterin oder den gleichen Halter wieder zugelassen werden.

Dienstleistungen und Infos

Voraussetzung ist ein Wohnsitz / Firmensitz in Bochum.

Ist der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II finanziert,muss durch die Antragstellerin oder den Antragsteller bei der Bank die Übersendung des Fahrzeugbriefes angefordert werden. Der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung II darf ausschließlich an das Büro für Kfz-Angelegenheiten, Bulksmühle 17, in 44777 Bochum, gesandt werden. Der Fahrzeugbrief wird dann nach Zulassung an die Bank per Einschreiben (Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr an.) zurückgesandt.

Online-Dienste

Online-Terminvereinbarung

Eine Vorsprache im Büro für Kfz-Angelegenheiten ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie online buchen:

  • Personalausweis oder Pass des oder der Halter:in (Bei Zulassung durch Dritte auch deren Personalausweis/Reisepass)
  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Versicherungsnachweis: evB-Nummer (7-stelliger PIN-Code)
  • gegebenenfalls Nachweis über Hauptuntersuchung
  • Kennzeichenschilder (sofern sie reserviert sind)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Freigabebescheinigung der Polizei
  • Nachweis über die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges (Abnahme nach § 5 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) oder auch nach § 29 StVZO)
  • bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug: Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung mit Personalausweis 
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes sowie deren  Ausweisdokumente 
  • Zulassung durch Dritte: Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters sind vorzulegen. Hierbei muss die durch den oder die Halter:in und/oder die kontoinhabende/zahlende Person unterschriebene SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer mit vorgelegt werden.

Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8282 Call-Center
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung
 

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Hinweise

Eine Infotheke ist vorhanden.


Büro für Kfz-Angelegenheiten

Call-Center

Telefonnummer
0234 910-8282
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de