Ihr Wohnsitz beziehungsweise Firmensitz muss in Bochum sein.
Ummeldung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Bochum
Sie möchten ein auswärtiges Fahrzeug in Bochum auf die bisherige oder eine neue Halterin beziehungsweise auf den bisherigen oder einen neuen Halter zulassen.
Dienstleistungen und Infos
Ist der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung II (ZB II) finanziert, muss dieser durch die Antragstellerin oder den Antragsteller angefordert werden. Der Fahrzeugbrief bzw. die ZB II darf ausschließlich an das Büro für Kfz-Angelegenheiten (Straßenverkehrsamt), Bulksmühle 17, in 44809 Bochum, gesandt werden. Nach der Zulassung wird der Fahrzeugbrief (ZB II) an die Bank per Einschreiben (zusätzliche Gebühren) zurückgesandt.
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
(Auf die Vorlage des Fahrzeugbriefes kann bei reinem Standortwechsel - gleiche:r Halter:in - verzichtet werden.) - Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin bzw. des zukünftigen Halters
(Bei Zulassung durch Dritte, auch deren Personalausweis oder Pass) - Versicherungsnachweis / eVB Nummer (7-stelliger PIN-Code)
- gegebenenfalls Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
- Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung mit Personalausweis bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
- Bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
Fahrzeuge für minderjährige Personen können nur zugelassen werden, wenn- diese Person aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzung des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt oder
- diese Person die für das zuzulassende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt und somit die Haltereigenschaften für dieses Fahrzeug erfüllt.
- Kennzeichenschilder (bei noch zugelassenen Fahrzeugen; nicht erforderlich bei Beibehaltung des Kennzeichens)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Zulassung durch Dritte: Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters sind vorzulegen. Hierbei muss die durch den oder die Halter:in und/oder die kontoinhabende/zahlende Person unterschriebene SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer mit vorgelegt werden.
Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.
Adresse / Kontakt
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-8282 Call-Center
- Faxnummer
- 0234 910-8211
- E-Mail Adresse
- Buergerservice@bochum.de
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin. Bitte beachten Sie dabei die folgenden Informationen.
Online-Terminbuchung

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.
Hinweise
Eine Infotheke ist vorhanden.
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Call-Center
- Telefonnummer
- 0234 910-8282
- Faxnummer
- 0234 910-8211
- E-Mail Adresse
- strassenverkehrsamt@bochum.de