- Wohnsitz / Firmensitz in Bochum
- Bei finanzierten Fahrzeugbriefen / Zulassungsbescheinigungen Teil 2 (ZB II) können Neuzulassungen ausschließlich in der Zulassungsstelle vorgenommen werden.
Hinweis:
Ist der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZB II) finanziert, muss diese durch die Antragstellerin oder den Antragsteller angefordert werden. Der Fahrzeugbrief beziehungsweise die ZB II darf ausschließlich an das Straßenverkehrsamt, Bulksmühle 17, in 44777 Bochum, gesandt werden. Nach der Zulassung wird der Fahrzeugbrief (ZB II) an die Bank per Einschreiben (hierfür entstehen zusätzliche Gebühren) zurückgesandt.
Anmeldung eines Neufahrzeuges
Sie möchten Ihr fabrikneues Fahrzeug erstmals für den Verkehr zulassen.
Für Ihr Fahrzeug ist ein deutscher Fahrzeugbrief ausgestellt und es wurde gegebenenfalls eine EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung erteilt.

Dienstleistungen und Infos
- Kfz-Zulassung online
Mit dem Service "Online-Zulassungsbehörde" können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.
- Reservieren Sie sich Ihr Wunschkennzeichen online
- Online-Terminbuchung
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Pass der zukünftigen Halterin oder des zukünftigen Halters
(Bei Zulassung durch Dritte, auch Personalausweis oder Pass der vertretenden Person) - Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZB II) - sofern schon vorhanden - oder EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung / COC–Bescheinigung
- Versicherungsnachweis (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug:
Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung mit Ausweis
- Bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente- Fahrzeuge für minderjährige Personen können nur zugelassen werden, wenn
- diese Person aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzung des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt
oder - diese Person die für das zuzulassende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt und somit die Haltereigenschaften für dieses Fahrzeug erfüllt.
- diese Person aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzung des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt
- Fahrzeuge für minderjährige Personen können nur zugelassen werden, wenn
- Zulassung durch Dritte:
Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, Personalausweis oder Pass der vertretenden Person sind vorzulegen. Hierbei muss das durch die oder den Halter:in und/oder die kontoinhabende/zahlende Person unterschriebene SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer mit vorgelegt werden.
Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.
Adresse / Kontakt
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-8282 Call-Center
- Faxnummer
- 0234 910-8211
- E-Mail Adresse
- Buergerservice@bochum.de
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.
Online-Terminbuchung

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.
Hinweise
Eine Infotheke ist vorhanden.
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Call-Center
- Telefonnummer
- 0234 910-8282
- Faxnummer
- 0234 910-8211
- E-Mail Adresse
- Buergerservice@bochum.de