Bei Verlust von Fahrzeugscheinen (Zulassungsbescheinigung Teil I), Fahrzeugbriefen (Zulassungsbescheinigung Teil II) und Kennzeichenschildern wird generell eine Eidesstattliche Versicherung verlangt.
Die Eidesstattliche Versicherung muss von der Fahrzeughalterin oder vom Fahrzeughalter persönlich abgegeben werden. Einzige Ausnahme: Bei Firmenfahrzeugen kann eine von der Geschäftsführung namentlich benannte Person die Eidesstattliche Versicherung im Namen der Firma abgeben.
Für die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung beim Bochumer Straßenverkehrsamt ist ein Wohnsitz oder Firmensitz in Bochum erforderlich.