Ihr Wohnsitz muss in Bochum sein.
Ersatzausstellung nach Verlust des Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Ihnen ist Ihr Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) verloren gegangen und Sie benötigen Ersatz.
- Personalausweis oder Pass des Halters
- Gegebenenfalls Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung
- Es ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Halter nötig. Hier ist keine Vertretung möglich.
Ausnahme: Bei Firmen. Über weitere Ausnahmen kann immer nur im Einzelfall entschieden werden. Bei Firmen mus die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person dieser Firma sowie der Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers vorgelegt werden. Der Antragsteller muss in der Vollmacht namentlich genannt sein.
- Hinweis: Bei Verlust der "alten Fahrzeugscheine" ist ein Umtausch in die neuen Fahrzeugpapiere (Ausstellung von Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II) erforderlich. Hier muss dann der alte Fahrzeugbrief mit vorgelegt werden.
Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Gezahlt werden kann bar oder mit EC-Karte.
Adresse / Kontakt
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum
0234 910-8282 Call-Center
0234 910-8211
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag:
08:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch:
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Oder nach Terminvereinbarung
Online-Terminbuchung

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.
Hinweise
Eine Infotheke ist vorhanden.