BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Sie möchten Einsicht in das Baulastenverzeichnis oder eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

Dienstleistungen und Infos

Einsicht in das Baulastenverzeichnis kann jeder Grundstückseigentümer / jede Grundstückseigentümerin bekommen. Aber auch alle Personen, die ein berechtigtes Interesse geltend machen, wie zum Beispiel Kaufinteressentinnen oder Kaufinteressenten, können Einsicht bekommen. Die Einsicht ist kostenlos.

Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig.
Die Auskunft kann per E-Mail (siehe unten) oder als formloses Anschreiben angefordert werden. Als Angabe werden Gemarkung, Flur und die Flurstücksnummern der Grundstücke benötigt. Bitte geben Sie außerdem eine Anschrift an, an welche die Baulastauskunft sowie die Kostenentscheidung versendet werden soll.

Rechtsgrundlage:

Die Einsicht in das Baulastenverzeichnis ist kostenlos.

Gebühren für schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis:

Die Gebühr beträgt bei belasteten Grundstücken (Baulast vorhanden, eine beglaubigte Abschrift wird beigefügt)

  • je Grundstück: 50 bis 150 Euro

bei unbelasteten Grundstücken (keine Baulast vorhanden)

  • je Grundstück: 30 Euro (1 Flurstück)

Adresse / Kontakt

Bauordnungsamt
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Faxnummer
0234 910-1776
E-Mail Adresse
bauordnung@bochum.de

Öffnungszeiten

Sie können gerne einen Termin vereinbaren.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 (Rathaus/BVZ). Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum finden Sie unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiter
Bauordnungsamt

Herr Flötemann

Baulasten und Grundstücksteilungen

Telefonnummer
0234 910-34 46
Zimmer 1.1.140 (Technisches Rathaus)
E-Mail Adresse
UFloetemann@bochum.de
Sachbearbeiterin
Bauordnungsamt

Frau Laubstein

Baulasten und Grundstücksteilungen

Telefonnummer
0234 910-3428
Zimmer 1.1.140 (Technisches Rathaus)
E-Mail Adresse
SLaubstein@bochum.de