Baulastenauskünfte kann jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, erhalten. Ein berechtigtes Interesse haben zum Beispiel GrundstückseigentümerInnen, Verkäufer*innen, Käufer*innen, Architekt*innen, Vermesser*innen und andere. Die Einsicht ist kostenlos.
Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig.
Die Auskunft kann per E-Mail oder als formloses Anschreiben angefordert werden. Als Angabe werden zwingend Gemarkung, Flur und die Flurstücksnummer(n) des Grundstücks benötigt, für die die Auskunft erteilt werden soll. Darüber hinaus wird eine Rechnungsanschrift benötigt. Schriftliche Auskünfte werden, wenn nicht anders gewünscht, als Mail in pdf-Format versendet. Die Auskunft ist gleichzeitig der Gebührenbescheid.
Rechtsgrundlage: