Sie können als Eigentümer auch eine andere Person bevollmächtigen, zum Beispiel einen Architekten, Makler etc. (Eigentumsprüfung) In diesem Falle erteilen Sie bitte eine schriftliche Ermächtigung an diese Person.
Die Bereitstellung der Akten sowie die Abgabe der Dokumente in Kopie sind gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum in der jeweils gültigen Fassung.
Möchten Sie Dokumente aus den Akten zur Verfügung gestellt bekommen, gibt es die folgenden Möglichkeiten:
Anfertigung von Kopien
Sie markieren bei der Akteneinsicht die Dokumente. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fertigen dann die entsprechenden Kopien und übersenden diese zusammen mit der Gebührenrechnung per Post.
Fotografieren der Dokumente
Sie können bei der Akteneinsicht die Dokumente fotografieren.
Sie erhalten per Post die Gebührenrechnung für die Bereitstellung der Akten.
Im Hinblick auf die Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bau- und Statikaktenarchivs.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie einen Antrag auf Bereitstellung von Akten gestellt haben werden die Akten für die Dauer von vier Wochen zur Einsicht bereitgestellt. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraumes keine Einsicht in die Akten nehmen, fallen dennoch die Gebühren für die Bereitstellung der Akten an. Bitte nutzen Sie daher den Bereitstellungszeitraum zur Vereinbarung eines Termins für die Einsichtnahme.
Es kann vorkommen, dass keine Akte zum gewünschten Objekt vorhanden ist. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Wünschen Sie ausdrücklich eine schriftliche Bescheinigung zu diesem Sachverhalt (sogenannte „Negativauskunft“), fallen hierfür gemäß Tarifstelle II/02 der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum Gebühren an.
Akteneinsicht Bau- und Statikdaten
Das Bau- und Statikaktenarchiv bietet den Bürgern den Service, die abgeschlossenen archivierten Bau- und Statikakten ihres Grundstückes einzusehen.
Als Eigentümer des Grundstücks oder Wohnungseigentümer können Sie nach Antrag in die betreffenden Akten einsehen und erhalten die benötigten Dokumente aus diesen Akten zur Verfügung gestellt.
Das Bau- und Statikaktenarchiv benötigt von Ihnen einen schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht. Hierzu benutzen Sie bitte ausschließlich das folgende Formular
Antrag auf Bereitstellung von Bauakten
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, da ansonsten unnötige Rückfragen und zeitliche Verzögerungen entstehen. Das Formular können Sie per Post (Stadt Bochum, Bauordnungsamt, 44777 Bochum), per Fax (0234 910 - 1957) oder per E-Mail (bauaktenarchiv@bochum.de) an uns senden.
Nachdem die Akten herausgesucht worden sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Sie können dann im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten des Baubürgerbüros (Montag 8 Uhr bis 13 Uhr, Donnerstag 8 Uhr bis 18 Uhr) Einsicht in die bereitliegenden Akten nehmen. Die Einsicht in die Akten erfolgt grundsätzlich nach Terminvergabe im Rahmen der genannten Öffnungszeiten des Baubürgerbüros.
Für die Einsichtnahme ist es erforderlich, dass Sie einen gültigen Personalausweis vorlegen.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum.
Aktuell fallen die folgenden Gebühren an:
Teil I, Tarif-Nr. 61/08
Bereitstellungsgebühr für Einsicht in Bau- oder Statikakten
je Akte: 20,40 Euro
Teil I, Tarif-Nr. 61/09
Ablichtung aus Bau- und Statikakten (Pläne / Schriftverkehr)
- je Kopie Din A 4: 3,50 Euro
- je Kopie Din A 3: 7,00 Euro
- je Kopie Din A 2 und größer: 10,50 Euro
Teil II, Tarif-Nr. 2 (Negativbescheinigung)
Bescheinigung: 10,20 Euro
Adresse / Kontakt
Bauordnungsamt
Bau- und Statikaktenarchiv
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
0234 910-3410
0234 910-1957
Öffnungszeiten
Montag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P4 (Einfahrt nur über: Prümerstraße).
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.