Förderprogramm BEG EM - Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen der BEG EM energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und kann mit einem zinsgünstigen Darlehen kombiniert werden.
Der Zuwendungsbescheid des BAFA ist Voraussetzung für einen Ergänzungszuschuss aus dem Kommunalen Modernisierungsprogramm. Wichtig: Maßnahmen an Heizungsanlagen, Anlagentechnik sowie der Bau oder Umbau von Gebäudenetzen werden nicht durch das Kommunale Modernisierungsprogramm gefördert.
Was?
Das BEG EM-Programm unterstützt folgende Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung:
- Dämmung der Gebäudehülle (zum Beispiel Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke)
- Optimierung der Heizungsanlage (nicht der Heizungstausch selbst)
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Errichtung, Erweiterung oder Umbau von Gebäudenetzen
Wie?
- Förderhöhe: Bis zu 20 Prozent Zuschuss
- 15 Prozent Grundförderung
- Zuzüglich 5 Prozent Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Förderfähige Kosten:
- Bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit ohne iSFP
- Bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit mit iSFP
- Antragstellung:
- Online über das BAFA-Portal
- Wichtig:
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wo?