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Modernisierungsprogramm

Förderkompass:

Weitere Fördermöglichkeiten

Modernisierungsprogramm

Das Kommunale Modernisierungsprogramm fördert Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle, die bereits einen positiven Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten haben. Im Folgenden finden Informationen zu der Bundesförderung (BEG-EM).

Sie finden hier einen kleinen, thematisch geordneten Einblick in die Förderlandschaft, die zur Unterstützung von Investitionen in die eigene Immobilie angeboten werden. Die Aufstellung bildet lediglich einen Auszug von Fördermöglichkeiten ab.

Sprechen Sie gerne auch den Modernisierungsberater auf für Ihr Vorhaben in Betracht kommende Fördermöglichkeiten an.

Bild von einer Dachterrasse

Förderprogramm BEG EM - Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen der BEG EM energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und kann mit einem zinsgünstigen Darlehen kombiniert werden.

Der Zuwendungsbescheid des BAFA ist Voraussetzung für einen Ergänzungszuschuss aus dem Kommunalen Modernisierungsprogramm. Wichtig: Maßnahmen an Heizungsanlagen, Anlagentechnik sowie der Bau oder Umbau von Gebäudenetzen werden nicht durch das Kommunale Modernisierungsprogramm gefördert.

Was?

Das BEG EM-Programm unterstützt folgende Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung:

  • Dämmung der Gebäudehülle (zum Beispiel Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke)
  • Optimierung der Heizungsanlage (nicht der Heizungstausch selbst)
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Errichtung, Erweiterung oder Umbau von Gebäudenetzen

Wie?

  • Förderhöhe: Bis zu 20 Prozent Zuschuss
    • 15 Prozent Grundförderung
    • Zuzüglich 5 Prozent Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Förderfähige Kosten:
    • Bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit ohne iSFP
    • Bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit mit iSFP
  • Antragstellung: 
    • Online über das BAFA-Portal
  • Wichtig: 
    • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wo?

Um zukunftsfähigen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder zu erhalten, stellt das Land NRW Fördermittel zur Verfügung.

Was?

  • Bauliche Maßnahmen der Modernisierung in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück
  • zum Beispiel zur Erhöhung der Energieeffizienz
    und
  • zur Reduzierung von Barrieren im Bestand

Wie?

  • Darlehen mit maximal 100 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, mit einem Tilgungszuschuss von 20 Prozent,
  • höchstens jedoch pro Wohnung 100.000 Euro.
  • In den Bochumer Stadterneuerungsgebieten ergibt sich daraus keine Belegungsbindung, sondern nur eine Mietpreisbindung entsprechend der aktuell gültigen Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW.

Wo?

Die KfW-Bank bietet für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer vielfache Möglichkeiten zu günstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Partner der KfW sind örtliche Banken und Versicherungen. Dort erhalten Sie weitere Informationen und Antragsunterlagen.

Weitere Informationen unter: www.kfw.de

Maßnahmen an Denkmälern werden von der Stadt Bochum indirekt gefördert.

Was?

  • Maßnahmen, die dem Erhalt des Baudenkmals und seiner Nutzung dienen

Wie?

  • Förderung durch Steuererleichterungen 
  • bei  gegebenenfalls höher anfallenden Mehrkosten bestehen weitere Fördermöglichkeiten 

Wo?

  • Vor Maßnahmenbeginn ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz und eine Abstimmung der bescheinigungsfähigen Kosten mit der Unteren Denkmalbehörde Bochum notwendig.
  • Weitere Informationen sowie die richtige Ansprechperson für Ihre Immobilie finden Sie unter www.bochum.de/Denkmalbehoerde.