Als Teil der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen werden auch Hilfen bei der Beschaffung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht, gewährt.
Sollten Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sein und eine geeignete Wohnung suchen, hilft Ihnen das Amt für Stadtplanung und Wohnen, bei der Vermittlung rollstuhlgerechter Wohnungen.
Tipp:
Da die von hier vermittelten rollstuhlgerechten Wohnungen größtenteils öffentlich gefördert sind, ist es sinnvoll bei der Bewerbung zeitgleich einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein zu stellen.