BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick
Amt für Soziales

WTG-Aufsicht

für das gesamte Wohn- oder Betreuungsangebot innerhalb der Stadtgrenzen Bochums. Infos zu Aufgaben und mehr...

Amt für Soziales

Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) unterstellt Wohn- und Betreuungsangebote für ältere und erwachsene Menschen mit Behinderung einer Aufsicht. Das Gesetz hat das Ziel, die Interessen und Bedürfnisse der Nutzer zu wahren und die Einhaltung der Pflichten der Leistungsanbieter zu überwachen.

Die Heimaufsicht der Stadt Bochum ist für das gesamte Wohn- oder Betreuungsangebot innerhalb der Stadtgrenzen Bochums zuständig und hat folgende Aufgaben:

  • Information und Beratung über die Rechte und Pflichten der Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere und erwachsene Menschen mit Behinderung
  • Information und Beratung über die Rechte und Pflichten der Leistungsanbieter von Wohn- und Betreuungsformen für ältere und erwachsene Menschen mit Behinderung
  • Prüfung, ob Leistungsanbieter in den Geltungsbereich des WTG fallen und die Anforderungen nach diesem Gesetz und der dazugehörigen Rechtsverordnung erfüllen
  • Durchführung von regelmäßigen und anlassbezogenen Prüfungen in den Wohn- und Betreuungsangeboten des Zuständigkeitsbereiches

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz

Die Ergebnisberichte der WTG-Aufsicht sind auf dem städtischen Internet-Portal zu veröffentlichen:

zu den Ergebnisberichten

Gemäß § 14 Absatz 12 Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) ist der Tätigkeitsbericht der WTG-Aufsicht zu veröffentlichen:

Tätigkeitsbericht

Die Heimaufsicht kann persönlich nur nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.

Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ), Gustav-Heinemann-Platz 2-6, 3. Etage

Adresse / Kontakt

Amt für Soziales
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
Gustav-Heinemann-Platz 2-6
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-2701 Vermittlung und Auskunft
E-Mail Adresse
sozialamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
9 bis 13 Uhr

Zugang zur Sachbearbeitung nur nach Terminvereinbarung!

Servicezeit
(telefonische Erreichbarkeit)


Montag bis Donnerstag
8 bis 16 Uhr
Freitag
8 bis 14 Uhr

Das Bild zeigt das Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt drei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiterin
Amt für Soziales

Frau Alferding

Telefonnummer
0234 910-2948
Zimmer 3096
E-Mail Adresse
CAlferding@bochum.de
Sachbearbeiterin
Amt für Soziales

Frau Fuchs

Telefonnummer
0234 910-2752
Zimmer 3098
E-Mail Adresse
JFuchs@bochum.de
Sachbearbeiterin
Amt für Soziales

Frau Leiendecker

Telefonnummer
0234 910-3568
Zimmer 3097
E-Mail Adresse
ALeiendecker@bochum.de
Sachbearbeiterin
Amt für Soziales

Frau Meurer

Telefonnummer
0234 910-2447
Zimmer 3097
E-Mail Adresse
AMeurer@bochum.de
Sachbearbeiterin
Amt für Soziales

Frau Sacher

Telefonnummer
0234 910-2476
Zimmer 3098
E-Mail Adresse
SSacher@bochum.de

Das  könnte Sie auch interessieren:

Online-Angebot des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Heimfinder NRW hilft Pflegebedürftigen und deren Angehörige in Nordrhein-Westfalen bei der Suche nach freien Langzeit- oder Kurzzeitpflegeplätzen in der näheren Umgebung. Hierbei handelt es sich um ein Online-Angebot des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Die App kann kostenlos im Apple Store und im Google Play Store heruntergeladen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite:

Heimfinder NRW

Hinweis:
Die Anzeige von freien Plätzen begründet keinen Rechtsanspruch auf Erhalt eines entsprechenden Platzes in der jeweiligen Einrichtung. Bei Rückfragen zur App "Heimfinder NRW", nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeit des Betreibers der vorgenannten Internetseite.

Die Konferenz für Alter und Pflege wirkt bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen (innerhalb der Stadtgrenzen Bochums liegenden) Angebote mit.

Mehr Informationen