a) Für alle im Haushalt lebenden Arbeitnehmer*innen:
Vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung mit Angaben aus nichtselbstständiger Arbeit bzw. Nachweis über Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Elterngeld und so weiter) und Nachweise über Werbungskosten
b) Bei Rentner*innen:
Letzte Rentenanpassungsmitteilung
c) Bei Selbständigen:
Gewinnermittlung bis zum Antragszeitpunkt und für die Zukunft Schätzung vom Steuerberater, letzter Steuerbescheid
d) Bei Empfänger*innen von Unterhaltsleistungen:
Nachweis über Art und Höhe der Unterhaltsleistungen
e) Bei Arbeitslosen:
Nachweis über Art, Höhe und Dauer von Arbeitslosengeld I oder II, Teilarbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld
f) Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular
„Erklärung von Einkünften zum Wohngeldantrag“
g) Gegebenenfalls Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen
h) Bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen:
Nachweise über die Unterhaltszahlungen, das Verwandtschaftsverhältnis zur/zum Unterhaltsberechtigten und den Rechtsgrund für die Unterhaltsleistungen, die Art der Ausbildung (in der Regel Bescheinigung der Ausbildungsstätte/Schule); gesonderte Anlage „Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“
i) Schwerbehindertenausweis/Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes und/oder Nachweis über Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch
j) Zur Feststellung von pauschalen Abzügen:
Nachweise über die Entrichtung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und/oder Rentenversicherung (gesetzlich und privat)
k) Bei im Haushalt lebenden Schülern und Studierenden:
Schüler- beziehungsweise Studentenausweis
Selbstauskunft von Studierenden