BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick
Dienstleistungen und Infos

Wohngeld

Sie möchten Wohngeld beantragen.

Das Bild zeigt ein Antragsformular und Geldscheine.

Dienstleistungen und Infos

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger, um die Wohnkosten für den angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen zu können. Den einkommensschwächeren Haushalten wird Wohngeld als Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“) gewährt.

Es wird auf Antrag gezahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Das Infoblatt "Tipps zum Wohngeld"  liefert kompakt, einfach und übersichtlich aktuelle Informationen zur Wohngeldreform und zur Beantragung des Wohngeldes.

Mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie unverbindlich berechnen, ob - und gegebenenfalls in welcher Höhe - Sie Anspruch auf Wohngeld haben.

Bitte beachten

Aufgrund der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldstelle derzeit stark belastet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass reine Sachstandsanfragen, sowohl per Mail als auch telefonisch, bis auf Weiteres zugunsten der Fallbearbeitung nicht beantwortet werden.

Anspruchsvoraussetzung:

Wohngeld wird gezahlt für

  • Mieterinnen / Mieter und Eigentümerinnen / Eigentümer
    von Wohnungen und Einfamilienhäusern.

Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, ist abhängig von

  • der Zahl der Familienmitglieder,
  • der Höhe des Familieneinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Wenn die Voraussetzungen zum Wohngeldbezug erfüllt werden, beginnt die Zahlung immer vom ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist. Unterlagen können entweder bei einer persönlichen Vorsprache abgegeben werden oder aber auch über den Postweg zugesandt werden.

Der Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, muss in Bochum liegen.

Anträge erhalten Sie an folgenden Stellen:

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie unverbindlich berechnen, ob - und gegebenenfalls in welcher Höhe - Sie Anspruch auf Wohngeld haben.

Darüber hinaus können Sie dort direkt online im Anschluss an die Berechnung einen Antrag auf Wohngeld stellen. Ihr Antrag wird dann an die zuständige Bochumer Wohngeldstelle übermittelt.

a) Für alle im Haushalt lebenden Arbeitnehmer*innen:

Vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung mit Angaben aus nichtselbstständiger Arbeit bzw. Nachweis über Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Elterngeld und so weiter) und Nachweise über Werbungskosten

b) Bei Rentner*innen:

Letzte Rentenanpassungsmitteilung

c) Bei Selbständigen:

Gewinnermittlung bis zum Antragszeitpunkt und für die Zukunft Schätzung vom Steuerberater, letzter Steuerbescheid

d) Bei Empfänger*innen von Unterhaltsleistungen:

Nachweis über Art und Höhe der Unterhaltsleistungen

e) Bei Arbeitslosen:

Nachweis über Art, Höhe und Dauer von Arbeitslosengeld I oder II, Teilarbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld

f) Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular

Erklärung von Einkünften zum Wohngeldantrag

g) Gegebenenfalls Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen

h) Bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen:

Nachweise über die Unterhaltszahlungen, das Verwandtschaftsverhältnis zur/zum Unterhaltsberechtigten und den Rechtsgrund für die Unterhaltsleistungen, die Art der Ausbildung (in der Regel Bescheinigung der Ausbildungsstätte/Schule); gesonderte Anlage „Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen

i) Schwerbehindertenausweis/Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes und/oder Nachweis über Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch

j) Zur Feststellung von pauschalen Abzügen:

Nachweise über die Entrichtung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und/oder Rentenversicherung (gesetzlich und privat)

k) Bei im Haushalt lebenden Schülern und Studierenden:

Schüler- beziehungsweise Studentenausweis
Selbstauskunft von Studierenden

l) Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss

m) Vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung oder Mietvertrag, Ergänzungsvereinbarungen, Mieterhöhungsschreiben sowie Mietquittungen der letzten sechs Monate

n) Gegebenenfalls Anlage bei Untervermietung oder Vermietung

o) Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss

p) Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anlage zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung

q) Grundbuchauszug

r) Vom Kreditgeber ausgefüllte und unterschriebene Fremdmittelbescheinigung

s) Aktuellen Bescheid über die Grundsteuer und ggf. letzte Hausgeldabrechnung

t) Gegebenenfalls aktuellen Jahreskontoauszug der Bausparkasse(n)

u) Nachweis über Erträge aus Überlassung von Räumen und Flächen an Dritte

v) Notarieller Kaufvertrag; Wohnflächenberechnung

w) Gegebenenfalls Anlage bei Untervermietung oder Vermietung

Diese Aufstellung ist eventuell nicht abschließend. Je nach Sachverhalt besteht die Möglichkeit, dass die Vorlage von weiteren Unterlagen notwendig ist. Ihre Wohngeldstelle wird Sie dann entsprechend informieren.

Es fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Adresse / Kontakt

Amt für Soziales
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
Gustav-Heinemann-Platz 2-6
44777 Bochum

Faxnummer
0234 910-1757
E-Mail Adresse
wohngeld@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
9 bis 13 Uhr

Zugang zur Sachbearbeitung nur nach Terminvereinbarung!

Servicezeit

(telefonische Erreichbarkeit)


Montag bis Donnerstag
8 bis 16 Uhr
Freitag
8 bis 14 Uhr

Das Bild zeigt das Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt drei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

Die telefonischen Erreichbarkeitszeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr

Buchstabenbereich Telefonische Erreichbarkeit E-Mail
A (ohne Al), J, O, Sch, T, Y, Z 910-2794, 910-3735, 910-6334 wohngeld@bochum.de
Al, G, H 910-3757, 910-4685, 910-4664, 910-4671, 910-4219 wohngeld@bochum.de
B, S (ohne Sch) 910-2715, 910-4670, 910-4668, 910-4665, 910-4681 wohngeld@bochum.de
C, F, L, N, Q, U 910-1574, 910-4615, 910-4663, 910-4659 wohngeld@bochum.de
D, E, W, X 910-2487, 910-2171, 910-2776, 910-4624, 910-4658 wohngeld@bochum.de
I, M, R, V 910-2976, 910-3021, 910-2984, 910-4149, 910-4680 wohngeld@bochum.de
K, P 910-2898, 910-4185, 910-2946, 910-3792, 910-4625 wohngeld@bochum.de
Sachgebietsleiterin
Amt für Soziales

Frau Quetschke

Telefonnummer
0234 910-2716
E-Mail Adresse
wohngeld@bochum.de