Durch den bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss werden die gesondert berechenbaren Aufwendungen (Investitionskosten) von Plätzen in Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege gefördert.
Bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss
Dienstleistungen und Infos
Der Zuschuss beläuft sich auf 100 Prozent der nicht geförderten Investitionsaufwendungen. Er wird für tatsächliche Belegungstage durch Personen, die als pflegebedürftig nach dem SGB XI anerkannt sind, gewährt (das bedeutet: ab Pflegegrad 1).
Es werden die gesondert berechenbaren Aufwendungen der Einrichtungen der Kurzzeitpflege sowie der Tages- und Nachtpflege gefördert, die
- eine Bestätigung der gesonderten Berechnung gemäß § 15 APG NRW erhalten,
- einen Versorgungsvertrag nach § 72 Abs. 1 SGB XI und eine Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI abgeschlossen haben und
- die tatsächlich von Pflegebedürftigen genutzt werden, die einen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 39, 41 und 42 SGB XI haben.
Der Antrag ist monatlich bis zum 15. des folgenden Kalendermonates zu stellen. Antragsberechtigt ist nur die Pflegeeinrichtung. Diese stellt Sammelanträge für die von ihr betreuten Bewohnerinnen und Bewohner. Für Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz ist der Antrag beim überörtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge zu stellen.
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Adresse / Kontakt
Amt für Soziales
Husemann Karree (5. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum
Navigation
44787 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-2701 Vermittlung und Auskunft
- E-Mail Adresse
- sozialamt@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Donnerstag:
09:00 bis 13:00 Uhr
Zugang zur Sachbearbeitung nur nach Terminvereinbarung!
Servicezeit (telefonische Erreichbarkeit):
Montag bis Donnerstag
8 bis 16 Uhr
Freitag
8 bis 14 Uhr
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de
Barrierefreier Zugang
Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.
Hinweise
Das Amt für Soziales befindet sich in der 5. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.
Amt für Soziales
Frau Schmidt
- Telefonnummer
- 0234 910-5252
- Faxnummer
- 0234 910-1755
- E-Mail Adresse
- Sozialamt@bochum.de
Amt für Soziales
Herr Beermann
- Telefonnummer
- 0234 910-4777
- Faxnummer
- 0234 910-1755
- E-Mail Adresse
- Sozialamt@bochum.de
Investitionskosten für ambulante Pflegedienste
Informationen zur Antragstellung für die Förderung der durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen von ambulanten Pflegediensten in Bochum.
Pflegewohngeld
Anträge auf Pflegewohngeld stellen in der Regel die Einrichtungen bei der Gemeinde, in der die Heimbewohnerin oder der Heimbewohner vor Heimaufnahme gewohnt hat.