Sie benötigen Angaben zu Flurstücken, Gebäuden oder Eigentümerangaben oder möchten Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bestellen.
Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender und beschreibender Form.
Dienstleistungen und Infos
Das Katasteramt erstellt gegen eine Gebühr Auszüge aus den beschreibenden Angaben des Liegenschaftskatasters.
Eigentümerangaben werden jedem bereitgestellt, der ein berechtigtes Interesse (§14 VermKatG NRW) darlegt.
Ein berechtigtes Interesse hat zunächst derjenige, dem ein Recht am Grundstück oder an einem Grundstücksrecht zusteht, mag er als Berechtigter eingetragen sein oder nicht. Zu diesem Personenkreis gehören:
- der/die Grundstückseigentümer
- der/die Wohnungseigentümer
- der/die Erbbauberechtigten
- eingetragene oder einzutragende Berechtigte eines Rechts
Auch ein tatsächliches Interesse, insbesondere wirtschaftliches Interesse, kann genügen. Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem:
- die Grundstücksangrenzer
- der Kreditgeber des Eigentümers, wenn der Kredit im Grundbuch abgesichert werden soll
- der Gläubiger einer gegen den Grundstückseigentümer durchsetzbaren Forderung, welcher aufgrund eines Vollstreckungstitels die Zwangsversteigerung in das Grundstück- / Wohnungs- beziehungsweise Teileigentum oder Erbbaurecht betreiben möchte.
Aber auch folgende Interessen wurden von der Rechtsprechung bei Vorlage weiterer Nachweise anerkannt:
- ein öffentliches Interesse (unter anderem Pressefreiheit)
- ein Kaufinteresse, wenn Eigentümer Verkaufsabsicht hat und zustimmt (Nachweis: zum Beispiel Exposé vom Immobilienmakler)
- ein Interesse des Mieters bei bestehendem Mietverhältnis (Vermieter (Nachweis: Mietvertrag)
- ein wirtschaftliches Interesse, das sich aus gewissen Rechten gegenüber dem Eigentümer ergeben kann (unter anderem aus dem Pflichtteilrecht)
Rechtsgrundlage:
Flurstücks- und Eigentumsnachweis oder Bestandsnachweis
Die beschreibenden Angaben des Buchwerkes weisen für die Flurstücke deren Lage, Größe und Nutzung nach. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen enthalten sie zusätzlich die Ergebnisse der Bodenschätzung. Darüber hinaus werden für jedes Flurstück, in Übereinstimmung mit dem Grundbuch, die Eigentümer und Erbbauchberechtigten nachgewiesen.
Liegenschaftskarte / Flurkarte
Die Liegenschaftskarte (Flurkarte) als darstellender Teil des Liegenschaftskatasters, stellt unter anderem die Grundrisssituation der Flurstücke und der Gebäude dar. Sie liegt in digitaler Form vor und kann in verschiedenen Maßstäben ausgegeben werden.
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
Im Bochumer Serviceportal können Sie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster online beantragen:
Im Geoportal können Sie online Einsicht in die Liegenschaftskarte/Flurkarte nehmen:
- Liegenschaftskarte/Flurkarte
Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) als nicht-amtlicher Nachweis
Notwendige Angaben zur Beantragung sind:
- Gemarkung, Flur, Flurstück(e) oder
- Lagebezeichnung - Straßenname und Hausnummer
- Bei Eigentumsnachweisen ist der Nachweis des berechtigten Interesses notwendig
Der Antragsteller muss sich mit amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.
Gebühren laut Kostenordnung VermWertKostO NRW und dem Kostentarif VermWertKostT:
- Auszug bis einschließlich DIN A3: 30 Euro
- Auszug größer DINA A3: 60 Euro
- Zur Erstausfertigung beantragte Mehrausfertigungen unabhängig vom Format: 10 Euro
Adresse / Kontakt
Katasterauskunft
Technisches Rathaus (TR)
5. Etage, Zimmer 5.1.490
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-3816
- Telefonnummer 2
- 0234 910-3819
- Faxnummer
- 0234 910-3818
- E-Mail Adresse
- katasterauskunft@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch:
08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Termine außerhalb der genannten Öffnungszeiten können telefonisch vereinbart werden.
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
Hinweise
Telefon: 0234 910-3816 - Bestellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster
Telefon: 0234 910-3819 - Bestellung von Vermessungsunterlagen und Auszügen aus dem Katasterzahlennachweis
Telefon: 0234 910-3911 - Bestellung von Identitätsbescheinigungen
Frau Oesmaa
Katasterführung und -bereitstellung
- Telefonnummer
- 0234 910-3816
- Zimmer 5.1.490
- E-Mail Adresse
- katasterauskunft@bochum.de
Auszüge aus dem Katasterzahlennachweis
Sie möchten wissen, wo genau Ihre Grundstücksgrenzen verlaufen ohne eine Grenzvermessung zu beauftragen?
- Akteneinsicht Bau- und Statikdaten
Das Bauordnungsamt bietet auf Antrag die Möglichkeit, die abgeschlossenen archivierten Bau- und Statikakten Ihres Grundstückes einzusehen.
Altlastenauskunft
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück in Bochum ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht.
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Sie möchten Einsicht in das Baulastenverzeichnis oder eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis? - Alle Infos