Flurstücksbezeichnungen können sich im Laufe der Zeit durch wiederholte Fortführung der Flurstücke ändern, so dass zum Beispiel bei älteren Grundbucheintragungen in Abteilung II oftmals nicht sofort erkennbar ist, auf welches Flurstück sich ein Recht oder eine Belastung (zum Beispiel ein Wegerecht) bezieht. Aber auch alte Verträge oder Vereinbarungen beinhalten oftmals alte Flurstücksbezeichnungen.
Identitätsbescheinigung für Flurstücke
Mit der Identitätsbescheinigung wird amtlich bescheinigt, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) die gleiche Lage in der Örtlichkeit beschreibt.
Dienstleistungen und Infos
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster ist in der Lage, die Historie eines jeden Flurstückes lückenlos zurückzuverfolgen und kann so ermitteln, auf welches aktuelle Flurstück sich das eingetragene Recht oder die Belastung bezieht.
Die Identitätsbescheinigung für Flurstücke kann online, per E-Mail oder telefonisch beantragt werden.
Ein persönliches Erscheinen oder ein Wohnsitz in Bochum sind nicht notwendig. Ein berechtigtes Interesse muss allerdings nachgewiesen werden.
Ein berechtigtes Interesse hat zunächst derjenige, dem ein Recht am Grundstück oder an einem Grundstücksrecht zusteht, mag er als Berechtigter eingetragen sein oder nicht. Zu diesem Personenkreis gehören:
- der/die Grundstückseigentümer
- der/die Wohnungseigentümer
- der/die Erbbauberechtigten
- eingetragene oder einzutragende Berechtigte eines Rechts
Auch ein tatsächliches Interesse, insbesondere wirtschaftliches Interesse, kann genügen. Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem:
- die Grundstücksangrenzer
- der Kreditgeber des Eigentümers, wenn der Kredit im Grundbuch abgesichert werden soll
- der Gläubiger einer gegen den Grundstückseigentümer durchsetzbaren Forderung, welcher aufgrund eines Vollstreckungstitels die Zwangsversteigerung in das Grundstück- / Wohnungs- beziehungsweise Teileigentum oder Erbbaurecht betreiben möchte.
Aber auch folgende Interessen wurden von der Rechtsprechung bei Vorlage weiterer Nachweise anerkannt:
- ein öffentliches Interesse (unter anderem Pressefreiheit)
- ein Kaufinteresse, wenn Eigentümer Verkaufsabsicht hat und zustimmt
(Nachweis: zum Beispiel Exposé vom Immobilienmakler) - ein Interesse des Mieters bei bestehendem Mietverhältnis
(Vermieter (Nachweis: Mietvertrag) - ein wirtschaftliches Interesse, das sich aus gewissen Rechten gegenüber dem Eigentümer ergeben kann (unter anderem aus dem Pflichtteilrecht)
Im Bochumer Serviceportal steht Ihnen für die Beantragung der folgende Onlinedienst zur Verfügung:
Notwendige Angaben zur Beantragung sind Gemarkung, Flur, Flurstück(e) oder die Lagebezeichnung als Straßenname und Hausnummer und Nachweis des berechtigten Interesses.
Die Bezeichnung des Grundbuchbestandes (Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer) ist hilfreich.
Der Antragsteller muss sich mit amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.
Gebühren laut Kostenordnung VermWertKostO NRW und dem Kostentarif VermWertKostT:
- Zeitgebühr: 25 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde
- Zahlung per Rechnung
Adresse / Kontakt
Katasterauskunft
Technisches Rathaus (TR)
5. Etage, Zimmer 5.1.490
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-3816
- Telefonnummer 2
- 0234 910-3819
- Faxnummer
- 0234 910-3818
- E-Mail Adresse
- katasterauskunft@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Termine außerhalb der genannten Öffnungszeiten können telefonisch vereinbart werden.

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
Hinweise
Telefon: 0234 910-3816 - Bestellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster
Telefon: 0234 910-3819 - Bestellung von Vermessungsunterlagen und Auszügen aus dem Katasterzahlennachweis
Telefon: 0234 910-3911 - Bestellung von Identitätsbescheinigungen
Frau Nagierski-Ißleib
Katasterführung und –bereitstellung
- Telefonnummer
- 0234 910-3911
- Zimmer 5.1.510
- E-Mail Adresse
- katasterauskunft@bochum.de