Was suche ich, bin ich hier richtig?
Wenn Sie einen Teil Ihres Grundstückes verkaufen, im Grundbuch belasten oder durch Ihren Hypothekengeber beleihen lassen wollen, dann müssen Sie es zuvor in zwei oder mehr Flurstücke aufteilen lassen.
Bei der Neuaufteilung der im Liegenschaftskataster geführten Flurstücke spricht man in der Regel von Zerlegungen. Mit einer vorher notwendigen Vermessung zerlegt man ein Flurstück, das nach Übernahme der Zerlegung ins Liegenschaftskataster ein eigenes Grundbuchblatt erhalten kann.
Wenn Sie einen Teil Ihres Grundstückes verkaufen, im Grundbuch belasten oder durch Ihren Hypothekengeber beleihen lassen wollen, dann müssen Sie es zuvor in zwei oder mehr Flurstücke aufteilen lassen.
Flurstücke werden auf Antrag durch eine Vermessung zerlegt.
Für eine Zerlegung sind die Daten des Liegenschaftskatasters in der Form von Vermessungsunterlagen Grundlage. Diese werden bei den Katasterbehörden geführt. Nach der Grenzuntersuchung und Grenzermittlung werden die neuen Grenzen abgemarkt und den Beteiligten in einem Grenztermin bekanntgegeben. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist und Prüfung der Messung kann die Übernahme ins Liegenschaftskataster erfolgen und die Fortführungsmitteilungen an die Eigentümer sowie das Finanzamt und das Grundbuchamt können erstellt werden.
Um aus den so entstandenen neuen Flurstücken eigenständige Grundstücke entstehen zu lassen, die auch veräußert werden können, bedarf es eines Teilungsantrages beim Grundbuchamt.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen / Eigentümer, die den Antrag beim Grundbuchamt durch einen Notar, einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin/eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs oder einer Beamtin / eines Beamten des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes stellen können.
Wenn ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden soll, wird eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 7 Landesbauordnung - BauO NRW 2018 benötigt.
Die Teilungsgenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde, Bauordnungsamt, erteilt. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung baurechtswidrige Verhältnisse geschaffen werden. Im Einzelfall können diese durch die Eintragung von Baulasten ausgeräumt werden.
Soll ein unbebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, können bauordnungsrechtliche und planungsrechtliche Negativzeugnisse durch die Genehmigungsbehörde erteilt werden.
Rechtsgrundlage:
In der Regel ist die Beauftragung einer örtlichen Vermessung notwendig. Eine Liste der zugelassenen ÖbVI finden Sie auf den Seiten der Bezirksregierung Köln.
Die Dienstleistung kann online per E-Mail mit Nachweis des berechtigten Interesses beantragt werden.
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
Montag - Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 15:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Zugang aktuell nur mit einem vorher telefonisch vereinbarten Termin möglich ist. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
Katasterführung und -bereitstellung
Katasterführung und -bereitstellung
Möchte man mehrere örtlich zusammenhängende Flurstücke zu einem einzigen zusammenfassen, geschieht dies durch eine Verschmelzung im Liegenschaftskataster
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