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Dienstleistungen und Infos

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bochum

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, von der Stadt Bochum als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium.

Dienstleistungen und Infos

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bestehen in Nordrhein-Westfalen seit nunmehr 50 Jahren. Sie sind durch das Bundesbaugesetz von 1960 bei den kreisfreien Städten, den Kreisen und den großen kreisangehörigen Gemeinden eingerichtet worden.

Als Einrichtung des Landes nehmen sie in Form weisungsfreier Kollegialgremien Wertermittlungsaufgaben nach dem Baugesetzbuch wahr. Für die Aufgabenerfüllung sind die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie die Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) maßgeblich.

Die Hauptaufgabe des Gutachterausschusses ist die Schaffung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung bestellt.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses arbeitet nach Weisung des Gutachterausschusses oder dessen Vorsitzenden.

Mehr Informationen

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses arbeitet nach Weisung des Gutachterausschusses oder dessen Vorsitzenden.

Ihr obliegen insbesondere

  • die Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung,
  • die Ermittlung der Bodenrichtwerte,
  • die Erstellung der Bodenrichtwertkarte,
  • die Ableitung und Fortschreibung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten,
  • die Erarbeitung der Übersicht über die Bodenrichtwerte und des Grundstücksmarktberichtes,
  • die Vorbereitung der Wertermittlung,
  • die Erteilung von Auskünften und Auswertungen aus der Kaufpreissammlung,
  • die Erteilung von Auskünften über Bodenrichtwerte,
  • die Erteilung von Wertauskünften und Stellungnahmen über Grundstückswerte und
  • die Erledigung der Verwaltungsaufgaben.

Rechtsgrundlage:

  • ImmoWertV
    Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken
  • GrundWertVO NRW
    Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen - GrundWertVO NRW

Auskünfte zu Bodenrichtwerten erhalten Sie telefonisch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sowie im Internet:

In der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird eine Kaufpreissammlung geführt, in die alle in der Stadt Bochum verkauften Immobilien mit ihren Kaufdaten und Merkmalen aufgenommen werden. 

Im Bochumer Serviceportal steht Ihnen folgender Onlinedienst zur Verfügung: 

Mehr Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter:

Der Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem Marktwert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks. Gemäß § 193 Baugesetzbuch ist die Erstattung von Verkehrswertgutachten Aufgabe der jeweiligen Gutachterausschüsse. Antragsberechtigt sind die Eigentümer, ihnen gleichstehende Bevollmächtigte, Inhaber anderer Rechte an Grundstücken, Gerichte und Behörden.

Im Bochumer Serviceportal steht Ihnen folgender Onlinedienst zur Verfügung: 

Ansprechpersonen zu Verkehrswertgutachten finden Sie unter www.gars.nrw/bochum

Geschäftsführerin Gutachterausschuss
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Frau Lausberg

Telefonnummer
0234 910-1917
Zimmer 4.1.430
E-Mail Adresse
TLausberg@bochum.de

Adresse / Kontakt


Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bochum
Technisches Rathaus (TR)
4. Etage, Zimmer 4.1.430
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Navigation


 

Telefonnummer 1
0234 910-1917
Faxnummer
0234 910-791917
E-Mail Adresse
gutachterausschuss@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag:
08:00 bis 15:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.