Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bestehen in Nordrhein-Westfalen seit nunmehr 50 Jahren. Sie sind durch das Bundesbaugesetz von 1960 bei den kreisfreien Städten, den Kreisen und den großen kreisangehörigen Gemeinden eingerichtet worden.
Als Einrichtung des Landes nehmen sie in Form weisungsfreier Kollegialgremien Wertermittlungsaufgaben nach dem Baugesetzbuch wahr. Für die Aufgabenerfüllung sind die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie die Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) maßgeblich.
Die Hauptaufgabe des Gutachterausschusses ist die Schaffung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung bestellt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses arbeitet nach Weisung des Gutachterausschusses oder dessen Vorsitzenden.