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Dienstleistungen und Infos

Mietspiegel - für nicht preisgebundene Wohnungen in Bochum

Informationen zur ortsüblichen Vergleichsmiete Ihrer Wohnung in Bochum

Dienstleistungen und Infos

Wichtiger Hinweis

Bedauerlicherweise enthielt der am 5. April 2023 auf der städtischen Internetseite veröffentlichte Mietspiegel Fehler in der Mietpreistabelle. 

Alle Fehler wurden zwischenzeitlich behoben, so dass die Mietspiegelbroschüre am 21. April 2023 fehlerfrei veröffentlicht werden konnte. 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur die ab dem 21. April 2023 an dieser Stelle veröffentlichten Basismieten gültig sind. Sofern Sie im Zeitraum 5. April – 20. April 2023 eine fehlerhafte Mietspiegelbroschüre auf dieser Internetseite herunter geladen haben sollten, wenden Sie die dort aufgeführten Basismieten nicht an. Anwendung finden nur die Werte der Mietpreistabelle, die Sie aktuell (seit dem 21. April 2023) hier einsehen können.

Wir bitten eventuell entstandene Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Für das Stadtgebiet Bochum wurde durch den Arbeitskreis Mietspiegel, dem Interessenvertreter der Mieter:innen und Eigentümer:innen sowie die Stadt Bochum angehören, ein qualifizierter Mietspiegel für den Zeitraum 1. April 2023 bis maximal 31.März 2025 erarbeitet und in der vorliegenden Form von den Interessenvertretern anerkannt. Es handelt sich um eine Fortschreibung des Mietspiegels, der im Zeitraum 1. April 2021 bis 31. März 2023 gültig war. Nach einer Stichprobenerhebung, konnten die Basismieten der Marktentwicklung angepasst werden. Der Mietspiegel tritt außer Kraft, sobald ein neuer Mietspiegel vorliegt.

Die Mietpreise am Bochumer Wohnungsmarkt regeln sich nach den dafür maßgeblichen Vorschriften. Ein Instrument der Mietpreisgestaltung ist der Mietspiegel. Dieser wird regelmäßig durch den Arbeitskreis Mietspiegel erstellt. 

Wozu dient der Mietspiegel?

Der Mietspiegel dient zur Erleichterung der eigenverantwortlichen Mietpreisbildung und soll Streit- und Gerichtsverfahren zwischen Mietvertragspartnern verhindern. Er ist ein Richtwert für die Bildung des Mietpreises.

Für wen ist der Mietspiegel repräsentativ?

Der Mietspiegel gibt die ortsüblichen Vergleichsmieten für nicht preisgebundene Mietwohnungen in Gebäuden im Stadtgebiet Bochum wieder. Der aktuelle Mietspiegel gilt auch für vermietete Ein- oder Zweifamilienhäuser.

Der aktuelle Mietspiegel bezieht sich nicht auf nicht abgeschlossene Wohnungen. Bei nicht abgeschlossenem Wohnungen handelt es sich um solche, die in einem Gebäude liegen und keine eigenen/separaten Eingänge besitzen. 

Wie entsteht der Mietspiegel und was beinhaltet dieser?

Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.

Der Mietspiegel betrachtet Alter, Art, Ausstattung, Beschaffenheit, Größe, Lage sowie die energetische Ausstattung des vermieteten Wohnraums.

Bestimmte Ausstattungsmerkmale können wohnwertsteigernd aber auch wohnwertmindernd sein. Sie fließen in die Werte der Mietspiegeltabelle aber auch über die Zu- und Abschläge ein.

Bedienungsanleitung

Mit dem Mietspiegel-Rechner können Sie die ortsübliche Vergleichsmiete online ermitteln. Gehen Sie die nachfolgende Liste komplett durch und setzen Sie Häkchen bei allen zutreffenden Eigenschaften. Das Ergebnis finden Sie unten.

Baujahr und Fläche

Geben Sie zunächst als Basisdaten die Wohnungsgrößenkategorie, die Baualtersklasse und zusätzlich das Wohngebiet an. Das Ergebnis ist die Basismiete in €/qm.

Wohngebiet

Das Bochumer Stadtgebiet ist unterteilt in 19 Wohngebiete. Wohngebiet 12 weist die Basismiete aus, für alle anderen werden Zuschläge fällig. Bitte setzen Sie einen Haken an das für Sie zutreffende Wohngebiet. Zur Bestimmung des Wohngebietes nutzen Sie die interaktive Karte oder das amtliche Straßenverzeichnis.

Weitere Eigenschaften (Zu- oder Abschläge) 

Weitere Eigenschaften der Wohnung können zu einem Zu- oder Abschlag auf die Basismiete führen. Bitte setzen Sie bei allen zutreffenden Eigenschaften ein Häkchen.

Zuschläge

Der angegebene Zuschlag ist dann vorzunehmen, wenn die Bebauung im Umfeld überwiegend aufgelockert ist (max. 3 Geschosse, Abstandsflächen zwischen den Häusern).
Ist die Wohnung barrierearm ausgestattet (z. B. ebener Duschzugang, ebener Balkonzugang, Türverbreiterungen), kann der angegebene Zuschlag gemacht werden. Barrierearm ausgestattet sind Wohnungen, in denen der Vermieter einzelne Maßnahmen ergriffen hat mit dem Ziel, die Wohnung für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe nutzbar zu machen.
Bei einer gehobenen Badausstattung (z. B. großzügiger Schnitt, Wanne und Dusche, mehrere Waschbecken, hochwertige Bestandteile, aufwändige Gestaltung, räumliche Trennung von Bad und WC) kann der angegebene Zuschlag gemacht werden, wenn minestens zwei dieser Kriterien erfüllt sind und der Gesamteindruck des Bades den Zuschlag als gerechtfertigt erscheinen lässt.
Überwiegt ein hochwertiger Bodenbelag (Vinyl, hochwertige Fliesen, Kork, Naturstein, Parkett / Echtholz) auf mehr als der Hälfte der Wohnfläche, kann der angegebene Zuschlag gemacht werden, vorausgesetzt, die gesamte Wohnung weist einen Bodenbelag auf.
Bei einer gehobenen Heizungsausstattung (z. B. Brennwerttechnik, Solaranlage, Geothermie oder andere vergleichbar energieeffiziente Techniken), kann der angegebene Zuschlag gemacht werden.

Abschläge

Besonderheiten

Manche Eigenschaften von Wohnungen treten so selten auf, dass die Datenerhebung zum Mietspiegel keine Aussagen über die Auswirkung auf den Preis erlaubt.
Bei Sonderausstattungen (z. B. Sauna, Swimminpool, Fitnessraum, Möblierung) können angemessene Zuschläge gemacht werden.
Bei Unterschreitung der Mindeststandards (z. B. kein Bad, keine Heizung, keine Isolierfenster, Aussen-WC, fehlender Wohnungsabschluss) müssen zusätzliche Abschläge gebildet werden.

Ohne Auswirkung
Für folgende Eigenschaften dürfen keine Zu- oder Abschläge vorgenommen werden:

  • manuelle Rollläden
  • Gegensprechanlagen ohne Videofunktion
  • Aufzug
  • Gartennutzung
  • kein Bodenbelag
  • Doppelkastenfenster
  • weitere Balkone

Endergebnis

Ausgewählte Einstellungen


Für den Zeitraum ab 1. April 2023 wurde ein neuer Mietspiegel erstellt (gültig bis maximal 31. März 2025):

Der Arbeitskreis hat das Stadtgebiet in 19 Wohngebiete aufgeteilt, die sich auf die Mietpreise auswirken.

Um eine konkrete Anschrift im Stadtgebiet, einem der 19 Wohngebiete zuordnen zu können, stellen wir Ihnen auf dieser Internetseite zwei Instrumente zur Verfügung:

  • das Bochumer Straßenverzeichnis
    und
  • eine interaktive Karte.

Bochumer Straßenverzeichnis

Hier sind alle Bochumer Straßen mit Hausnummern alphabetisch geordnet aufgeführt. In der Spalte „Wohngebiet“ können Sie das zutreffende Gebiet ablesen.

Bochumer Straßenverzeichnis

Interaktive Karte

Mit der interaktiven Karte können Sie in das zutreffende Wohngebiet navigieren.
Die Basismieten für die Wohngebiete können Sie sich anzeigen lassen, indem Sie das Informationssymbol oberhalb der Karte betätigen.

Interaktive Karte