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Ordnungs- und Veterinäramt

Grillen in Bochum

Sie möchten in Bochum grillen? Auf dieser Website finden Sie alle wichtigen Informationen, inklusive der zu beachtenden Regeln.

Ordnungs- und Veterinäramt

Grillen in Grünanlagen

Ab einem Graslandfeuerindex von 3 - ROT - ist das Grillen in allen öffentlichen Grünanlagen verboten.

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Schönes Wetter lädt zum Grillen ein. Allerdings erhöht sich durch anhaltende Trockenheit und Hitze die Brandgefahr erheblich. 

Daher ist das Grillen in allen öffentlichen Grünanlagen ab einem Graslandfeuerindex der Stufe 3 verboten.

Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht die Stufe täglich und gibt eine Prognose für die nächsten vier Tage ab.


 

Das Grillen in öffentlichen Grünanlagen ist – mit Ausnahme der verbotenen Grillflächen – grundsätzlich erlaubt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei allen zum Grillen freigegebenen Flächen handelt es sich lediglich um Wiesen ohne Unterstand, ohne Toiletten und ohne installierten Grill.

Beim Grillen in öffentlichen Grünanlagen sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:

  • Verwenden Sie einen handelsüblichen Grill, damit ausreichend Abstand zwischen Glut und Grasnarbe besteht.
  • Benutzen Sie trockene, naturbelassene Holzbrennstoffen wie Holzkohle oder Grillbriketts.
  • Die Grünfläche darf nicht beschädigt werden.
  • Andere Personen dürfen durch Flugasche, Rauch und Geruch nicht gefährdet oder gestört werden.
  • Zum nächsten Gebäude ist ein Abstand von mindestens 50 Metern einzuhalten.
  • Zu Bäumen und Sträuchern ist ein Abstand von mindestens 20 Metern einzuhalten.
  • Das Grillgerät ist ab der Entzündung bis zum Löschen durch eine volljährige Person ständig zu beaufsichtigen.
  • Verlassen Sie das Grillgerät erst, wenn das Feuer und die Glut restlos gelöscht sind.
  • Nehmen Sie den Abfall wieder mit oder Entsorgen Sie diesen ordnungsgemäß.

Darüber hinaus gibt es am Kemnader See eine Grillhütte, die bei der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH angemietet werden kann.
 

Das Grillen ist in folgenden Grünanlagen verboten:

  • Stadtpark Bochum
  • Stadtgarten Wattenscheid
  • Schlosspark Weitmar
  • Westpark - ausgenommen der markierte Bereich im Plan Grillbereich Westpark
  • Ümminger See - ausgenommen der markierte Bereich im Plan Grillbereich Ümminger See
  • Grünflächen am Kemnader See

Bitte beachten Sie außerdem, dass das Grillen im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand entfernt verboten ist. 

Grundsätzlich ist das Grillen auf privater Fläche erlaubt, sofern die Eigentümerin oder der Eigentümer zustimmt. Es muss jedoch Folgendes beachtet werden:

  • Es sind trockene und unbehandelte Hölzer wie beispielsweise Holzkohle und Briketts zu verwenden.
  • Es dürfen keine Abfälle verbrannt werden.
  • Qualm darf nicht konzentriert (sichtbar) in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn gelangen.
  • Die Nachbarschaft darf nicht erheblich gefährdet oder belästigt werden.
  • Zu Sträuchern, Gräsern und Bäumen ist ein ausreichender Abstand zu halten.
  • Das Grillgerät ist ständig zu beaufsichtigen.
  • Löschmaterial wie beispielsweise Wasser ist bereitzuhalten.
     

Verstöße gegen die Grillregeln oder die Grillverbote können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Sofern im Wald oder im Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand gegrillt wird, ist sogar ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro möglich.  

  • § 17 Bochumer Sicherheitsverordnung 
  • § 47 Landesforstgesetz NRW
  • § 9 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs am Kemnader See im Regierungsbezirk Arnsberg

Bochumer Sicherheitsverordnung

Ordnungs- und Veterinäramt
Leitstelle Ordnungs- und Veterinäramt
Telefon 0234 910-4000
Ordnungsdienst@bochum.de