Grillen in Grünanlagen
Ab einem Graslandfeuerindex von 3 - ROT - ist das Grillen in allen öffentlichen Grünanlagen verboten.
Sie möchten in Bochum grillen? Auf dieser Website finden Sie alle wichtigen Informationen, inklusive der zu beachtenden Regeln.
Ab einem Graslandfeuerindex von 3 - ROT - ist das Grillen in allen öffentlichen Grünanlagen verboten.
Lade Daten von DWD...
Schönes Wetter lädt zum Grillen ein. Allerdings erhöht sich durch anhaltende Trockenheit und Hitze die Brandgefahr erheblich.
Daher ist das Grillen in allen öffentlichen Grünanlagen ab einem Graslandfeuerindex der Stufe 3 verboten.
Das Grillen in öffentlichen Grünanlagen ist – mit Ausnahme der verbotenen Grillflächen – grundsätzlich erlaubt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei allen zum Grillen freigegebenen Flächen handelt es sich lediglich um Wiesen ohne Unterstand, ohne Toiletten und ohne installierten Grill.
Beim Grillen in öffentlichen Grünanlagen sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:
Darüber hinaus gibt es am Kemnader See eine Grillhütte, die bei der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH angemietet werden kann.
Das Grillen ist in folgenden Grünanlagen verboten:
Bitte beachten Sie außerdem, dass das Grillen im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand entfernt verboten ist.
Grundsätzlich ist das Grillen auf privater Fläche erlaubt, sofern die Eigentümerin oder der Eigentümer zustimmt. Es muss jedoch Folgendes beachtet werden:
Verstöße gegen die Grillregeln oder die Grillverbote können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Sofern im Wald oder im Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand gegrillt wird, ist sogar ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro möglich.
Ordnungs- und Veterinäramt
Leitstelle Ordnungs- und Veterinäramt
Telefon 0234 910-4000
Ordnungsdienst@bochum.de