Auszug aus dem Zuständigkeitskatalog der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum und seiner Beiräte laut Beschluss des Rates vom 19. November 2020
Beirat für „Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation“
Dem Beirat werden folgende Themenfelder zur Beratung gegeben:
- Grundsatzfragen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW
- Gleichstellungsplan der Stadt Bochum
- Gender Mainstreaming
- Grundsatzfragen zur Frauen- und Mädchenförderung, zur Gleichstellung aller Geschlechter, insbesondere über die Finanzierung von Organisationen, Initiativen und Projekten.
- Grundsatzfragen zur Antidiskriminierung und zum ehrenamtlichen Engagement, insbesondere durch die Förderung von Programmen, Projekten, Initiativen und Organisationen, die sich gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit einsetzen. Hiervon bleibt die Zuständigkeit des Integrationsausschusses unberührt.
- Grundsatzfragen zur Erinnerungskultur, insbesondere durch die Finanzierung von Organisationen, Initiativen und Projekten, die die Vergangenheit Bochums aufarbeiten und sich für antifaschistisches Gedenken einsetzen. Hiervon bleibt die Zuständigkeit des Kulturausschusses unberührt.
- Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung in der Stadtentwicklung sowie bei der Mobilität und Infrastruktur.
- Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung in der Sozial,- Jugend-, Integrations-, Bildungs- und Gesundheitspolitik, insbesondere bei der sexuellen Gesundheit.
- Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung in der Personal- und Haushaltspolitik.
Infos zu den Mitgliedern des Frauenbeirats finden Sie im Ratsinformationssystem