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Infos zum Beihilferecht

Infos und Hinweise zur Antragstellung

Infos zum Beihilferecht

Allgemeine Informationen

Beihilfen sind

  • unterstützende Fürsorgeleistungen des Dienstherrn,
  • zum teilweisen Ausgleich der in
    • Geburts-,
    • Krankheits-,
    • Pflege- und
    • Todesfällen

entstehenden Kosten.
Die Beihilfe ergänzt die aus den Dienstbezügen (Gehaltszahlungen für Beamtinnen und Beamte) zu treffende Eigenvorsorge der Beamtin und des Beamten.

Wer hat einen Beihilfeanspruch?

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bochum
  • Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Stadt Bochum
  • Lehrerinnen und Lehrer der Bochumer Grund-, Haupt- und Förderschulen

Bitte senden Sie die komplett ausgefüllten und unterschriebenen Beihilfeanträge mit den dazugehörigen kopierten Belegen an die Zentrale Scanstelle des Landes Nordrhein-Westfalen in Detmold. 

Die Postanschrift lautet:

Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold

Mit der „Beihilfe NRW App“ haben Sie auch die Möglichkeit die Beihilfeanträge digital zu stellen. Näheres dazu erfahren Sie über die Kachel „App zur Antragsstellung“.

Helfen Sie mit, Bearbeitungszeiten zu reduzieren und Abläufe zu verbessern. Beachten Sie bitte hierfür die folgenden Hinweise:

  • Bitte reichen Sie gesammelte und vollständige Belege ein. Wenn die Belege gut lesbar sind, können wir auf eine Nachforderung von Unterlagen verzichten.
     
  • Liegen Ihnen mehrere Belege vor, reichen Sie diese bitte gebündelt in einem Antrag pro Tag ein. Das spart den Druck und Versand von Beihilfebescheiden, hilft uns und ist klimafreundlich.
     
  • Bitte reichen Sie Anträge in regelmäßigen Abständen ein. Anträge mit mehr als 25 Belegen führen meist zu technischen Einschränkungen und nehmen sehr viel Zeit in Anspruch.
     
  • Bei Zahnbehandlungen (Zahnersatz / kieferorthopädische Behandlung) unbedingt auch die Rechnung über die Laborleistungen beifügen.
     
  • Bei Hilfsmitteln und medizinischen Heilbehandlungen bitte die vorhandene ärztliche Verordnung der jeweiligen Rechnung beifügen.
     
  • Bitte reichen Sie keine Zahlungserinnerungen und Mahnschreiben ein. Die Beihilfe kann nur aufgrund der Ursprungsrechnung abgerechnet werden.
     
  • Nutzen Sie auch gerne die BeihilfeApp.
    Infos unter https://beihilfeappinfo.nrw.de/

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.