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Dienstleistungen und Infos

Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis

Sie möchten für Ihr Grundstück eine Baulast in das Baulastenverzeichnis eintragen lassen.

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Mit dem Rechtsinstitut der Baulast (§ 85 BauO NRW) können einer Bebauung entgegenstehende baurechtliche Hindernisse aus dem Weg geräumt werden. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines oder mehrerer Grundstückseigentümer zu einem sein Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen.

Sie dient nicht der Regelung der privatrechtlichen Verhältnisse unter Nachbarn und ist kein Ersatz für privatrechtliche Vereinbarungen. Durch Baulasten entstehen keine direkten Rechtsbeziehungen zwischen belastetem und begünstigtem Grundstückseigentümer. Eine zusätzliche privatrechtliche Regelung des Baulastgegenstandes, zum Beispiel bei Zuwegungsbaulasten, ist empfehlenswert.

Die Baulasten werden in das Baulastenverzeichnis der Stadt Bochum eingetragen. In der Regel kann durch eine Baulast die Bebauungsmöglichkeit eines Grundstücks erweitert werden.
Können zum Beispiel bei einem Bauvorhaben die vorgeschriebenen Grenzabstände nicht eingehalten werden oder liegt das Baugrundstück nicht in ausreichender Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche, gibt es die Möglichkeit, durch Einräumung einer Baulast des Nachbarn, dennoch genehmigen zu können.
Es gibt beispielsweise Baulasten, durch die sich ein Nachbar verpflichtet, einen Teil seines Grundstücks als Zufahrt oder für die Einhaltung der Grenzabstände dem anderen Nachbarn zur Verfügung zu stellen, oder Anbauverpflichtungen, mit denen sich die Nachbarn verpflichten, entsprechend auf der Grenze aneinander zu bauen.

Da die Rechtslage recht kompliziert ist und nicht in jedem Fall durch eine Baulast ein baurechtliches Problem ausgeräumt werden kann, würde es hier zu weit führen, alle Einzelheiten zu erläutern.

In welcher Form muss eine Baulasterklärung abgegeben werden?

Für die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis ist eine schriftliche Erklärung aller Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer (des belasteten Grundstückes) erforderlich.

Ist für ein Grundstück ein Kaufvertrag geschlossen worden, so hat die Käuferin oder der Käufer der Baulast zuzustimmen, wenn bereits eine Erwerbsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist.

Die Unterschrift muss beglaubigt werden. Dies kann notariell (bei einem Notar) erfolgen, bei einem öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur oder vor der Bauaufsichtsbehörde.

Die Verpflichtungserklärung (Baulasttext) kann entsprechend den Formerfordernissen von der Bürgerin oder dem Bürger selbst, von dessen Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser oder von Rechtsanwälten und Notaren vorbereitet werden. Mustertexte für die verschiedenen Baulasten finden sie unten.

Rechtsgrundlage:

Die zuständige Behörde benötigt den Baulasttext im Original (einfach) und mindestens vier Baulastpläne. Da nach Eintragung der Baulast jeder Beteiligte/jede Beteiligte eine Ausfertigung der Baulast erhält, kann es auch vorkommen, dass mehr Pläne erforderlich werden.

Wir haben für Sie Mustertexte erstellt, die wir Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung stellen.

Der Gebührenrahmen ist in der Gebührenordnung festgelegt. Die Gebühr kann danach zwischen 50,- bis 250,- Euro je Verpflichtung betragen.

Die Gebührenbemessung wird je nach Einzelfall festgesetzt und richtet sich zum einen nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand und zum anderen nach dem wirtschaftlichen Vorteil, der durch die jeweilige Baulast entsteht.

Bitte beachten Sie:
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie für eine Terminabsprache die genannten Ansprechpersonen

Adresse / Kontakt

Bauordnungsamt
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Faxnummer
0234 910-1776
E-Mail Adresse
bauordnung@bochum.de

Öffnungszeiten

Sie können gerne einen Termin vereinbaren.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 (Rathaus/BVZ). Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum finden Sie unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiter
Bauordnungsamt

Herr Flötemann

Baulasten und Grundstücksteilungen

Telefonnummer
0234 910-34 46
Zimmer 1.1.140 (Technisches Rathaus)
E-Mail Adresse
UFloetemann@bochum.de
Sachbearbeiterin
Bauordnungsamt

Frau Laubstein

Baulasten und Grundstücksteilungen

Telefonnummer
0234 910-3428
Zimmer 1.1.140 (Technisches Rathaus)
E-Mail Adresse
SLaubstein@bochum.de