Die Stadt Bochum unterstützt Bürgerinnen und Bürger beim Einstieg in die eigene Stromerzeugung mit Balkonkraftwerken.
Ziel des Förderprogramms ist es, den Klimaschutz voranzubringen und gleichzeitig soziale Teilhabe zu ermöglichen. Denn nachhaltige Energie soll für alle zugänglich sein – unabhängig vom Einkommen.
Vorrangige Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen
Das Förderprogramm richtet sich vorrangig an Haushalte mit geringem Einkommen, die zum Beispiel Leistungen wie Wohngeld, Bürgergeld oder den Bochum-Pass erhalten.
Die Bearbeitung dieser Anträge erfolgt prioritär, um möglichst vielen Menschen mit begrenztem finanziellen Spielraum den Zugang zu klimafreundlicher Technologie zu ermöglichen.
Selbstverständlich steht das Programm auch allen anderen interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen.
Förderung für alle anderen Antragstellenden: Nach dem Kauf und der Installation des Balkonkraftwerkes kann eine Erstattung von bis zu 500 € beantragt werden.
Jede und jeder kann Teil der Energiewende werden. Informieren Sie sich jetzt über die Fördermöglichkeiten und stellen Sie Ihren Antrag online.
Die priorisierte Förderung richtet sich an Bochumer Haushalte mit geringem Einkommen.
Dazu zählen Personen mit:
Bochum-Pass
BaföG
Wohngeld
Bürgergeld
Grundsicherung
Asylbewerberleistungen
Wohnberechtigungsschein
Was muss ich nachweisen?
Damit Sie priorisiert werden können, müssen Sie im Online-Antrag einen Nachweis über Ihr Einkommen hochladen - zum Beispiel ein Foto oder Scan Ihres Bochum-Passes oder eines Bescheids. Der Bescheid muss aktuell sein (nicht älter als ein Jahr).
Was ist wichtig zu wissen?
Anträge von Haushalten mit geringem Einkommen werden priorisiert bearbeitet.
Ohne gültigen Nachweis wird nicht priorisiert.
Die Bearbeitung erfolgt vorrangig für diese Zielgruppe.
Was wird gefördert?
Der Kauf eines Balkonkraftwerks (steckerfertige Photovoltaikanlage) mit einer Leistung von 400 bis 800 Watt (Wp)
Eine Lieferung kann gegebenenfalls mitgefördert werden (abhängig von der Gesamtsumme)
Keine Förderung der Installation oder Eigenleistung
Wer kann einen Antrag stellen?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Bochum
Eigentümerinnen oder Mieterinnen von Wohnungen oder Häusern
Bei Mietwohnungen: Zustimmung der Vermieter*in erforderlich
Solaranlage auf der Berufschule am Ostring (Quelle: Stadt Bochum)
Förderung
Diese Förderung gilt für alle Antragstellenden:
Ablauf:
Sie wählen ein Balkonkraftwerk aus und holen ein Angebot ein.
Sie reichen den Online-Antrag ein und fügen das Angebot bei.
Zusatz für Haushalte mit geringem Einkommen: Sie laden Ihren Einkommensnachweis hoch.
Nach Bewilligung kaufen und installieren Sie das Balkonkraftwerk selbst.
Nach dem Seminar erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie mit Ihrem Förderantrag einreichen müssen. Ohne diese Bescheinigung kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Luftbild Solaranlage Schulzentrum Querenburger Straße (Quelle: Stadt Bochum)
Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen rund um das Förderprogramm der Stadt Bochum. Die Dokumente stehen Ihnen als PDF-Dateien zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Antragstellung und Umsetzung.
Offizielle Dokumente
FörderrichtlinieAlle rechtlichen Grundlagen und Bedingungen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Bochum.
Auszahlungsantrag Für Antragstellende: Formular zur Beantragung der Erstattung nach Kauf und Installation.