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Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit

Balkonkraftwerke für Bochum

Förderung für Klimaschutz und soziale Teilhabe

Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit

Aktueller Hinweis:
Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge können aktuell keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Die Prüfung der bereits eingegangenen Unterlagen nimmt einige Zeit in Anspruch, da vorrangig Haushalte mit geringem Einkommen berücksichtigt werden.

Wir bitten hier um Verständnis und etwas Geduld. Vielen Dank!

Solaranlage an einem Balkon
Balkonkraftwerke für Bochum (Quelle: Pixabay)

Die Stadt Bochum unterstützt Bürgerinnen und Bürger beim Einstieg in die eigene Stromerzeugung mit Balkonkraftwerken.

Ziel des Förderprogramms ist es, den Klimaschutz voranzubringen und gleichzeitig soziale Teilhabe zu ermöglichen. Denn nachhaltige Energie soll für alle zugänglich sein – unabhängig vom Einkommen.

Vorrangige Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen

Das Förderprogramm richtet sich vorrangig an Haushalte mit geringem Einkommen, die zum Beispiel Leistungen wie Wohngeld, Bürgergeld oder den Bochum-Pass erhalten.

Die Bearbeitung dieser Anträge erfolgt prioritär, um möglichst vielen Menschen mit begrenztem finanziellen Spielraum den Zugang zu klimafreundlicher Technologie zu ermöglichen.

Selbstverständlich steht das Programm auch allen anderen interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen.

Ich habe bereits einen Antrag gestellt – wie lange dauert die Bearbeitung?

Ihr Antrag ist bei uns eingegangen und wird geprüft.
Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs. Haushalte mit geringem Einkommen werden dabei vorrangig berücksichtigt.
Aufgrund der großen Nachfrage kann die Bearbeitung aktuell länger dauern. Eine gesonderte Statusabfrage ist nicht erforderlich – Sie werden automatisch informiert.

Mein Antrag wurde bewilligt – wann erhalte ich die Auszahlung?

Die Auszahlung erfolgt erst nach Installation und Inbetriebnahme der Anlage sowie nach Prüfung aller erforderlichen Unterlagen. Auch nach der Bewilligung kann es zu Wartezeiten kommen. Die Auszahlung erfolgt automatisch, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.

Die Förderung ist aktuell pausiert – kann ich trotzdem schon einen Antrag stellen?

Nein. Während der Pause ist eine Antragstellung leider nicht möglich.
Ob und wann das Förderprogramm wieder geöffnet wird, steht derzeit noch nicht fest. Informationen hierzu werden veröffentlicht, sobald eine Entscheidung getroffen wurde.

Wird die Förderung wieder geöffnet?

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir keine verbindliche Aussage dazu treffen.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die offiziellen Seiten der Stadt Bochum, dort werden alle Neuigkeiten zum Förderprogramm bekanntgegeben.

Kann ich mir jetzt schon ein Balkonkraftwerk kaufen oder installieren und später Förderung erhalten?

Nein.
Förderfähig sind nur Anlagen, mit deren Anschaffung und Installation erst nach Bewilligung begonnen wurde.
Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Kauf- oder Liefervertrags. Eine nachträgliche Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

An wen richtet sich die Förderung besonders?

Die Förderung richtet sich vorrangig an Haushalte mit geringem Einkommen, zum Beispiel an Personen mit Bochum Pass, Wohngeld oder Bürgergeld.
Anträge dieser Haushalte werden bevorzugt bearbeitet, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Was bedeutet „Haushalt mit geringem Einkommen“ konkret?

Als Haushalte mit geringem Einkommen gelten insbesondere Personen, die entsprechende Sozialleistungen (z. B. Bochum Pass, Wohngeld oder Bürgergeld) nachweisen können.
Ein entsprechender Nachweis ist Teil der Antragstellung und wird im Rahmen der Prüfung berücksichtigt.

Muss ich vor der Antragstellung noch etwas beachten (z. B. Beratung)?

Ja. Voraussetzung für eine Antragstellung ist die Teilnahme an einem Online Vortrag der Verbraucherzentrale NRW zum Thema Balkonkraftwerke.
Erst mit der Teilnahmebescheinigung kann ein Antrag gestellt werden (sofern das Programm geöffnet ist).

Darf ich die Anlage selbst installieren?

Ja. Die Installation kann in Eigenleistung erfolgen.
Förderfähig sind jedoch nur die Kosten der Anlage selbst (Sachkosten), nicht die Eigenleistung.

Warum dauert die Bearbeitung und Auszahlung aktuell so lange?

Das Förderprogramm stößt auf ein sehr hohes Interesse.
Jeder Antrag muss sorgfältig und rechtssicher geprüft werden. Zudem erfolgt die Bewilligung und Auszahlung nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Soll ich mich melden, wenn ich länger nichts höre?

Bitte sehen Sie nach Möglichkeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Statusanfragen können die Bearbeitung insgesamt verzögern. Sie erhalten automatisch eine Rückmeldung, sobald sich der Stand Ihres Antrags ändert.

Wo finde ich verlässliche Informationen zum Förderprogramm?

Alle aktuellen Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken finden Sie auf der Internetseite der Stadt Bochum.

Vielen Dank für Ihr Interesse an der Förderung von Balkonkraftwerken und Ihr Engagement für den Klimaschutz in Bochum. Wir bitten um Verständnis für die aktuelle Situation und danken Ihnen für Ihre Geduld.
 

Förderung für alle anderen Antragstellenden: Nach dem Kauf und der Installation des Balkonkraftwerkes kann eine Erstattung von bis zu 500 Euro beantragt werden.

Online-Antrag / Aktueller Hinweis:
Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge können aktuell keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Die Prüfung der bereits eingegangenen Unterlagen nimmt einige Zeit in Anspruch, da vorrangig Haushalte mit geringem Einkommen berücksichtigt werden. Wir bitten hier um Verständnis und etwas Geduld. Vielen Dank!

Die priorisierte Förderung richtet sich an Bochumer Haushalte mit geringem Einkommen.

Dazu zählen Personen mit:

  • Bochum-Pass
  • BaföG
  • Wohngeld
  • Bürgergeld
  • Grundsicherung
  • Asylbewerberleistungen
  • Wohnberechtigungsschein

Was muss ich nachweisen? 
Damit Sie priorisiert werden können, müssen Sie im Online-Antrag einen Nachweis über Ihr Einkommen hochladen - zum Beispiel ein Foto oder Scan Ihres Bochum-Passes oder eines Bescheids. Der Bescheid muss aktuell sein (nicht älter als ein Jahr).

Was ist wichtig zu wissen?

  • Anträge von Haushalten mit geringem Einkommen werden priorisiert bearbeitet.
  • Ohne gültigen Nachweis wird nicht priorisiert.
  • Die Bearbeitung erfolgt vorrangig für diese Zielgruppe.

Was wird gefördert?

  • Die Förderung gilt für steckerfertige PV-Anlagen mit einer Wechselrichterleistung bis 800 W und einer Modulleistung bis 2000 Wp gemäß EEG
  • Eine Lieferung kann gegebenenfalls mitgefördert werden (abhängig von der Gesamtsumme)
  • Keine Förderung der Installation oder Eigenleistung

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Privatpersonen mit Wohnsitz in Bochum
  • Eigentümerinnen oder Mieterinnen von Wohnungen oder Häusern
  • Bei Mietwohnungen: Zustimmung der Vermieter*in erforderlich

Solaranlage auf der Berufschule am Ostring
Solaranlage auf der Berufschule am Ostring (Quelle: Stadt Bochum)

Förderung

Diese Förderung gilt für alle Antragstellenden:

Ablauf:

  • Sie wählen ein Balkonkraftwerk aus und holen ein Angebot ein.
  • Sie reichen den Online-Antrag ein und fügen das Angebot bei.
  • Ein Screenshot eines Online-Angebots ist ausreichend, sofern er alle relevanten Informationen enthält (Preis, Anbieter, Produktdetails, Datum). 
  • Zusatz für Haushalte mit geringem Einkommen: Sie laden Ihren Einkommensnachweis hoch.
  • Nach Bewilligung kaufen und installieren Sie das Balkonkraftwerk selbst.

Danach reichen Sie alle Unterlagen online im Auszahlungsantrag ein:

Die Auszahlung der Förderung erfolgt ausschließlich online.

Für die Auszahlung benötigen wir:

  • Rechnung und Zahlungsnachweis
  • Foto der montierten Anlage
  • Technische Nachweise (zum Beispiel CE-Kennzeichnung, VDE 4105, DGS-Standard)

Bei Fragen
senden Sie uns eine E-Mail an: wir-fuer-solarenergie@bochum.de

Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis sechs Wochen nach vollständiger Antragstellung.

Pflicht für alle Antragstellenden

  • Teilnahme an einem Online-Vortrag der Verbraucherzentrale NRW (Standort Bochum)
  • Die Teilnahmebescheinigung muss dem Antrag beigefügt werden

Pflicht für alle Antragsteller*innen

Alle Personen, die eine Förderung für ein Balkonkraftwerk beantragen möchten, müssen vorher an einem Online-Seminar teilnehmen.

Inhalte des Seminars

Das Seminar wird von der Verbraucherzentrale NRW, Standort Bochum, durchgeführt und vermittelt die wichtigsten Grundlagen rund um Balkonkraftwerke:

  • Was sind Steckersolargeräte? 
  • Welche Erträge sind zu erwarten? 
  • Worauf ist bei Kauf und Anbringung des Geräts zu achten? 
  • Hinweise zur Förderung durch die Stadt Bochum 

Im Anschluss an den Vortrag gibt es eine Fragerunde, in der individuelle Fragen gestellt werden können.

Ablauf & Teilnahme

  • Das Seminar findet online statt (zum Beispiel über Zoom).
  • Die Teilnahme ist kostenlos.
  • Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet).
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Teilnahmelink per E-Mail

Termine

Die Termine sind unter diesem Link zu finden: Energie-Veranstaltungen | Verbraucherzentrale NRW

Teilnahmebescheinigung

Nach dem Seminar erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie mit Ihrem Förderantrag einreichen müssen. Ohne diese Bescheinigung kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Luftbild_Solaranlage_Schulzentrum_Querenburger_Str
Luftbild Solaranlage Schulzentrum Querenburger Straße (Quelle: Stadt Bochum)

Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen rund um das Förderprogramm der Stadt Bochum. Die Dokumente stehen Ihnen als PDF-Dateien zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Antragstellung und Umsetzung.

Offizielle Dokumente

  • Förderrichtlinie Alle rechtlichen Grundlagen und Bedingungen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Bochum.