Ich habe bereits einen Antrag gestellt – wie lange dauert die Bearbeitung?
Ihr Antrag ist bei uns eingegangen und wird geprüft.
Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs. Haushalte mit geringem Einkommen werden dabei vorrangig berücksichtigt.
Aufgrund der großen Nachfrage kann die Bearbeitung aktuell länger dauern. Eine gesonderte Statusabfrage ist nicht erforderlich – Sie werden automatisch informiert.
Mein Antrag wurde bewilligt – wann erhalte ich die Auszahlung?
Die Auszahlung erfolgt erst nach Installation und Inbetriebnahme der Anlage sowie nach Prüfung aller erforderlichen Unterlagen. Auch nach der Bewilligung kann es zu Wartezeiten kommen. Die Auszahlung erfolgt automatisch, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.
Die Förderung ist aktuell pausiert – kann ich trotzdem schon einen Antrag stellen?
Nein. Während der Pause ist eine Antragstellung leider nicht möglich.
Ob und wann das Förderprogramm wieder geöffnet wird, steht derzeit noch nicht fest. Informationen hierzu werden veröffentlicht, sobald eine Entscheidung getroffen wurde.
Wird die Förderung wieder geöffnet?
Zum jetzigen Zeitpunkt können wir keine verbindliche Aussage dazu treffen.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die offiziellen Seiten der Stadt Bochum, dort werden alle Neuigkeiten zum Förderprogramm bekanntgegeben.
Kann ich mir jetzt schon ein Balkonkraftwerk kaufen oder installieren und später Förderung erhalten?
Nein.
Förderfähig sind nur Anlagen, mit deren Anschaffung und Installation erst nach Bewilligung begonnen wurde.
Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Kauf- oder Liefervertrags. Eine nachträgliche Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
An wen richtet sich die Förderung besonders?
Die Förderung richtet sich vorrangig an Haushalte mit geringem Einkommen, zum Beispiel an Personen mit Bochum Pass, Wohngeld oder Bürgergeld.
Anträge dieser Haushalte werden bevorzugt bearbeitet, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Was bedeutet „Haushalt mit geringem Einkommen“ konkret?
Als Haushalte mit geringem Einkommen gelten insbesondere Personen, die entsprechende Sozialleistungen (z. B. Bochum Pass, Wohngeld oder Bürgergeld) nachweisen können.
Ein entsprechender Nachweis ist Teil der Antragstellung und wird im Rahmen der Prüfung berücksichtigt.
Muss ich vor der Antragstellung noch etwas beachten (z. B. Beratung)?
Ja. Voraussetzung für eine Antragstellung ist die Teilnahme an einem Online Vortrag der Verbraucherzentrale NRW zum Thema Balkonkraftwerke.
Erst mit der Teilnahmebescheinigung kann ein Antrag gestellt werden (sofern das Programm geöffnet ist).
Darf ich die Anlage selbst installieren?
Ja. Die Installation kann in Eigenleistung erfolgen.
Förderfähig sind jedoch nur die Kosten der Anlage selbst (Sachkosten), nicht die Eigenleistung.
Warum dauert die Bearbeitung und Auszahlung aktuell so lange?
Das Förderprogramm stößt auf ein sehr hohes Interesse.
Jeder Antrag muss sorgfältig und rechtssicher geprüft werden. Zudem erfolgt die Bewilligung und Auszahlung nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Soll ich mich melden, wenn ich länger nichts höre?
Bitte sehen Sie nach Möglichkeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Statusanfragen können die Bearbeitung insgesamt verzögern. Sie erhalten automatisch eine Rückmeldung, sobald sich der Stand Ihres Antrags ändert.
Wo finde ich verlässliche Informationen zum Förderprogramm?
Alle aktuellen Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken finden Sie auf der Internetseite der Stadt Bochum.
Vielen Dank für Ihr Interesse an der Förderung von Balkonkraftwerken und Ihr Engagement für den Klimaschutz in Bochum. Wir bitten um Verständnis für die aktuelle Situation und danken Ihnen für Ihre Geduld.