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Dienstleistungen und Infos

Recherche im Archiv

Die historischen Quellen des Stadtarchivs stehen allen Interessierten für eigene Recherchen, oft sogar an den Originalen, zur Verfügung. In unserem Lesesaal erhalten Sie kompetente Hilfe und Unterstützung, damit Sie sich ein eigenes Bild von 700 Jahren Bochumer Stadtgeschichte machen können.

Dienstleistungen und Infos

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Wichtige Hinweise zur Benutzung der Personenstandsregister:

Für die Einsichtnahme in eine begrenzte Anzahl von Urkundenregistern im Lesesaal des Stadtarchivs, Wittener Straße 47, vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 0234 910-9511 einen Termin zur Reservierung eines Arbeitsplatzes und zur Vorbereitung der Aushebung der Archivalien. Eine Benutzung ohne diese Voranmeldung ist nicht möglich. Im Lesesaal stehen hierfür nur begrenzt Plätze zur Verfügung.

Wir weisen darauf hin, dass aus konservatorischen Gründen die Aushändigung einiger Urkunden- und Registerbücher sowie die Erstellung von Kopien einzelner Urkunden daraus nicht möglich sind.

Bitte beachten Sie, dass für die zügige Bearbeitung Kontaktdaten wie Name und Anschrift erforderlich sind.

Die Bearbeitung eines Rechercheauftrags erfolgt erst, wenn die schriftliche Mitteilung vorliegt, dass die Kosten dafür übernommen werden.

Die Ausfertigung von Urkunden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Archivs ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Eine Anfrage kann auch an das NW Personenstandsarchiv in Detmold gerichtet werden, wo die Zweitregister der Bochumer Standesämter verwahrt werden. Für weitergehende Auskünfte finden Sie die notwendigen Kontaktdaten auf der Internetseite des Landesarchivs, Abteilung Ostwestfalen Lippe.

Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
Abt. Staats- und Personenstandsarchiv Detmold
Willi-Hofmann-Straße 2
32756 Detmold

Das Landesarchiv hat alle wichtigen Informationen für Familienforscher in einer Handreichung unter dem Titel "Der richtige Weg zu Ihrem Stammbaum" zusammengestellt (Handreichungen).

In der Edition Detmold werden Kirchenbuchduplikate und Zivilstandsregister sowie später Judenregister aus Westfalen-Lippe veröffentlicht. Über den Stand der Editionen können Sie sich auf der Internetseite des PT-Verlags informieren.

Bitte benachrichtigen Sie uns, sollte Sie dieser (oder ein anderer) Weg bereits zum Ziel geführt haben, damit uns nicht unnötige Arbeit und Ihnen vermeidbare Kosten entstehen.

Die Benutzung von Archivgut erfolgt während der Öffnungszeiten im Lesesaal des Stadtarchivs. Eine Ausleihe ist nicht möglich. Das Stadtarchiv steht allen historisch interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen. Eingesehen werden kann sämtliches Material, das den im Archivgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen enthaltenen Sperrfristen nicht oder nicht mehr unterliegt. Die Sperrfristen für Verwaltungsschriftgut betragen 30 Jahre nach Entstehung des letzten zur Akte genommenen Schriftstückes. Für personenbezogene Unterlagen gelten längere Sperrfristen. Bei der Nutzung von Archivgut privater Herkunft (Nachlässe, Deposita und anderes) sind gegebenenfalls vorhandene vertragliche Sonderregelungen zu beachten. Für archivische Sammlungen (wie die zeitgeschichtliche Sammlung, die Zeitungsausschnittsammlung und anderes), für Druckschriften, Zeitungen und so weiter gelten keine Sperrfristen.

Allerdings können eingeschränkte Benutzungsmöglichkeiten sich auch aus anderen Gründen als den per Gesetz festgelegten Sperrfristen ergeben. Dies gilt zum Beispiel für solche Archivalien, die noch nicht archivisch erschlossen sind oder die große Schäden aufweisen und durch die Benutzung weiter gefährdet würden. So können auch einige historische Tageszeitungen nicht mehr im Original, sondern nur noch am Mikrofilmlesegerät eingesehen werden.

Die Benutzung von Archivgut aus amtlichen, wissenschaftlichen, publizistischen, heimatkundlichen, pädagogischen und anderen Gründen, die im öffentlichen Interesse liegen, ist gebührenfrei. Für die rein private Nutzung (Familienforschung, Bestellung von Geburtstagszeitungen und anderes) fallen Gebühren an. Näheres ist in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum geregelt und kann beim Personal des Stadtarchivs erfragt werden. In geringem Umfang und gegen Gebühr können Aufträge zur Erstellung von Fotokopien oder Fotoreproduktionen erteilt werden - immer vorausgesetzt, dass aus rechtlicher Sicht keine Einwände bestehen und die Archivalie beim opieren nicht geschädigt wird.

Für die Benutzung der Archivalien wird auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum pro Benutzungsthema und Jahr eine Verwaltungsgebühr von 45,00 Euro erhoben. Der Erwerb einer Tageskarte zu 20,00 Euro ist möglich.

Bei schriftlichen Anfragen (E-Mail: stadtarchiv@bochum.de), die Recherchen in den Archivbeständen durch Archivmitarbeiterinnen oder -mitarbeiter nötig machen, werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • Beantwortung schriftlicher Anfragen, sofern sie die bloße Recherche in Findhilfsmitteln überschreiten: pro angefangene halbe Stunde 32,00 Euro.
  • Auszüge aus Personenstandsunterlagen: je Stück 10,00 Euro.
    Sofern die zur Anfertigung der Auszüge aus den Personenstandsunterlagen notwendigen Angaben nicht gemacht werden können: Recherche nach Aufwand je angefangene halbe Stunde 32,00 Euro.
  • Anfertigung fotografischer Aufnahme und Scans: für jede angefangene Viertelstunde zuzüglich Materialkosten 20,00 Euro.
  • Rückvergrößerung von Mikrofilmen und Mikrofiches pro Rückvergrößerung
    • im Format DIN A 4 pro Rückvergrößerung 2,50 Euro
    • im Format DIN A 3 pro Rückvergrößerung 5,00 Euro
  • Anfertigung von Direktkopien aus Archivalien
    • im Format DIN A 4 pro Seite 0,70 Euro
    • im Format DIN A 3 pro Seite 1,40 Euro
  • Beglaubigungen von Abschriften jede Seite / Kopie je Seite 2,00 Euro.

Porto und Versand werden in Gebührenbescheiden jeweils gesondert berechnet.

Eine Bezahlung im Stadtarchiv ist ausschließlich in bar möglich.

Weitere Leistungen:
Veröffentlichung von Reproduktionen von Archivalien des Stadtarchivs zur kommerziellen Nutzung pro Aufnahme beziehungsweise 20 Sekundeneinheit zuzüglich Herstellungskosten 55,00 Euro. 
Entgeltbefreit sind Veröffentlichungen für Schüler-, Seminar-, und Examensarbeiten und Dissertationen, sofern sie eine Gesamtzahl von 10 Reproduktionen nicht überschreiten. Von der Entgelterhebung kann des Weiteren auf schriftlichen Antrag in besonders begründeten Fällen ganz oder teilweise abgesehen werden. Hierüber entscheidet die Archivleitung im Einzelfall.

Das Stadtarchiv - Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte bietet Ihnen einen Lesesaal 

  • Lesesaal im Stadtarchiv - Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte, Wittener Straße 47

Lesesaaldienst

Bei Fragen zur Recherche im Archiv können Sie sich an unseren Lesesaaldienst unter der Telefonnummer: 0234 910-9511 wenden.