Für das Stadtgebiet Bochum wurde durch den Arbeitskreis Mietspiegel, dem Interessenvertreter der Mieter*innen und Eigentümer*innen sowie die Stadt Bochum angehören, ein qualifizierter Mietspiegel für den Zeitraum 1. April 2025 bis maximal 31. März 2027 erarbeitet und in der vorliegenden Form von den Interessenvertretern anerkannt. Eigentümer*innen wurden im Juli 2024 zu über 10.000 Liegenschaften befragt. Die Ergebnisse dieser Datenerfassung bilden die Grundlage der neuen ortsüblichen Vergleichsmieten in Bochum.
Mietspiegel - für nicht preisgebundene Wohnungen in Bochum
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Dienstleistungen und Infos
Aktueller Hinweis / Bitte beachten:
Es gibt eine wichtige klarstellende Ergänzung zur Ausstattung von Bädern unter Punkt 6.1.3 im aktuellen Bochumer Mietspiegel. Die ergänzte Version der Mietspiegel-Broschüre finden Sie im Absatz "Mietspiegel zum Download".
Die Mietpreise am Bochumer Wohnungsmarkt regeln sich nach den dafür maßgeblichen Vorschriften. Ein Instrument der Mietpreisgestaltung ist der Mietspiegel. Dieser wird regelmäßig durch den Arbeitskreis Mietspiegel erstellt.
Wozu dient der Mietspiegel?
Der Mietspiegel dient zur Erleichterung der eigenverantwortlichen Mietpreisbildung und soll Streit- und Gerichtsverfahren zwischen Mietvertragspartnern verhindern. Er ist ein Richtwert für die Bildung des Mietpreises.
Für wen ist der Mietspiegel repräsentativ?
Der Mietspiegel gibt die ortsüblichen Vergleichsmieten für nicht preisgebundene Mietwohnungen in Gebäuden im Stadtgebiet Bochum wieder. Der aktuelle Mietspiegel gilt auch für vermietete Ein- oder Zweifamilienhäuser.
Der aktuelle Mietspiegel bezieht sich nicht auf nicht abgeschlossene Wohnungen. Bei nicht abgeschlossenem Wohnungen handelt es sich um solche, die in einem Gebäude liegen und keine eigenen/separaten Eingänge besitzen.
Wie entsteht der Mietspiegel und was beinhaltet dieser?
Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.
Der Mietspiegel betrachtet Alter, Art, Ausstattung, Beschaffenheit, Größe, Lage sowie die energetische Ausstattung des vermieteten Wohnraums.
Bestimmte Ausstattungsmerkmale können wohnwertsteigernd aber auch wohnwertmindernd sein. Sie fließen in die Werte der Mietspiegeltabelle aber auch über die Zu- und Abschläge ein.
Für den Zeitraum ab 1. April 2025 wurde ein neuer Mietspiegel erstellt (gültig bis maximal 31. März 2027).
Aufgrund des Beschlusses im Arbeitskreis Mietspiegel am 17.Oktober 2025 wurde unter Punkt 6.1.3. eine klarstellende Ergänzung aufgenommen: „Der Zuschlag kann genommen werden, wenn mindestens zwei dieser Kriterien erfüllt sind beziehungsweise der Gesamteindruck des Bades den Zuschlag als gerechtfertigt erscheinen lässt.“
Bis zum 31. März 2025 wurde das Stadtgebiet in 19 Wohngebiete unterteilt, da die Datenerhebung im Jahr 2020 mietpreisliche Unterschiede ergeben hatte.
Der Arbeitskreis Mietspiegel hat das Unternehmen Urban Analytica für die Mietspiegelerstellung zum 1. April 2025 damit beauftragt, ein aktuelles Modell für Wohnlagen zu entwickeln. Dabei wurden vier Wohnlage-Kategorien bestimmt. Die Mietspiegeldaten wurden diesen Kategorien zugeordnet. Die anschließende Analyse ergab jedoch keine klaren Preisunterschiede zwischen den Wohnlagen. Im Vergleich zu den letzten beiden Mietspiegeln werden deshalb ab dem 1. April 2025 keine Wohnlagen mehr ausgewiesen.
- Haus + Grundeigentümer Bochum e. V.
Viktoriastraße 63, 44787 Bochum
Telefon: 0234 961270
- Haus- und Grundbesitzer-Verein Bochum-Linden-Dahlhausen e.V.
Dr.-C.-Otto-Straße 92, 44879 Bochum
Telefon: 0234 494179
- Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e. V.
Brückstraße 58, 44787 Bochum
Telefon: 0234 961140
- Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum
Telefon: 0234 910-3753, -3767