BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Wahlschein / Briefwahl

Informationen und Antrag

Dienstleistungen und Infos

Wahlschein

Der Wahlschein ist der urkundliche Nachweis über Ihr Wahlrecht. Neben dem Wählerverzeichnis ist er die förmliche Voraussetzung, dass Sie Ihr Wahlrecht ausüben können.

Mit dem Wahlschein haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie können mit dem Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen gehen.
  • Sie können Ihre Stimme aber auch mittels Briefwahl abgeben.

Der Wahlschein lässt beide Möglichkeiten zu.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen

Den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen können Sie auf unterschiedliche Weise beantragen:

  • Per Post oder Fax mit dem Antragsformular, das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist.
  • Mit einem formlosen Antrag per Post.
  • Mit einem formlosen Antrag per E-Mail an wahlbuero@bochum.de.
  • Mit einem Online-Wahlscheinantrag 
  • Persönlich in der Sonderarbeitsgruppe Wahlen oder in einer Bezirksverwaltungsstelle. Hier können Sie auch direkt an Ort und Stelle wählen. Mehr Infos

Aktueller Hinweis: Die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl 2022 können Sie ab dem 11. April 2022 beantragen. Den Online-Antrag finden Sie dann auf dieser Seite. 

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Der Antrag per E-Mail und der Internetantrag sind zu Wahlzeiten erst nach dem Versand der Wahlbenachrichtigungen möglich. Nur so können wir sicher sein, dass auch wirklich Sie den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt haben.

Zu Ihrer Sicherheit fragen wir Merkmale ab, die nur Sie wissen können. Diese Merkmale sind der Vor- und Zuname, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl und den Wohnort sowie das Geburtsdatum. Außerdem benötigen wir Ihre Wahl- beziehungsweise Ihre Stimmbezirksnummer und die laufende Nummer im Wählerverzeichnis, die Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden.

Der Versand der Unterlagen an eine andere Adresse als Ihre Hausanschrift ist möglich.
Teilen Sie uns diese Adressdaten ebenfalls mit.

Im Wahllokal wählen gehen

Wenn Ihnen ein Wahlschein erteilt wurde, wird im Wählerverzeichnis hinter Ihrem Namen ein Sperrvermerk eingetragen. Danach können Sie am Wahlsonntag in Ihrem oder einem anderen Wahllokal Ihres Wahlkreises nur noch unter Vorlage des Wahlscheins und eines Lichtbilddokumentes wählen.

Per Brief wählen

Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, können Sie Ihre Stimme unabhängig von Wahlraum und Wahlurne abgeben, sobald Sie den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen erhalten haben.

Adresse / Kontakt

Wahlbüro
Junggesellenstraße 8
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-5055
Faxnummer
0234 910-5050
E-Mail Adresse
wahlhelfer@bochum.de

Öffnungszeiten

Das Wahlbüro ist zu folgenden Zeiten telefonisch zu erreichen:

Montag bis Donnerstag:
8 bis 16 Uhr
Freitag:
8 bis 12 Uhr

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Junggesellenstraße 8

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P1 am Husemannplatz.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.