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Umwelttipps

Vermeidung von vermüllten Abfallstandplätzen

Umwelttipps

„Was mache ich bloß mit dieser überfüllten Tonne?“

Diese Frage stellt sich den Müllwerkern der USB Bochum GmbH (USB) im Stadtgebiet Bochum immer wieder. Die naheliegende Antwort „Leeren, natürlich!“, ist bei überfüllten Mülltonnen nicht selbstverständlich.

Teilweise steht der Deckel nicht nur einige Zentimeter weit offen, sondern auf den vollen Tonneninhalt wurden noch Müllsäcke gestapelt, so dass der Deckel hoch steht und damit der Abfallbehälter unverschlossen ist.

Die Abfallsatzung der Stadt Bochum schreibt vor, dass die Abfallbehälter nur so weit gefüllt werden dürfen, dass ihre Deckel sich schließen lassen. Bleibt der Deckel offen stehen, ist das eine unzulässige Überfüllung und die Stadt ist nicht verpflichtet, den Abfallbehälter zu entleeren.

Neben die Tonne gestellte Müllsäcke und lose Abfälle sind ein weiteres Problem für jeden Müllwerker. Diese zusätzlichen Abfälle dürfen von Mitarbeitern des USB nicht mitgenommen werden. Dazu gestellt werden dürfen ausschließlich die beim USB und bei zahlreichen Einzelhandelsgeschäften erhältlichen „Amtlichen Abfallsäcke“ für vorübergehend zusätzlich anfallenden Restmüll zum Stückpreis von 2,50 Euro. Grundsätzlich jedoch sind die Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter einzufüllen.

Überfüllte Abfallbehälter und vermüllte Abfallstandplätze stellen einen Verstoß gegen die Abfallsatzung der Stadt Bochum dar und wirken außerdem im Hinblick auf Sauberkeit und Hygiene negativ auf die Stadt und ihre Bewohner. Darüber hinaus ziehen immer wieder die losen Abfälle Ungeziefer an.

Was tun, wenn die Restabfalltonne einfach nicht ausreichen will?

Auf keinen Fall den Müll hineinpressen, denn gegen verpressten Müll kommt die Rüttelvorrichtung der Sammelfahrzeuge nicht an. Es besteht dann die Gefahr, dass die Tonne überhaupt nicht geleert werden kann. Das Einpressen oder Stampfen von Müll in die Abfallbehälter ist nach der Abfallsatzung nicht erlaubt.

Wenn die Tonne trotz Abfallvermeidung und sorgfältiger Trennung der Abfälle immer noch zu klein ist, hilft nur eines: der Grundstückseigentümer fordert eine größere Mülltonne an.

Bestellungen und Ummeldungen von Abfallbehältern können Grundstückseigentümer schriftlich bei der USB Bochum GmbH, Hanielstr. 1, 44801 Bochum oder online unter www.usb-bochum.de vornehmen.

Weitere Fragen - unter anderem zur passenden Größe der Behälter - beantworten Ihnen gerne:

Straßennamen A bis G, I und J sowie V bis Z

Sachbearbeiterin
Umwelt- und Grünflächenamt

Frau Miceli

Telefonnummer
0234 910-3719
Faxnummer
0234 910-1438
Zimmer 3.1.540
E-Mail Adresse
RMiceli@bochum.de

Straßennamen H und K bis U

Sachbearbeiterin
Umwelt- und Grünflächenamt

Frau Schöbel

Telefonnummer
0234 910-1107
Faxnummer
0234 910-1438
E-Mail Adresse
SSchoebel@bochum.de

Gewerbebetriebe

Sachbearbeiter
Umwelt- und Grünflächenamt

Herr Strohmann

Telefonnummer
0234 910-1411
Faxnummer
0234 910-1438
E-Mail Adresse
MStrohmann@bochum.de

Wohnungsbaugesellschaften

Sachbearbeiterin
Umwelt- und Grünflächenamt

Frau Bigge

Telefonnummer
0234 910-2354
Faxnummer
0234 910-1438
E-Mail Adresse
VBigge@bochum.de