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Umwelttipps

Verhalten im Wald

Umwelttipps

Egal ob Wanderer, Jogger, Spaziergänger, Radfahrer oder Reiter - Jede/Jeder darf den Wald zur Erholung nutzen. Damit aber Jede*r seinen Ausflug in den Wald genießen kann, ist es notwendig, Rücksicht auf den Wald, in ihm lebende Tiere und Pflanzen sowie andere Erholungssuchende zu nehmen.

Folgende Regeln sollten im Wald beachtet werden:

Wanderer

Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung, auch abseits der Wege, ist grundsätzlich gestattet. Es geschieht aber auf eigene Gefahr. Nur besonders geschützte und sensible Flächen, wie bepflanzte Forstkulturen, Dickungen, eingezäunte Flächen, Holzeinschläge, sowie jagdliche Einrichtungen beziehungsweise als gesperrt gekennzeichnete Wege dürfen nicht betreten werden.

In Naturschutzgebieten, wie zum Beispiel Tippelsberg/Berger Mühle, Berghofer Holz, Kalwes, gilt für Wanderer und Spaziergänger grundsätzlich, dass die Wege nicht verlassen werden dürfen.

Reiter

Das Reiten in der freien Landschaft und im Wald ist grundsätzlich nur auf gekennzeichneten Reitwegen gestattet. An jedem Pferd muss gut sichtbar eine aktuelle Reitplakette angebracht sein.

Radfahrer

Das Radfahren im Wald, ist auf allen Fahrwegen gestattet. Allerdings sollten sich auch die Mountainbiker an diese Wege halten und nicht quer durch den Wald fahren um Pflanzen und Tier zu schonen. Selbstverständlich ist auch beim Radfahren Rücksicht auf alle anderen Waldbesucher zu nehmen!

Hunde

Im Wald müssen sich Hunde im Wirkungsbereich des Hundeführers aufhalten. Selbst der liebste Hund kann sich nicht immer gegen seinen angeborenen Ur-Instinkt wehren und jagt dann hinter dem Wild her. Vom 1. März bis zum 30. September (Brut- und Setzzeit) gilt beim „Querfeldeingehen“ Leinenpflicht.

Fahrzeuge

Das Befahren der Waldwege mit dem PKW oder Motorrad ist untersagt. Auf den Waldwegen und den Zufahrten darf nicht geparkt werden. Diese Zuwegungen sind unbedingt für die Feuerwehr, Krankenwagen, Polizei und den forstwirtschaftlichen Verkehr frei zu halten. Übrigens: den Wald zu Fuß erkunden ist viel schöner und gesünder!

Müll

Das Entsorgen von Müll im Wald schadet der Tier- und Pflanzenwelt und ist verboten. Benutzen Sie bitte die vorhandenen Abfallbehälter oder nehmen Sie Ihren Müll wieder mit zurück.

Rauchen und Feuer

Ein Waldbrand ist die schlimmste Katastrophe für den Wald und seine Bewohner. Beachten Sie, dass das Grillen im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand entfernt verboten ist. In der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober ist das Rauchen im Wald ebenfalls nicht erlaubt.

Organisierte Veranstaltungen

Bei organisierten größeren Veranstaltungen, wie zum Beispiel Laufwettbewerben, Waldfesten, oder Ähnlichem, ist eine Genehmigung beim Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum einzuholen.

Sammeln von Pilzen, Blumen, Beeren und so weiter

Außerhalb von Schutzgebieten und gesperrten Flächen ist das Sammeln von Pilzen, Beeren, Blumen und so weiter erlaubt, jedoch nur in geringen Mengen und nur für den Eigenbedarf. Ganze Pflanzen und Bäume dürfen nicht aus dem Wald mitgenommen werden. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass viele Pflanzen besonders geschützt sind und nicht gepflückt werden dürfen.

Zecken

Ein Waldbewohner ist auch die Zecke. Für den Menschen bleibt ihr Stich meist folgenlos. Von ihr kann aber die Gefahr einer Infektion mit Borreliose und FSME ausgehen. Bei rechtzeitigem Erkennen können beide Krankheiten medikamentös behandelt werden. Entdecken Sie eine Zecke auf Ihrer Haut, sollte sie möglichst schnell entfernt werden. Ergreifen Sie die Zecke mit einer feinen, spitzen Pinzette oder Zeckenzange möglichst hautnah und ziehen Sie sie langsam und kontrolliert gerade heraus. Nach dem Entfernen sollten Sie die Stichstelle mehrere Wochen auf Veränderungen beobachten. Bei starker Rötung der Stichstelle oder Auftreten von grippeähnlichen Symptomen, sollten Sie eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen.

Bitte beachten Sie grundsätzlich noch folgende Regeln:

  • Bei Sturm und Gewitter sollten Sie den Wald umgehend verlassen!
  • Fassen Sie auf keinen Fall zutrauliche Wildtiere an. Es besteht Tollwutgefahr!
  • Waldfrüchte und Pflanzen sollten nie roh verzehrt werden. Es besteht Infektionsgefahr durch den Fuchsbandwurm!
  • Denken Sie an Ihre Medikamente, wenn Sie auf bestimmte Insekten allergisch reagieren!
  • Holzlagerplätze sind keine Spielplätze für Kinder. Sie sollten nicht betreten werden!
  • Beachten Sie forstliche Absperrungen. Es droht Lebensgefahr durch Fällarbeiten!

Zu guter Letzt …

Die oben genannten Regeln garantieren Ihnen und allen anderen Waldbesuchern einige schöne Stunden im Bochumer Stadtwald - übrigens auch, weil Sie der Flora und Fauna gegenüber den nötigen Respekt erweisen!