Jedes Jahr in der Zeit um den 11. November feiern viele Menschen das Fest des Heiligen Sankt Martin. Häufig wird dabei auch ein Martinsfeuer abgebrannt.
Das Martinsfeuer ist ein Traditionsfeuer und deshalb grundsätzlich erlaubt. Eine besondere Erlaubnis der Stadtverwaltung Bochum ist nicht erforderlich.
Allerdings dürfen Andere durch das Abbrennen des Martinsfeuers nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Deshalb dürfen Martinsfeuer bei feuchter Witterung oder starkem Wind nicht abgebrannt werden. Denn dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Rauch in benachbarte Wohn- und Schlafräume eindringt.
Auch beim Martinsfeuer gilt also: nehmen Sie bitte Rücksicht auf Andere.
Wir haben dafür einige Empfehlungen zusammengestellt:
- Verwenden Sie nur trockene und unbehandelte Hölzer, zum Beispiel Buchen- oder Birkenscheite. Anderenfalls kann sich starker Rauch entwickeln, der sich in angrenzenden Wohnungen ausbreitet.
- Die Feuerstelle sollte nicht größer als etwa ein mal ein Meter sein. Schichten Sie auch das Brennmaterial nicht höher als ein Meter auf. Auf diese Weise können Sie davon ausgehen, dass sich Andere durch das Feuer nicht belästigt fühlen.
- Lassen Sie das Feuer nicht länger als zwei Stunden brennen.
- Behalten Sie die Feuerstelle immer im Blick.
- Halten Sie „für den Fall der Fälle“ ausreichend Löschmaterial bereit (zum Beispiel Feuerlöscher).
- Halten Sie unbedingt die allgemeine Nachtruhezeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ein.
- Bedenken Sie, dass der Holzhaufen des Martinsfeuers vielen Tieren als schützender Ort erscheint. Bitte schichten Sie deshalb den Holzhaufen am Tag des Martinsfeuers um. So warnen Sie die Tiere und diese können den Holzhaufen rechtzeitig verlassen.
Beachten Sie außerdem:
Es ist verboten, beim Martinsfeuer Abfälle zu verbrennen. Wer beim Martinsfeuer pflanzliche und andere Abfälle verbrennt, kann mit einem Bußgeld belegt werden.