Früher hat man einfach einen ausgedienten Herd oder Waschmaschine draußen vor die Tür gestellt. Der „Klüngelskerl” hat diese Geräte dann schon abgeholt.
Durch das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 1. Juni 2012 ist den „Klüngelskerlen” aber nicht mehr das uneingeschränkte Sammeln von Schrott und Altmetall erlaubt.
Dabei dürfen zum Beispiel Elektrogeräte jeglicher Art von den mobilen Schrottsammlern nicht mehr gesammelt und transportiert werden.
Sie gehören zu den „gefährlichen Abfällen”. Die Erfassung von solchen Altgeräten ist nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz ausschließlich durch Hersteller, Vertreiber und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zulässig.
Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die Stadt Bochum selbst. Diese Aufgabe wird per Vertrag durch die USB Bochum GmbH (USB) wahrgenommen.
Was soll man aber tun, wenn solche Abfälle im privaten Haushalt anfallen?
Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, dass Sperrmüll (unter anderem Waschmaschinen, Wäschetrockner, Fernseher, Kühlschränke, et cetera) einmal im Jahr kostenlos vom USB abgeholt wird. Eine Bestellung ist unter der Hotline: 0800 1995900 oder online unter www.usb-bochum.de möglich.
Des Weiteren gibt es sechs Wertstoffhöfe in Bochum, an denen Sie die Elektrogeräte kostenlos abgeben können:
- Kornharpen, Havkenscheider Straße
- Laer, Schattbachstraße 80
- Linden, Am Sattelgut 132
- Hofstede, In der Provitze 20
- Wattenscheid, Blücherstraße 53
- Werne, Brandwacht 49
Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 0800 3336288 oder im Internet unter www.usb-bochum.de.