Sie planen die Errichtung oder wesentliche Änderung einer privaten Heizölverbraucheranlage und suchen Informationen zur Anzeigepflicht gemäß § 40 AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).
Informationen für die Betreiber einer Ölheizung
Dienstleistungen und Infos
Im Oktober 2017 ist eine neue Verordnung für die Betreiber einer Ölheizung in Kraft getreten.
Durch die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) werden den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern neue Pflichten auferlegt. So muss zum Beispiel durch einen Sachverständigen eine Überprüfung des Heizöltanks vor der Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung erfolgen.
Die Stadt Bochum stellt zur Information kostenlose Broschüren des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau-und Reaktorsicherheit zur Verfügung. Diese sind in allen Bürgerbüros und an der Pforte im technischen Rathaus zu den dortigen Öffnungszeiten erhältlich.
Um den Bürgerinnen und Bürgern die Anzeige der geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer privaten Heizölverbraucheranlage zu erleichtern, hat die Stadt Bochum einen entsprechenden Vordruck zur Verfügung gestellt:
Umwelt- und Grünflächenamt
Herr Lenger
- Telefonnummer
- 0234 910-3593
- Faxnummer
- 0234 910-1438
- Zimmer 3.1.470
- E-Mail Adresse
- FLenger@bochum.de
Adresse / Kontakt
Umwelt- und Grünflächenamt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
Navigation
44787 Bochum
- E-Mail Adresse
- umweltamt@bochum.de
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.