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Dienstleistungen und Infos

Naturschutzbeirat

Sie möchten sich über die Aufgaben und die Arbeit des Naturschutzbeirates informieren.

Dienstleistungen und Infos

Welche Infos gibt es dazu?

Der Naturschutzbeirat ist eine nach dem Gesetz zum Schutz der Natur in NRW (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) unabhängige Vertretung für die Belange von Natur und Landschaft bei der unteren Naturschutzbehörde und fungiert als beratendes Gremium.

Darüber hinaus stehen dem Beirat Anhörungs- und Beteiligungsrechte zu. So ist er vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen zu beteiligen, wenn es sich dabei um Eingriffe in Natur und Landschaft handelt.

Der Naturschutzbeirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu:

  1. den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
  2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und
  3. bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

Über diese generelle Regelung hinaus stehen dem Naturschutzbeirat einige wichtige Anhörungs-, Beteiligungs- und Vorschlagsrechte zu; dies sind unter anderem:

  • Anhörung vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Behörde, zum Beispiel Beteiligung bei der Behandlung von Flächennutzungsplanänderungen sowie bei allen wichtigen Bebauungsplänen.
  • Beteiligung in besonderen, im Landesnaturschutzgesetz genannten Fällen, zum Beispiel Naturschutzwacht, Landschaftspläne, Widerspruchsrecht bei Anträgen auf Befreiungen von naturschutz- und landschaftsrechtlichen Geboten und Verboten sowie ordnungsbehördliche Verordnungen.

Mitglieder des Beirats

Der Beirat besteht aus 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.

Er setzt sich zusammen aus:

  • zwei Vertretern oder Vertreterinnen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND),
  • zwei Vertretern oder Vertreterinnen des Naturschutzbundes Deutschland, Landesvertretung Nordrhein-Westfalen e.V. (NABU),
  • drei Vertretern oder Vertreterinnen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V.(LNU),
  • einem Vertreter oder Vertreterin der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (SDW),
  • zwei Vertretern oder Vertreterinnen des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,
  • einem Vertreter  oder Vertreterin des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.,
  • einem gemeinsamen Vertreter oder einer gemeinsamen Vertreterin des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau "Westfalen-Lippe" e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V.,
  • einem Vertreter oder einer Vertreterin nach § 52 des Landesjagdgesetzes NRW anerkannten Vereinigung der Jäger,
  • einem Vertreter oder einer Vertreterin des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.
  • einem Vertreter oder einer Vertreterin des Landessportbundes NRW e.V.,
  • einem gemeinsamen Vertreter oder einer gemeinsamen Vertreterin des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V.

Sitzungen des Naturschutzbeirates:

Der Naturschutzbeirat führt in der Regel vier bis sechs Sitzungen im Jahr durch. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Sitzungstermine können der örtlichen Presse und dem Ratsinformationssystem entnommen oder bei der unteren Naturschutzbehörde erfragt werden.

Weitere Informationen finden Sie im

Ratsinformationssystem

Sachbearbeiterin
Umwelt- und Grünflächenamt

Frau Eichel

Telefonnummer
0234 910-3491
Faxnummer
0234 910-1438
Zimmer 3.2.370
E-Mail Adresse
IEichel@bochum.de

Adresse / Kontakt

Umwelt- und Grünflächenamt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

E-Mail Adresse
umweltamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
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Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.