Die Ruhr ist auf Bochumer Stadtgebiet ein sogenanntes nichtschiffbares Gewässer. Sie darf lediglich im Rahmen des Gemeingebrauchs zum Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigenen Antrieb erlaubnisfrei benutzt werden.
Motorboote, auch solche mit Elektromotor, sind grundsätzlich nicht zugelassen.
Nur in begründeten Einzelfällen (insbesondere bei öffentlichem Interesse) kann für Motorboote eine Genehmigung zum Befahren der Ruhr durch die untere Wasserbehörde im Umwelt- und Grünflächenamt erteilt werden.