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Dienstleistungen und Infos

Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung

Bochums Dächer, Fassaden und Gärten - ökologisch und klimaangepasst

Dienstleistungen und Infos

Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch in Bochum zunehmend spürbar. Steigende Temperaturen, längere Hitzeperioden und häufigere Starkregenereignisse stellen insbesondere dicht bebaute und stark versiegelte Stadtgebiete vor große Herausforderungen. Versiegelte Flächen speichern Wärme, verhindern das Versickern von Regenwasser und tragen dazu bei, dass sich Quartiere stark aufheizen. Gleichzeitig geht wertvoller Lebensraum für Pflanzen und Tiere verloren – insbesondere Insekten und Vögel sind davon betroffen.

Begrünungsmaßnahmen und die Entsiegelung von Flächen leisten hier einen wichtigen Beitrag: Sie helfen, Regenwasser zurückzuhalten, verbessern das Mikroklima und reduzieren die Aufheizung von Gebäuden und ihrer Umgebung. Dach- und Fassadenbegrünungen wirken zudem temperaturausgleichend, können Gebäude vor Hitze schützen und tragen so zu einem angenehmeren Wohn- und Arbeitsklima bei.

Darüber hinaus fördern begrünte Flächen die biologische Vielfalt und schaffen neue Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gleichzeitig steigern sie die Aufenthaltsqualität im direkten Umfeld und leisten einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen und lebenswerten Stadtentwicklung.

Mit dem Förderprogramm „Bochums Dächer, Fassaden und Gärten – ökologisch und klimaangepasst“ unterstützt die Stadt Bochum daher gezielt Maßnahmen, die das Stadtklima verbessern, die Artenvielfalt stärken und die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger erhöhen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen wie:

  • Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung
  • Entsiegelung und naturnahe Gestaltung von Gartenflächen
Förderhöhe
  • bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten
  • maximal 25.000 Euro pro Antrag und Jahr
  • Bagatellgrenze: 500 Euro
Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • private Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Erbbauberechtigte
  • gemeinnützige Vereine und Stiftungen

Voraussetzung ist, dass sich das Grundstück im entsprechenden Eigentum befindet.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:

Ein Beratungsgespräch ist verpflichtende Voraussetzung für die Antragstellung. Im Rahmen dieses Gesprächs werden Sie individuell zu Ihrem Vorhaben beraten, und es wird geprüft, ob eine Förderung möglich ist. Zudem wird eine fachliche Beschreibung der geplanten Maßnahmen erstellt. Diese Beschreibung wird dem späteren Antrag als Anlage beigefügt.

Ablauf der Antragstellung
  1. Kontaktaufnahme mit dem Beratungsunternehmen
    ​→ Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren
  2. Beratungsgespräch durchführen
    → Prüfung der Förderfähigkeit
    → Erstellung einer Maßnahmenbeschreibung
  3. Erhalt der Antragsunterlagen
    → Formular wird im Rahmen der Beratung bereitgestellt
  4. Antrag einreichen
    → inklusive aller erforderlichen Nachweise
  5. Bewilligung abwarten

Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden!
 

Kontakt und Beratung

Die Beratung erfolgt über ein von der Stadt beauftragtes Fachunternehmen.
Wenn Sie eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte zunächst einen Beratungstermin. Sie erreichen das Beratungsbüro per E-Mail an beratung@boente-garten.de oder telefonisch unter 02330 / 70149.