BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Erdaufschlüsse

Sie möchten die Durchführung von Erdaufschlüssen (zum Beispiel Erkundungsbohrungen oder Baugrundsicherungsmaßnahmen) anzeigen.

Dienstleistungen und Infos

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind gemäß § 49 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz anzeigepflichtig. Die Anzeige ist vier Wochen im Voraus schriftlich zu stellen.

Des Weiteren können Sie im Speziellen anzeigen, dass Sie vorsehen einen Brunnen zur Gartenbewässerung anzulegen.

  • Formloser Antrag („Hiermit beantrage ich…“)
  • Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück) und Lageplan im Maßstab zum Beispiel 1:5.000/1:2.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks und Eintragung der geplanten Erdaufschlüsse/Bohrpunkte
  • Erläuterungsbericht mit folgenden Angaben
    • Zweck des Erdaufschlusses (zum Beispiel Grundwassermessstelle, Baugrunderkundung, bergbauliche Erkundung/Sicherung et cetera)
    • Ort (Straße, Hausnummer, gegebenenfalls Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer)
    • Name und Anschrift des Bohrunternehmens (sowie gegebenenfalls des Fachgutachters)
    • Geplanter Bohrbeginn und –ende
    • Erwarteter Grundwasserflurabstand
    • Anzahl der Bohrungen, geplantes Bohrverfahren, Bohrtiefe (sofern bereits bekannt), Bohrdurchmesser
    • Art und Material der Verfüllung der Erdaufschlüsse
  • Sicherheitsdatenblätter der Verpressmittel oder sonstiger Baustoffe, Bau- beziehungsweise Bohrhilfsstoffe
  • Schichtenverzeichnisse und Ausbauzeichnungen nach Abschluss der Arbeiten

Adresse / Kontakt

Umwelt- und Grünflächenamt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

E-Mail Adresse
umweltamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiterin
Umwelt- und Grünflächenamt

Frau Sprengel

Telefonnummer
0234 910-1459
Faxnummer
0234 910-1438
Zimmer 3.1.460
E-Mail Adresse
NSprengel@bochum.de