Seit dem 1. August 2023 gilt bundesweit die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist nur noch in Ausnahmefällen erforderlich. Bei Einhaltung der Vorgaben und Einbaubedingungen der EBV besteht keine Erlaubnispflicht.
Der Einbau einiger Materialien ist anzeigepflichtig. Die Ausnahmefälle sind in der EBV aufgeführt.