Sie besitzen ein besonders geschütztes Tier, eine besonders geschützte Pflanze oder Teile beziehungsweise Erzeugnisse hiervon (zum Beispiel Gitarre, Kleidung oder ähnliches).
Artenschutz
Dienstleistungen und Infos
Artgeschützte Tiere und Pflanzen
Der Besitz besonders geschützter Tiere und Pflanzen ist nur ausnahmsweise zulässig. Weitere Informationen zum Schutzstatus erhalten Sie unter www.wisia.de.
Herkunftsnachweis
Beim Kauf ist darauf zu achten, dass für besonders geschützte Arten die zum Nachweis der rechtmäßigen Herkunft erforderlichen Unterlagen vorliegen. Es geht regelmäßig um den Nachweis der rechtmäßigen Zucht in der Europäischen Union (EU) oder um den Nachweis der rechtmäßigen Einfuhr in die EU. Rechtmäßig gehalten werden auch solche Exemplare, die vor der Unterschutzstellung ihrer Art erworben wurden (sogenannter "Vorerwerb").
Exemplare von streng geschützten Arten, die im Anhang A der Verordnung EG Nr. 338/97 aufgeführt sind, dürfen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nur mit Ausnahmegenehmigungen vermarktet werden. Sie werden in Form von behördlich ausgestellten EU-Bescheinigungen (früher und im Sprachgebrauch noch immer: CITES-Bescheinigung) ausgestellt.
Für alle anderen besonders und auch streng geschützten Arten ist die Führung von Herkunftsnachweisen an keine besondere Form gebunden.
Meldepflichten
Die Haltung von lebenden Wirbeltieren (Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien und Fischen) besonders geschützter Arten ist der unteren Naturschutzbehörde im Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum unverzüglich und schriftlich (Bestandsanzeige) zu melden. Die für den Herkunftsnachweis erforderlichen Unterlagen sind beizufügen. Nur wenige Arten sind von dieser Anzeigepflicht ausgenommen (Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung).
Veränderungen (Zu- und Abgänge, die Verlegung des regelmäßigen Standortes bei einem Wohnungswechsel oder eine längerfristige anderweitige Unterbringung, zum Beispiel zu Pflege- oder Zuchtzwecken) sind in einer Bestandsveränderungsanzeige mitzuteilen.
Kennzeichnungspflicht
Für viele Arten von Säugetieren, Vögeln, Reptilien besteht eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht (Anlage 6 Bundesartenschutzverordnung).
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Sie können das ausgefüllte Formular "Bestandsanzeige / Bestandsveränderungsanzeige" sowie die für den Herkunftsnachweis erforderlichen Unterlagen gerne per E-Mail übersenden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Adresse / Kontakt
Umwelt- und Grünflächenamt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
Navigation
44787 Bochum
- E-Mail Adresse
- umweltamt@bochum.de
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
Umwelt- und Grünflächenamt
Frau Eichel
- Telefonnummer
- 0234 910-3491
- Faxnummer
- 0234 910-1438
- E-Mail Adresse
- artenschutz@bochum.de
Umwelt- und Grünflächenamt
Frau Flieger
- Telefonnummer
- 0234 910-1443
- Faxnummer
- 0234 910-1438
- E-Mail Adresse
- artenschutz@bochum.de
Untere Naturschutzbehörde
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) setzt sich für die Realisierung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein.
Großen Hund anmelden
Sie halten einen großen Hund? Hier finden Sie Informationen über die ordnungsrechtliche Anmeldung beim Ordnungsamt.
Listenhund anmelden
Sie möchten eine Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse beantragen? Hier finden Sie Informationen, wie Sie eine Genehmigung erhalten.
Nutztieranmeldung
Die Haltung von Nutztieren ist immer zum Jahresanfang anzumelden. Hier finden Sie alle Infos über die Anmeldung.
Tierschutzbeschwerde
Ihnen sind Verstöße gegen das Tierwohl aufgefallen? Hier finden Sie weitere Informationen, was Sie tun können.
Anzeige- und Meldepflicht (Tierseuchen)
Ihr Tier ist krank und Sie fragen sich, ob die Krankheit anzeige- oder meldepflichtig ist? Hier finden Sie mehr Informationen.