Wildkrautreiche Streifen / Ackerrandstreifen kamen früher ganz natürlich am Ackerrand vor.
Aufgrund der konventionellen Landwirtschaft und dem Einsatz von Düngemittel- und Pestiziden sowie dem steigenden Flächenverbrauch sind diese Biotope zurückgegangen und damit auch einige Ackerwildkräuter zunehmend stark gefährdet.
Aus diesem Grund müssen seit 2019 alle Pächterinnen und Pächter von städtischen landwirtschaftlichen Ackerflächen mit über 5.000 Quadratmetern landwirtschaftlicher Nutzfläche Blühstreifen in Höhe von 5 Prozent ihrer gepachteten Gesamtfläche anlegen. Daraus resultieren etwa 14 ha Blühstreifen (Stand: September 2023) auf Bochums Ackerflächen.
Pächterinnen und Pächter, die Grünland bewirtschaften, sind dazu verpflichtet in derselben Höhe (5 Prozent der Gesamtpachtfläche) einen Streifen des Grases stehen zu lassen, den sogenannten Altgrasstreifen. Diese Blüh- und Altgrasstreifen werden von den Bochumer Landwirtinnen und Landwirten angelegt und gepflegt.
Besonders ist hierbei, dass die Streifen auch über die Wintermonate stehen gelassen werden. Somit steht auch in der kalten Jahreszeit den verschiedensten Tierarten ein Nahrungsangebot und ein Rückzugsraum zu Verfügung, der Schutz und Deckung, zum Beispiel für Wildtiere, bietet. Eine Beratung, Dokumentation und Kontrolle erfolgt über die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft.
Im Rahmen der EU-Agrarförderung sind zudem weitere Blühstreifen auf landwirtschaftlichen Flächen vorhanden. Viele Bochumer Landwirte legen sogar freiwillig weitere Blühflächen an.