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Tiefbauamt

Stadt Bochum fördert Anschaffung von Lastenrädern für den privaten Gebrauch

Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Bochum werden beim Um- beziehungsweise Einstieg in die Fahrradmobilität unterstützt.

Fahrt mit dem Lastenrad im Westend in Bochum.

Tiefbauamt

Der Rat der Stadt Bochum hat sich mit dem Beschluss zum Radverkehrskonzept das Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil innerhalb Bochums bis zum Jahr 2030 von derzeit acht Prozent auf 15 Prozent zu steigern. Hohe Verlagerungspotentiale hin zur Nutzung des Fahrrades versprechen insbesondere Alltagsverkehre auf kurzen Strecken wie zum Beispiel Einkaufsfahrten. Eine flexible Option, solche Fahrten umweltschonend durchzuführen, ist das Lastenrad. Aus diesem Grund bietet die Stadt Bochum im Rahmen der „Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen“ die anteilige finanzielle Förderung bei der Anschaffung eines Lastenrades an. Über die Förderhöhe und die Voraussetzungen einer Förderung informiert die Förderrichtlinie.

Die Stadt Bochum fördert die einmalige Anschaffung eines Lastenrades mit oder ohne elektrischer Antriebunterstützung für die ausschließlich private Nutzung. Bei Lastenrädern handelt es sich um durch Muskelkraft betriebene Fahrräder, welche in erster Linie dem Transport von Gegenständen oder Personen (zusätzlich zur radfahrenden Person) dienen. Die Lastenräder müssen aus serienmäßiger Herstellung stammen, über einen standardisierten Sonderaufbau zur Erfüllung eines konkreten Transportzweckes verfügen und eine Nutzlast von mindestens 120 kg erreichen.

Weitere Details lassen sich der Förderrichtlinie entnehmen.

Antragsberechtigt sind Personen mit Erstwohnsitz in Bochum. Pro Haushalt wird nur ein Lastenrad gefördert. Eine gewerbliche Nutzung ist untersagt. Voraussetzung für die Förderung ist ebenfalls, dass keine weitere Förderung des Landes oder des Bundes für den privaten Erwerb eines Lastenrades vorliegt.

Bei Erfüllen der Zuwendungsvoraussetzungen wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 500 Euro einmalig und bei zweckentsprechender Verwendung als Projektförderung gewährt. Der Kaufpreis des zu beschaffenden Lastenrades darf den Mindestkaufpreis von 1 400 Euro brutto nicht unterschreiten (Bagatellgrenze). Insgesamt stehen der Stadt Bochum aktuell 70 000 Euro für die Förderung bereit.

Anträge können ab dem 15. Juni 2023 über das Bochumer Serviceportal gestellt werden.

Für die Antragstellung im Serviceportal sind folgende Unterlagen bereitzustellen:

  • Nachweis Erstwohnsitz Stadt Bochum (Scan/Kopie Vorder- und Rückseite des Personalausweises)
  • Konkretes Angebot zum für die Förderung vorgesehenen Lastenrad

Alternativ können Anträge auf dem Postweg eingereicht werden. Neben dem Nachweis zum Erstwohnsitz in Bochum sowie einem konkreten Angebot zum für die Förderung vorgesehenen Lastenrad, benötigen Sie außerdem das auf Ihre persönlichen Daten angepasste Formular zur Antragstellung (pdf-Datei).

Die Verteilung der Fördermittel erfolgt nach dem Eingang der Anträge. Sind alle Fördermittel verbraucht, wird keine weitere Förderung bewilligt. Bei positiver Prüfung sendet Ihnen die Stadt Bochum zeitnah einen Zuwendungsbescheid zu. Nach erfolgter Zustellung haben Fördernehmer*innen drei Monate Zeit, sich das beantragte Lastenrad zu bestellen. Nach Bestellung des Lastenrades haben die Fördernehmer*innen weitere fünf Monate Zeit, die Auszahlung des Zuschusses zu beantragen. Die Fördernehmer*innen gehen somit in finanzielle Vorleistung.

Weitere Informationen zum genauen Ablauf des Förderverfahrens entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Tiefbauamt

Herr Bengel

Konzeptionelle Radverkehrsplanung

E-Mail Adresse
Lastenradfoerderung@bochum.de