Um den Radverkehr auf Straßen mit geringem Kfz-Verkehr zu stärken, können Fahrradstraßen gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) etabliert werden. Fahrradstraßen kommen nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht. Sie machen die Hauptverbindungen im Erschließungsstraßennetz sichtbar. Fahrradstraßen werden mit dem Zeichen 244.1 der StVO beschildert und sind dem Radverkehr sowie dem Verkehr von Elektrokleinstfahrzeugen vorbehalten. Kraftfahrzeugverkehr ist nur ausnahmsweise dann erlaubt, wenn dies ausdrücklich durch ein Zusatzschild zugelassen wurde. Zu beachten ist aber, dass Autos und andere Kraftfahrzeuge in Fahrradstraßen immer nur zu Gast sind und der Radverkehr Vorrang hat. Es darf nicht schneller als 30 km/h gefahren werden.
Der Radverkehr gibt hier das Tempo vor, Radfahrende dürfen jederzeit in ihrer gewünschten Geschwindigkeit und dabei auch nebeneinander fahren.
In Bochum ist für die Gestaltung neuer Fahrradstraßen eine einheitliche Vorgehensweise festgelegt, welche zum Beispiel die farbliche Kennzeichnung oder die Vorfahrtsregelungen beinhaltet.
Die Stadt Bochum appelliert an dieser Stelle an alle Verkehrsteilnehmenden: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert von allen eine ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Daher die Bitte an Radfahrende bei längeren Strecken den Kfz-Verkehr, sofern möglich überholen zu lassen und der Hinweis an die überholenden Fahrzeugführenden, dass der gesetzliche Überholabstand von mindestens 1,50 Meter zwingend einzuhalten ist.
Ist dieser Abstand nicht gegeben, darf auch nicht überholt werden!
Für den Fußverkehr sollen getrennte Gehwege angelegt werden. Dort, wo kein Gehweg vorhanden ist, dürfen zu Fuß Gehende auf der Fahrbahn laufen und die Radfahrenden müssen entsprechende Rücksicht nehmen.
Die Regelungen und Pflichten in Fahrradstraßen können Sie der Broschüre Fahrradstraßen entnehmen.
Fahrradstraßen sollen eine Regelbreite von 4,5 Metern aufweisen, damit sich Radfahrende konfliktfrei begegnen und sicher überholen können - auch dann, wenn sie nebeneinander fahren. Zudem sollen Fahrradstraßen vom Kfz-Durchgangsverkehr freigehalten werden und müssen deutlich markiert sein.
Die Stadt Bochum markiert neue Fahrradstraßen deshalb in einem neu angepassten Design: Der Fahrbahnrand erhält einen parallel verlaufenden roten Begleitstrich, und zusätzlich sich wiederholende Fahrrad-Piktogramme, die allen Verkehrsteilnehmern signalisieren sollen, dass hier der Radverkehr das Tempo vorgibt.
Dort, wo kein Bordstein vorhanden ist, wird eine weiße Fahrbahnbegrenzungslinie aufgebracht. Parkplätze werden immer markiert, wobei ein Sicherheitstrennstreifen von 75 cm Breite zur Fahrgasse vorgesehen wird, um mögliche Dooring-Unfälle zu verhindern. Der Schrecken eines jeden Radfahrenden sind sich plötzlich öffnende Türen von Fahrzeugen am Straßenrand - eine Situation, die dem Radfahrendem keine Chance lässt auszuweichen. Schwere Unfälle können die Folge sein.