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Radfahren in Bochum

Fahrradstraßen

Die Stadt Bochum hat in den vergangenen Jahrzehnten bereits viel zur Förderung des Radverkehrs getan und trägt den Titel „fahrradfreundliche Kommune“.
Ausgewählte Straßen im Bochumer Stadtgebiet sind bereits als Fahrradstraßen gekennzeichnet und es werden noch mehr. 

Radfahren in Bochum

Um den Radverkehr auf Straßen mit geringem Kfz-Verkehr zu stärken, können Fahrradstraßen gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) etabliert werden. Fahrradstraßen kommen nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht. Sie machen die Hauptverbindungen im Erschließungsstraßennetz sichtbar. Fahrradstraßen werden mit dem Zeichen 244.1 der StVO beschildert und sind dem Radverkehr sowie dem Verkehr von Elektrokleinstfahrzeugen vorbehalten. Kraftfahrzeugverkehr ist nur ausnahmsweise dann erlaubt, wenn dies ausdrücklich durch ein Zusatzschild zugelassen wurde. Zu beachten ist aber, dass Autos und andere Kraftfahrzeuge in Fahrradstraßen immer nur zu Gast sind und der Radverkehr Vorrang hat. Es darf nicht schneller als 30 km/h gefahren werden.

Fahrradstraßen Schild (Quelle: Stadt Bochum)

Der Radverkehr gibt hier das Tempo vor, Radfahrende dürfen jederzeit in ihrer gewünschten Geschwindigkeit und dabei auch nebeneinander fahren. 
In Bochum ist für die Gestaltung neuer Fahrradstraßen eine einheitliche Vorgehensweise festgelegt, welche zum Beispiel die farbliche Kennzeichnung oder die Vorfahrtsregelungen beinhaltet.

Die Stadt Bochum appelliert an dieser Stelle an alle Verkehrsteilnehmenden: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert von allen eine ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. 

Daher die Bitte an Radfahrende bei längeren Strecken den Kfz-Verkehr, sofern möglich überholen zu lassen und der Hinweis an die überholenden Fahrzeugführenden, dass der gesetzliche Überholabstand von mindestens 1,50 Meter zwingend einzuhalten ist. 
Ist dieser Abstand nicht gegeben, darf auch nicht überholt werden!

Für den Fußverkehr sollen getrennte Gehwege angelegt werden. Dort, wo kein Gehweg vorhanden ist, dürfen zu Fuß Gehende auf der Fahrbahn laufen und die Radfahrenden müssen entsprechende Rücksicht nehmen.

Die Regelungen und Pflichten in Fahrradstraßen können Sie der Broschüre Fahrradstraßen entnehmen.

Fahrradstraßen sollen eine Regelbreite von 4,5 Metern aufweisen, damit sich Radfahrende konfliktfrei begegnen und sicher überholen können - auch dann, wenn sie nebeneinander fahren. Zudem sollen Fahrradstraßen vom Kfz-Durchgangsverkehr freigehalten werden und müssen deutlich markiert sein.

Die Stadt Bochum markiert neue Fahrradstraßen deshalb in einem neu angepassten Design: Der Fahrbahnrand erhält einen parallel verlaufenden roten Begleitstrich, und zusätzlich sich wiederholende Fahrrad-Piktogramme, die allen Verkehrsteilnehmern signalisieren sollen, dass hier der Radverkehr das Tempo vorgibt. 

Dort, wo kein Bordstein vorhanden ist, wird eine weiße Fahrbahnbegrenzungslinie aufgebracht. Parkplätze werden immer markiert, wobei ein Sicherheitstrennstreifen von 75 cm Breite zur Fahrgasse vorgesehen wird, um mögliche Dooring-Unfälle zu verhindern. Der Schrecken eines jeden Radfahrenden sind sich plötzlich öffnende Türen von Fahrzeugen am Straßenrand - eine Situation, die dem Radfahrendem keine Chance lässt auszuweichen. Schwere Unfälle können die Folge sein.

Von den Bochumer Straßen sind inzwischen 3,6 Kilometer als Fahrradstraßen ausgewiesen, 2024 sollen weiter 8 Kilometer folgen.

Fertig 3.600 m
Idee 11.300 m
Planung 6.500 m plus Velorouten

Fahrradstraße Windhausstraße
Fahrradstraße Windhausstraße (Quelle: Stadt Bochum)

Bisher ausgewiesen sind:
-   Weitmarer Straße zwischen Kohlenstraße und Lange Malterse 
-   sowie Teile der Schnat- und der Nevelstraße. 
-   Brockhauser Straße im Bereich des Ruhrtalradweges
-   Straße Ümminger See
-   Windhausstraße (RS1)
-   Teile der Stahlhauser Straße (RS1)

Weitere folgen in 2024:
-    Dietrich-Benking-Straße (alter Straßenverlauf)
-    Havkenscheider Straße
-    Rauendahlstraße
-    Donnerbecke
-    Untere Heintzmannstraße

Die Regelungen und Pflichten in Fahrradstraßen können Sie der Broschüre Fahrradstraßen entnehmen. (Link zur Broschüre)

 

Warum setzt die Stadt Bochum zur Stärkung des Radverkehrs auf Fahrradstraßen?

Die vorhandenen Straßenquerschnitte in Bochum, werden den heutigen Flächenbedürfnissen der unterschiedlichen Mobilitätsarten (Kraftfahrzeuge, Radfahrende, zu Fuß Gehende) nicht mehr gerecht. Bochum ist eine eng bebaute Stadt und dies erschwert die Einrichtung von Radverkehrsanlagen enorm. Zudem sind Schutzstreifen oder Radfahrstreifen in Tempo 30-Zonen nicht erlaubt. 

Die Einrichtung qualitativ hochwertiger Fahrradstraßen ist daher insbesondere für Nebenstraßen des Kfz-Verkehrs sinnvoll, um dem Radverkehr eine vorrangige Infrastruktur bereitzustellen. Ob Fahrradstraßen von Radfahrenden als sicher wahrgenommen werden, hängt dabei maßgeblich von ihrer Ausgestaltung ab. 

Welchen Mehrwert haben Fahrradstraßen gegenüber gewöhnlichen Stadtstraßen? 

  • Fahrradstraßen fördern den Radverkehr und stellen wichtige Hauptverbindungen für diesen dar.
  • Sie sind für Radfahrende besonders leistungsfähig, sicher und komfortabel befahrbar.
  • Fahrradstraßen sind ein Beitrag zur Mobilitätswende.
  • Fahrradstraßen sind ein Zeichen der verkehrspolitischen und gesellschaftlichen Wertschätzung von Radfahrenden.

Bei der Einrichtung neuer Fahrradstraßen wendet die Stadt Bochum künftig neue Mindeststandards an:

Die Fahrgasse soll im Regelfall 4,5 Meter, an Engstellen mindestens vier Meter breit sein. Dies gilt insbesondere an Straßen, in den KFZ geparkt werden. Je nach örtlichen Gegebenheiten ist auch eine Unterschreitung der Regelbreiten möglich.

Dies ist wichtig, damit Radfahrende eine ausreichende Fahrgassenbreite zur Verfügung haben, um auch bei Gegenverkehr nicht in die Tür-Zone der Autos ausweichen zu müssen. Denn durch unachtsames Öffnen von Autotüren passieren viele Unfälle. Zudem erhalten Radfahrende dadurch die Möglichkeit, auch bei Gegenverkehr in den meisten Fällen nebeneinander zu fahren. Das ist in Fahrradstraßen jederzeit erlaubt, der Kraftverkehr muss sich der Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen.

Damit alle Verkehrsteilnehmenden auf die besonderen Regeln auf Fahrradstraßen aufmerksam werden, wendet die Stadt Bochum einen neuen Markierungsstandard an. Neben Fahrradpiktogrammen erhält die Fahrbahn eine durchgehende rote Randmarkierung. Dort, wo kein Bordstein vorhanden ist, wird eine weiße Fahrbahnbegrenzungslinie aufgebracht. Parkplätze werden immer markiert, wobei ein Sicherheitstrennstreifen von 75cm Breite zur Fahrgasse vorgesehen wird.

Welche Bedeutung haben Fahrradstraßen für das Radverkehrsnetz in Bochum?

Die in Bochum ausgewiesenen und vor der Umsetzung stehenden Fahrradstraßen sind Bestandteil des Radverkehrsnetzes. Dieses ist Grundlage für Ausbau und Verbesserung der Radinfrastruktur in Bochum. Die meisten umgesetzten und geplanten Fahrradstraßen sind Bestandteil des Radverkehrskonzepts. Mit der Umsetzung neuer Fahrradstraßen werden wichtige Lücken im städtischen Radverkehrsnetz geschlossen.

Welche Rechte und Pflichten haben Radfahrende in Fahrradstraßen?

In Fahrradstraßen gibt der Radverkehr das Tempo vor und Radfahrende dürfen dabei auch nebeneinander fahren. Sofern Kraftfahrzeuge zugelassen sind, müssen diese ihre Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen.

In einer Fahrradstraße gelten keine besonderen Vorfahrtsregeln. Sofern die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist, gilt für alle Verkehrsteilnehmenden rechts vor links. Die Fahrradstraßen in Bochum sollen allerdings zukünftig vorfahrtsberechtigt werden. Da es auch hier Ausnahmen geben kann, zum Beispiel aufgrund von anderen Bevorrechtigungen für den Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), die eindringliche Bitte immer auf die Vor-Ort bestehenden Beschilderungen und Regelungen zu achten.

Auch in Fahrradstraßen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksicht, Fahrradfahrende müssen daher insbesondere gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmenden besondere Rücksicht walten lassen. Hierzu zählen insbesondere zu Fuß Gehende. 

Bei längeren Strecken appelliert die Stadt jedoch dazu, aus Gründen der Rücksichtnahme und Fairness untereinander, dass Radfahrende dem Kfz-Verkehr die Möglichkeit geben zu überholen. Zudem ist es auch ein schöneres Radfahren, wenn niemand „drängelt“.

Welche Rechte und Pflichten haben Autofahrende in Fahrradstraßen?

Autos sind in Fahrradstraßen lediglich zu Gast und dürfen diese nur dann benutzen, wenn es ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt. 

Der Radverkehr hat hier Vorrang. In Fahrradstraßen gilt für alle Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und Radfahrende dürfen jederzeit nebeneinander fahren. Das bedeutet, alle Kraftfahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit verringern und an die Radfahrenden anpassen. Überholt werden darf nur, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann und der Gegenverkehr nicht behindert oder gefährdet wird. 

Der Schrecken eines jeden Radfahrenden sind sich plötzlich öffnende Türen von Fahrzeugen am Straßenrand - eine Situation, die dem Radfahrendem keine Chance lässt auszuweichen. Schwere Unfälle können die Folge sein.

Öffnen Sie die Fahrertür mit dem sogenannten holländischen Griff. Man öffnet die Autotür nicht mit der Hand, die der Tür am nächsten ist, sondern mit der anderen Hand - egal, ob man Fahrer*in oder Beifahrer*in ist oder vorn oder hinten sitzt.

Bei dieser ungewohnten Bewegung dreht sich der gesamte Oberkörper und „zwingt“ den Aussteigenden gewissermaßen zum Schulterblick auf die Straße. Durch diese Bewegung sieht man rechtzeitig, ob sich ein Radfahrender im toten Winkel des Fahrzeugs nähert und kann warten, bis die Person vorbeigefahren ist.

Welche Rechte und Pflichten haben zu Fuß Gehende in Fahrradstraßen?

Zu Fuß Gehende haben die gleichen Rechte und Pflichten, wie in anderen Stadtstraßen. 

Dort, wo kein Gehweg vorhanden ist, dürfen zu Fuß Gehende auf der Fahrbahn laufen und die Radfahrenden müssen entsprechende Rücksicht nehmen. Auch auf Fahrradstraßen gehört die Fahrbahn also nicht immer den Radfahrenden allein, auch hier gelten die übrigen Verkehrsregeln, insbesondere die Rücksichtnahme auf Andere. 

Warum sollen Parkstände in Fahrradstraßen umgewandelt werden, ist das wirklich notwendig?

Bei der Einrichtung von Fahrradstraßen sollte die Fahrbahn im Regelfall 4,5 Meter, an Engstellen aber mindestens vier Meter breit sein. Das ist wichtig, da die meisten Fahrradstraßen in Bochum für den Kraftverkehr freigeben sind. Eine ausreichende Fahrbahnbreite ermöglicht einen konfliktfreien Begegnungsverkehr zwischen Rad- und Kfz-Verkehr. So soll vermieden werden, dass der Radverkehr in die Türzone des ruhenden Verkehrs ausweicht, die ein erhebliches Unfallrisiko birgt. Die meisten Unfälle in Fahrradstraßen geschehen im Zusammenhang mit parkenden Kraftfahrzeugen, daher muss hierauf besonders geachtet werden. Auch die Verwaltungsgerichte Hannover und Köln (VG Hannover, Urteil vom 17.07.2019 - 7 A 7457/17 und VG Köln, Urteil vom 15.10.2021 - 18 K 6758/17) haben geurteilt, dass Fahrradstraßen in Abgrenzung zu anderen Stadtstraßen dem Radverkehr einen deutlichen Mehrwert bieten sollen. Dazu gehören auch ausreichende Breiten. 

Aufgrund der vorherrschenden Parkregelung sind die Fahrbahnbreiten in noch umzusetzenden Fahrradstraßen teils deutlich schmaler. Daher prüft die Verwaltung die potenziellen Fahrradstraßen auf die Einhaltung der Mindestmaße. Grundsätzlich sind Straßen für den fließenden Verkehr vorgesehen. Um qualitätsvolle und vor allem sichere Fahrradstraßen anbieten zu können, wird das Parken in neuen Fahrradstraßen teils neu organisiert und die Fahrbahn wieder für den fließenden Verkehr nutzbar gemacht.

Gehwege wurden in der Vergangenheit für den ruhenden Verkehr öfter zu Lasten des Fußverkehrs und teils unter Missachtung geltender Richtlinien freigegeben. Insbesondere Menschen, die auf Gehhilfen oder einen Rollstuhl angewiesen oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, benötigen ausreichend breite Gehwege.

Bei der Planung der Fahrradstraßen werden die Belange des Fußverkehrs berücksichtigt und die absolute Mindestbereite von 1,5 Metern weiterhin berücksichtigt. Dieses Maß kommt aber nur in Einzelfällen zur Anwendung. Angestrebt werden wesentlich breitere Gehwege, da dem Fußverkehr als Basismobilität eine entscheidende Bedeutung zukommt. Dem müssen die Gehwege gerecht werden. Neu angelegte Gehwege sollen daher möglichst mindestens 2,5 Meter messen.

Dürfen Autos in Fahrradstraßen parken oder halten?

Hier gibt es einen Unterschied zur Temporegelung in Fahrradstraßen: Während schon mit der Beschilderung als Fahrradstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gilt, ist das Parken in Fahrradstraßen nicht automatisch verboten. Da aber, wie oben beschrieben, insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen eine Gefahr ausgeht, werden in den Bochumer Fahrradstraßen Parkstände markiert und außerhalb dieser Parkstände müssen die bestehenden Beschilderungen beachtet werden.