Der RS 1 inklusive der Zu- und Abfahrten wird umfassend beschildert und markiert.
Zwischen dem 2 m breiten Gehweg und der 4 m breiten Radfahrbahn ist ein 30 cm breiter Trennstreifen in Form einer taktilen Markierung vorgesehen. Die Verkehrsflächen werden höhengleich ausgebildet, um unter anderem den Aufwand für die Unterhaltung und den Betrieb zu minimieren.
Auf der freien Strecke erfolgt eine Beleuchtung dann, wenn sicherheitstechnische Belange dies erfordern (zum Beispiel im Bereich von Zufahrten).
Sichtschutzmaßnahmen wie Einzäunungen oder Abschirmungen sind nur dann vorgesehen, wenn diese der Sicherheit dienen.
Ein Notrufsicherheitskonzept wird entwickelt.