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Dienstleistungen und Infos

Sondernutzung von Straßen (Gestattungsvertrag)

Das privatrechtliche Straßenbenutzungsrecht wird durch einen sogenannten Gestattungsvertrag zwischen dem Träger der Straßenbaulast und dem Straßenbenutzer vereinbart.

Dienstleistungen und Infos

Neben der öffentlich-rechtlichen Straßenbenutzung (Sondernutzung), die durch einen Verwaltungsakt gestattet werden kann, kennt das Gesetz auch die privatrechtliche sonstige Benutzung öffentlicher Straßen (einschließlich Gehwege und Fußgängerzonen), Wege und Plätze.

Zu den privatrechtlichen sonstigen Benutzungen zählen beispielsweise das Aufstellen von Blumenkübeln, Pollern, das Anbringen von Werbeanlagen - sofern sie mehr als 30 cm in die öffentliche Verkehrsfläche ragen, oder Markisen, der Anbau von Balkonen, Treppen oder Vordächern sowie oberirdische und unterirdische Verlegungen von Kabeln, Leitungen, Kanälen et cetera.

Das privatrechtliche Straßenbenutzungsrecht wird durch einen sogenannten Gestattungsvertrag zwischen dem Träger der Straßenbaulast (Stadt Bochum, Tiefbauamt) und dem Straßenbenutzer vereinbart. Es handelt sich hierbei um eine entgeltpflichtige Vereinbarung.

Der Abschluss eines Gestattungsvertrages ist schriftlich beim Tiefbauamt, Verwaltungsabteilung, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44787 Bochum, zu beantragen. Der Antrag kann formlos oder mit beigefügtem Vordruck (Antrag auf Gestattung) gestellt werden.

Im Bochumer Serviceportal steht folgender Onlinedienst zur Verfügung:

Antrag auf Gestattung
Im Antrag ist das geplante Vorhaben detailliert zu beschreiben. Insbesondere ist die Angabe von exakten Maßen erforderlich.

Dem Antrag sind folgende Anlagen in zweifacher Ausfertigung beizufügen:

  • Kopien der Flurkarte oder des Lageplanes
  • Grundrisse, Ansichten oder Schnitte des geplanten Vorhabens
  • Bauzeichnungen mit Bemaßung
  • Ausführungspläne
  • Fotos beziehungsweise Fotomontagen

Die Höhe des Entgeltes kann in den Entgeltregelungen der Stadt Bochum unter Leistungen sonstiger Einrichtungen IV (Tiefbauamt) nachgelesen werden.

Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Höhne

Kanäle und Entwässerungsanlagen

Telefonnummer
0234 910-3680
Zimmer 1.2.130
Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Grosser

Wärmedämmungen, Heizstrahler, Markisen, Bodenhülsen

Telefonnummer
0234 910-1480
Zimmer 1.2.130
Sachbearbeiter
Tiefbauamt

Herr Melchin

Werbeanlagen, Vordächer, Blumenkübel, Poller

Telefonnummer
0234 910-3604
Zimmer 1.4.230
Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Jäger

sonstige Maßnahmen in den Stadtbezirken Wattenscheid und Bochum-Südwest

Telefonnummer
0234 910-3595
Zimmer 1.2.150
Sachbearbeiter
Tiefbauamt

Herr Strehlau

alle sonstigen Maßnahmen in den Stadtbezirken Bochum-Mitte, Bochum-Nord, Bochum-Lagendreer und Bochum-süde

Telefonnummer
0234 910-3605
Zimmer 1.2.150

Adresse / Kontakt

Tiefbauamt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

E-Mail Adresse
tiefbauamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.