Für die Nutzung der öffentlichen Straßen- und Wegefläche im Rahmen von Bautätigkeiten benötigen Sie eine entsprechende verkehrsregelnde Anordnung nach § 45 Abs. 2 StVO.
Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Ein Beratungs- und Informationsgespräch ist zwingend erforderlich.